- Zahnzusatzversicherung Kinder
- Ab wann lohnt sich die Zahnzusatzversicherung Kinder?
- Übersicht über Behandlungen bei Kleinkindern und Kindern
- Zahnzusatzversicherung Kinder für kieferorthopädische Maßnahmen
- Welche Leistungen sollten in der Zahnzusatzversicherung Kinder enthalten sein?
- Zahnzusatzversicherung Kinder im Vergleich
- Fazit Zahnzusatzversicherung Kinder
Zahnzusatzversicherung Kinder
Die meisten Versicherer haben für Kinder spezielle Tarife im Angebot. Die Leistungen sind dabei speziell auf die Ansprüche der kleinen Patienten zugeschnitten. Während Zahnersatz bei Kindern kaum zum Tragen kommt, ist eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder wichtiger. Entscheidend ist, die Versicherung bereits vor der Diagnose durch den behandelnden Arzt abzuschließen.
Ab wann lohnt sich die Zahnzusatzversicherung Kinder?
In einem Alter von etwa drei Jahren verfügen Kleinkinder über ein vollständiges Milchzahngebiss. Nach dem Durchbruch der letzten Backenzähne sind in der Regel spätestens mit 15 Jahren alle bleibenden Zähne sichtbar. Erste Zahnbehandlungen sind aufgrund von Karies oftmals schon im Kleinkindalter notwendig. Eine Zahnversicherung Kinder lohnt sich also bereits im Kindergartenalter.
Um Karies vorzubeugen werden in vielen Fällen die Kauflächen der Zähne versiegelt, das erledigt der Zahnarzt üblicherweise nach dem Durchbruch der bleibenden Zähne. Die gesetzlichen Kassen tragen die Fissurenversiegelung jedoch nur für Backenzähne, so dass der Abschluss der Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll sein kann. Erste kieferorthopädische Behandlungen gibt es üblicherweise im Grundschulalter, so dass eine rechtzeitige Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung die Risiken ideal abdeckt.
Hat der Arzt schon eine Diagnose gestellt, ist es für den Abschluss der Zahnzusatzversicherung Kinder schon zu spät, darum ist ein frühzeitiger Abschluss sehr ratsam.
Übersicht über Behandlungen bei Kleinkindern und Kindern
In einem Alter von etwa vier Jahren beginnen Zahnärzte mit Behandlungen von
- Vor- Kreuz- oder Überbiss
Etwa im Grundschulalter beginnen erste Maßnahmen bei
- Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen
- Überbiss
- Größeren Lücken
- Verlagerten Zähnen
- Eng stehenden Zähnen
- Platzmangel
Zahnzusatzversicherung Kinder für kieferorthopädische Maßnahmen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen kieferorthopädische Maßnahmen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Kassen zahlen die Behandlungen zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr. Dabei werden nur Leistungen übernommen, die notwendig sind. Die Versicherten erhalten einfache Standardleistungen. Die GKV beschreibt dies mit „ zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend“.
Die Zahnfehlstellungen werden in kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG eingeteilt. Die Kassen übernehmen Behandlungskosten nur ab einer bestimmten Schwere der Fehlstellung:
- KIG 1 – leichte Fehlstellung
- KIG 2 – Fehlstellung
- KIG 3 – Ausgeprägte Fehlstellung
- KIG 4 – Stark ausgeprägte Fehlstellung
- KIG 5 – Extrem stark ausgeprägte Fehlstellung
Die gesetzlichen Kassen übernehmen ab der Gruppe KIG 3 die Kosten für eine Behandlung und beteiligen sich mit 80 Prozent an den Behandlungskosten. Werden mehrere Kinder der Familie behandelt, steigt der Anteil auf 90 Prozent. Hier werden jedoch nur die Standardleistungen zugrunde gelegt. Nach einer erfolgreich durchgeführten Behandlung erstatten die Kassen den Eigenanteil. Dazu muss eine Bestätigung des behandelnden Kieferorthopäden eingereicht werden. Die Tarife einiger Zahnzusatzversicherungen sehen eine Erstattung des Eigenanteils vor.
In der Regel bieten die Kieferorthopäden weitere Leistungen an, die über den Kassen-Rahmen hinausgehen. Damit lassen sich häufig schnellere Ergebnisse erzielen und die Behandlung kann schonender für den kleinen Patienten gestaltet werden. Das können bei einer festen Zahnspange zum Beispiel durchsichtige kleine Mini-Brackets und durchsichtige Bögen sein. Wer weitergehende Leistungen für sein Kind wünscht, die über den zweckmässigen Standard hinausgehen, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Welche Leistungen sollten in der Zahnzusatzversicherung Kinder enthalten sein?
Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen sind in einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ein Muss. Darüber hinaus empfehlen sich regelmässige Prophylaxebehandlungen, auch die Kosten für die Fissurenversiegelung sollten in der Versicherung enthalten sein. Zahnersatz spielt bei Versicherungen für Kinder eine eher untergeordnete Rolle.
Die notwendigen Leistungen im Überblick:
- Kieferorthopädie
- Zahnspangen
- Versiegelungen
- Fissurenversiegelungen
- Füllungen
- professionelle Zahnreinigung
Da bei Kindern sehr häufig Fehlstellungen behandelt werden, sollte bei der Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung Kinder das Hauptaugenmerk auf den kieferorthopädischen Behandlungen liegen. Wer bereits im Kindergartenalter eine Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs abschließt, kann in der Regel mit moderaten Beiträgen rechnen.
Zahnzusatzversicherung Kinder im Vergleich
Bei einem Vergleich kommt es nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern vor allem auf die Leistungen des Anbieters an. Zwischen den einzelnen Versicherern und Tarifen gibt es deutliche Unterschiede im Leistungsniveau:
- Wie sind die Bedingungen des Anbieters? Werden lediglich Zuzahlungen geleistet, oder kommt der Versicherer umfassend für bestimmte Leistungen auf?
- Gibt es gestaffelte Übernahmebeträge in den ersten Versicherungsjahren? Bei einigen Anbietern staffeln sich die Maximalbeträge in den ersten Laufzeitjahren, andere begrenzen die Summen auf eine bestimmte Höhe.
- Übernimmt der Versicherer bei kieferorthopädischen Behandlungen auch Maßnahmen bei KIG 1 oder 2?
- Welchen Leistungsumfang bietet der Anbieter bei KIG 3 bis 5?
Eine wichtige Rolle spielen die Wartezeiten. In der Regel leisten die Versicherer erst acht Monate nach Vertragsabschluss. Nur bei unfallbedingten Leistungen spielen die Wartezeiten keine Rolle.
Einige Anbieter verkürzen die Wartezeiten bei Prophylaxebehandlungen auf drei Monate. Üblicherweise übernehmen die Versicherer Leistungen bis zum 18. Lebensjahr.
Fazit Zahnzusatzversicherung Kinder
Auch wenn es bei kleineren Kindern oftmals in jungen Jahren noch keinen Behandlungsbedarf gibt, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Kinder. Heute werden erste Fehlstellungen der Zähne bei Kindern bereits frühzeitig korrigiert, so dass die Vertragsvereinbarung im Kindergartenalter durchaus sinnvoll ist. Bei einem Vergleich sollten die Eltern das Leistungsniveau der Anbieter genau prüfen und auch die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Wenn die Weichen für schöne Zähne bereits im Kinder- oder Jugendlichenalter gestellt werden, bleibt das strahlende Lächeln das ganze Leben lang erhalten.