Berufshaftpflichtversicherung der Debeka


    Logo Debeka Die Debeka bietet speziell für die Absicherung von Angestellten und Beamten des Öffentlichen Dienstes eine angepasste Versicherungsform.

    Die Berufshaftpflichtversicherung wird bei der Debeka als Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht konzipiert, die Ansprüche von Drittparteien im Dienstverhältnis oder in der Dienstleistung dem Leistungsnehmer gegenüber absichert.


    Die Absicherung schließt neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche auch die Prüfung der erhobenen Ansprüche an den Versicherten ein und ggf. die Abwehr unberechtigter Forderungen.

    Welche Kosten entstehen für die Berufshaftpflichtversicherung bei der Debeka? Was deckt sie ab?

    Die Debeka zeichnet die Berufshaftpflichtversicherung unter die Haftpflichtversicherungen.

    Für Angestellte und Beamte im Öffentlichen Dienst kann die private Haftpflichtversicherung zu Berufshaftpflichtversicherung ausgeweitet werden.


    Sie umfasst im Leistungskatalog:

    • die Absicherung verursachter Personenschäden und Sachschäden in der Amtshaftpflichtversicherung
    • die Absicherung gegen Forderungen aus reinen Vermögensschäden in der Vermögensschadenhaftpflicht
    • die gesonderte Absicherung von Dienstschlüsselersatz und Ersatz von überlassenem Eigentum für den Dienstgebrauch (fiskalischem Eigentum)
    • die Absicherung von Regressforderungen des Dienstherrn nach Schäden an einem überlassenen Dienstfahrzeug.

    Berufshaftpflichtversicherung der Debeka - Münzen Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung der Debeka werden nach Zusammensetzung dieser Leistungen auf Basis der beruflichen Laufbahn und der jeweiligen Risikobewertung des Versicherers ermittelt.

    Auch die Aufstellung der grundlegenden Haftpflichtversicherung spielt dafür eine Rolle. Im Versicherungsvergleich werden vorhandene Angebote zur Berufshaftpflichtversicherung der Debeka mit eingeschlossen.


    Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung der Debeka nicht versichert?

    Die Berufshaftpflichtversicherung der Debeka versichert gezielt den Öffentlichen Dienst. Damit sind bestimmte Schadenformen einzelner Berufsgruppen ausgeschlossen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht von Steuerberatern, Notaren (in selbstständiger Tätigkeit) oder Wirtschaftsprüfern. Die Versicherungssummen sind entsprechend angepasst.

    Grundsätzlich nicht versichert sind vorsätzliche Schädigungen. Kosten hierfür werden nicht übernommen. Auch strafrechtsbewehrte Vorwürfe und Tatbestände werden in der Regel nicht von der Berufshaftpflichtversicherung der Debeka gedeckt.

    Neben den eingeschlossen Rechtsschutzleistungen für den Versicherten erbringt die Berufshaftpflichtversicherung der Debeka keine erweiterten Rechtsschutzleistungen (Strafverteidigung, Anwaltsberatung, etc.). Sie bietet in der Vereinbarung der Prüfung aller Vorwürfe und der Abwehr unberechtigter Forderungen sog. inkludierte Rechtsschutzfunktionen, beinhaltet jedoch keine Rechtsverteidigungsleistungen für den Versicherten direkt.

    Zusätzlich sind bestimmte Positionen und Anstellungsverhältnisse nicht versichert. Dazu zählt die Absicherung von Führungskräften und Tätigkeiten im Umgang mit Kassenarbeiten.


    Bestehen Mindestanforderungen in der Berufshaftpflichtversicherung der Debeka?

    Die Berufshaftpflichtversicherung der Debeka legt eine Mindestdeckungssumme von 50.000 EUR fest. Sie deckt Schäden aus der Vermögensschadenhaftpflicht ab und kann nach Bedarf erweitert werden. Die Höchstversicherungssumme wird aktuell auf 500.000 EUR festgelegt.

    Für den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung muss der Debeka die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst nachgewiesen werden. Das Versicherungskonzept sieht zentral die Absicherung der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst vor.


    Welche Unterschiede bestehen bei der Berufshaftpflichtversicherung der Debeka zu anderen Versicherern?

    Berufshaftpflichtversicherung der Debeka - Uniform Die Debeka hat ihre Berufshaftpflichtversicherung gezielt auf Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst zugeschnitten.

    Für diesen Bereich gelten fokussierte Versicherungsleistungen, wie der Ersatz von Dienstschlüsseln, Dienstkleidung (nach Bekleidungsnachweis) und eine Absicherung gegen Regressforderungen des Dienstherrn aus Schäden, die bei der Nutzung eines Dienstwagens entstanden sind.