Welche Inhalte bietet die ÖRAG im Vermieterrechtsschutz an?
Der Vermieterrechtsschutz der ÖRAG bietet eine Versicherung gegen alle Kosten, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Darin sind nicht nur Kosten für die Gerichtsverhandlung selbst eingeschlossen.
Auch flankierende Leistungen, wie anwaltliche Beratung oder Verhandlungen vor- und außergerichtlich, die mit anwaltlicher Unterstützung durchgeführt werden, sind in der Deckung des Vermieterrechtsschutz eingeschlossen.
Die ÖRAG versichert nach Objekten und für den Vermieter, die im Versicherungsschein gelistet werden. Sie bietet ihrer Ausrichtung nach umfassenden Schutz vor hohen Gerichts- und Verhandlungskosten. Eingeschlossen sind alle Streitfälle, die in Zusammenhang mit Vermiettätigkeiten auftreten können.
So wird auf Kostenerstattung versichert bei Auseinandersetzungen wegen:
- Mietzahlungen und Säumnis
- Berechnungsfehlern bei der Festlegung der Grundsteuer
- Vorwürfen von Ordnungswidrigkeiten
- fehlerhaften Sanierungs- und Reparaturleistungen
- Nebenkosten und Abrechnungsfehlern
- u.a.m.
Je nach Sachlage und nach gewählter Art des Vermieterrechtsschutz bei der ÖRAG werden auf Erstattung auch bestimmte oder alle Kosten der Gegenseite versichert. Vorteil des Einschlusses von Kosten der Gegenseite ist eine mögliche Reduktion der Schadenkosten, wenn ein Streitfall nicht gewonnen werden kann.
Kann der Vermieterrechtsschutz von der ÖRAG direkt abgeschlossen werden?
Im Online-Vergleich des Vermieterrechtsschutz der ÖRAG mit anderen Angeboten bzw. mit verschiedenen Modellen des Angebots bei der ÖRAG ist ein direkte Abschluss möglich.
Vorteile des direkten Abschlusses sind
- zeitliche Nähe des Abschlusses zum gefundenen Angebot und damit Sicherung der Inhalte von bestimmten Angeboten
- transparente Übersicht über Leistungen und Kosten während der Buchung
- gesetzlich garantierte Beratungssicherheit
- kostenfreie telefonische Beratung zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- gesetzliche garantierte Rücktrittsmöglichkeiten
- u.a.m. je nach Gestaltung der Inhalte
Besonders die breiten Möglichkeiten, die zur Eingrenzung des notwendigen Versicherungsschutzes im Vermieterrechtsschutz im Online-Vergleich ausgenutzt werden, helfen, eine besonders günstige Rate zu finden.
Der direkte Abschluss kann für alle oder Teile der zugesicherten Inhalte den Beginn einer Warte- und Karenzzeit bedeuten, bis zu deren Ablauf noch keine Deckung im Vermieterrechtsschutz der ÖRAG besteht. Beginn der Auseinandersetzungen muss zudem innerhalb der Versicherungszeit liegen, damit der Versicherungsschutz greifen kann.
Für Möglichkeiten der Versicherung von Rückwärtsdeckung und Nachhaftung können Sie die kostenfreie Beratung oder die weitere Recherche im Online-Vergleich nutzen.
Welche Kosten deckt der Vermieterrechtsschutz der ÖRAG?
Die ÖRAG deckt Kosten ab, die im Zusammenhang mit Rechtsstreits entstehen. Dazu zählen im Einzelnen:
- Anwaltskosten
Kosten, die für Beratung, anwaltliche Tätigkeiten im weiteren Sinn (z.B. Vergleichsverhandlungen, etc.) und anwaltliche Pflichtleistungen anfallen. Auch die Kosten für anwaltliche Tätigkeit bei Gericht werden im Vermieterrechtsschutz der ÖRAG abgesichert. - Gerichtskosten
Versichert sind hier Verfahrens- und Gebührenordnungskosten, die bei gerichtlichen Verhandlungen von Amts wegen anfallen. - Gutachterleistungen
Wird für Nachweise von Sachverhalten gerichtlich oder, je nach Versicherungsmodell, auch nach Anregung der Verteidigung die Einschätzung bestimmter Faktoren durch Gutachter nötig, greift der Vermieterrechtsschutz bei der Erstattung der Kosten dem Gutachter gegenüber. - Kosten für Zeugengelder und Beweisführungen
Weitere Kosten, die für die Bereitstellung von Zeugen, Auslagen von Zeugen u.a.m anfallen, sind ebenfalls in der Deckung des Vermieterrechtsschutz bei der ÖRAG berücksichtigt. - Reisekosten
Werden Reisekosten fällig, trägt sie der Vermieterrechtsschutz. - Übersetzungshilfen bei Streifällen im Ausland (z.B. dolmetschen)
Um die hürdenfreie Teilnahme an Verhandlungen auch im Ausland zu ermöglichen, wird für die Kommunikation vor Ort Übersetzungshilfe durch die ÖRAG gewährt.
Die Leistungen gelten je nach Versicherungsmodell im Vermieterrechtsschutz der ÖRAG.