Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler


    Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler wichtig?

    Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler Freiberufler stehen für ihre Tätigkeit immer direkt in der Haftung für Fehler, Fahrlässigkeit und sonstige Schadenersatzforderungen. Am
    häufigsten werden dabei Forderungen aus Vermögensschäden gestellt, da direkten Schäden oft nicht die entscheidende Rolle spielen.

    Forderungen aus Haftpflichtschäden müssen dabei stets in der vollen Schadenhöhe ersetzt werden. Auch der Rückgriff auf das
    Privatvermögen ist dabei nicht ausgeschlossen.

    Die Berufshaftpflichtversicherung schützt insbesondere Freiberufler vor solchen finanziellen
    Risiken. Für die Ausübung einiger Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zudem Pflicht und Voraussetzung für eine
    Berufszulassung.


    Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

    • Absicherung vor Vermögensschäden und Schadenersatz aus Haftpflichtschäden

    Wesentlicher Leistungskern der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler ist die Freistellung von Zahlungen aus Schadenersatzforderungen. Dabei sollte auf einer der konkreten Berufstätigkeit und dem konkreten Berufsrisiko angemessene Versicherungs- bzw. Deckungssumme gewählt werden, um einen möglichst umfassenden Risikoschutz sicherzustellen.

    Haftpflichtschäden werden in freiberuflicher Tätigkeit meist als Vermögensschäden geltend gemacht, da direkte Schäden oft nicht
    zum Risiko des Berufsbildes gehören. So müssen freiberufliche Grafiker bei Übersendung falscher Druckdaten oft mit der Forderung nach
    Entgeltung der falschen Druckmarge auseinandersetzen. Freiberufliche Statiker sind mit Bauschäden konfrontiert, wenn einzelne Komponenten falsch oder unzureichend genau berechnet worden sind.

    Die Berufshaftpflichtversicherung greift bei solchen Forderungen und stellt den Freiberufler von der Zahlung frei.

    • Eingeschlossener Rechtsschutz

    Eingeschlossen in die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Rechtsschutzfunktion, die die Prüfung und ggf. die Abwehr unberechtigter Forderungen durchführt. Das umfasst ggf. auch Prozesskosten, wenn es bei einer abgelehnten Leistung zu Gerichtsverhandlungen kommt.

    Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt dabei für den Freiberufler die Prüfung der Forderungen. Sind sie berechtigt, werden sie
    beglichen. Unberechtigte Forderungen werden zurückgewiesen, teilweise berechtigte Forderungen entsprechend getrennt bewertet.

    Für die Vorgänge aus der Rechtsschutzfunktion kommt die Berufshaftpflichtversicherung selbst auf. Die Deckungssumme wird nicht belastet.

    • Einschluss privater Haftpflichtleistungen

    Besonders für Freiberufler lohnt es sich, in die Berufshaftpflichtversicherung auch Leistungen der Privathaftpflicht einzubeziehen. Hierzu machen verschiedene Versicherer gezielte Angebote. In den meisten Fällen können auch Familienmitglieder und Angehörige in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Detailliert informiert der Online-Vergleich über Angebote, Vorteile und Vergünstigung der Raten, die Freiberuflern in der Berufshaftpflichtversicherung angeboten werden.

    • Zusatzleistungen

    Entsprechend der Erweiterungsmöglichkeit für die Privathaftpflicht können weitere Leistungen verschiedener Anbieter in die
    Berufshaftpflichtversicherung bzw. in ein die Berufshaftpflichtversicherung umfassendes Paket aufgenommen werden. So kann der Freiberufler sich bspw. gegen Berufsunfähigkeit versichern. Darüber hinaus sind einzelne Angebote mit der Möglichkeit privater  Altersvorsorge verbunden. In der Regel werden solche Kombi-Angebote mit vergünstigten Raten angeboten.

    Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler beachtet werden?


    Gesetzliche Vorschriften und Kammer- bzw. Berufsgenossenschaftsregelungen

    Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler - Beratung am Laptop Verschiedene Berufe, in denen Freiberufler tätig sind, unterliegen in der Zulassung gesetzlichen Bestimmungen oder Regelwerken von Berufskammern und Genossenschaften.

    Das gilt zum Beispiel für Rechtsanwälte, Architekten oder verschiedene medizinische freie Berufe. Für einige Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich vorgeschrieben. Die Vorschriften sind meist in landesbezogenen Regelungen der Berufskammern festgehalten. Hier müssen inhaltliche Bestimmungen beachtet werden, die Mindestdeckung und inhaltliche Sachzuschreibungen.


    Deckungssumme

    Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sollten der genauen Tätigkeit des Freiberuflers angepasst werden. Die typischen Risiken für unterschiedliche Berufsgruppen sind zum Teil sehr verschieden und sollten vor Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung jeweils individuell bewertet werden. Der Online-Vergleich kann hier wesentliche Informationen liefern, welche Deckungssummen üblich oder welche Mindestdeckung für einzelne Berufe vorgeschrieben ist. Jedoch ist es in einigen Fällen ratsam, eine höhere als die Mindestdeckung zu wählen, um aktueller Risikofelder abzudecken.


    Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler sollten verglichen werden?

    Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler sollte umfassend verglichen werden. In den Online-Vergleich sollten alle relevanten Anbieter einbezogen werden, damit aus allen aktuellen Tarifmodellen das günstigste und wirkungsstärkste Angebot gewählt werden kann.

    In der Datenbank für den Online-Vergleich sind u.a. die wichtigsten Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung erfasst.

    Dazu zählen:

    • R+V Versicherungen
    • Allianz Versicherung
    • Zurich
    • Ergo Versicherungen
    • HDI
    • HUK Coburg und HUK 24
    • u.a.m.

    Für Freiberufler gilt ein breites Leistungsspektrum. Die Angebote sollten deshalb über alle Anbieter und alle Tarifmodelle verglichen werden. Zusätzlich sollte auf die kostenfreie telefonische Beratung zurückgegriffen werden, um die Berufshaftpflichtversicherung speziell auf die jeweilige Tätigkeit des Freiberuflers abzustimmen.