Wann darf man private Krankenversicherung kündigen?

     
    Eine private Krankenversicherung kann man auf zwei unterschiedliche Weisen kündigen:

    1. ordentlich
    2. außerordentlich

    Die beiden Arten der Kündigung unterscheiden sich in einigen Punkten.

    Wann darf man private Krankenversicherung kündigen? - Freundliche Ansprechpartnerin

    Wann darf man private Krankenversicherung kündigen?  – Ordentliches Kündigungsrecht

    Das ordentliche Kündigungsrecht wird jedem Versicherungsnehmer per Vertrag eingeräumt. Es ist in den Vertragsunterlagen festgehalten und kann und sollte dort individuell nachgelesen werden, da es sich letztlich von Vertrag zu Vertrag etwas unterscheiden kann. Üblicherweise gilt für eine ordentliche Kündigung von Seiten des Versicherten eine Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils zum Ende des Versicherungsjahres. Je nach Vertrag kann das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entsprechen oder auch nicht. Sind vertraglich Mindestlaufzeiten für den Versicherungsvertrag vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Zeitspanne nicht möglich.


    Wann darf man private Krankenversicherung kündigen? – Sonderkündigungsrecht

    Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es den Versicherungsnehmern, unter bestimmten Voraussetzung auch abweichend vom ordentlichen Kündigungsrecht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ein Beispiel, das relativ häufig ist, sind zum Beispiel Beitragserhöhungen. Hebt eine private Krankenversicherung ihre Beiträge an, kann der Versicherte kurzfristig seine Versicherung kündigen. In diesem Fall beträgt die Sonderkündigungsfrist zwei Monate nach Bekanntgabe der Beitragsänderung.

    Eine weitere Ausnahme vom ordentlichen Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Versicherte gesetzlich krankenversicherungspflichtig wird. Etwa, will er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. In diesem Fall ist eine Kündigung zum Eintritt der Sozialversicherungspflicht möglich.