Vermieterrechtsschutz DAS


    Welche Inhalte bietet die DAS im Vermieterrechtsschutz an?

    Logo DAS Die DAS bietet eine besondere Staffelung im Vermieterrechtsschutz an. Eingeschlossen in die Leistungen sind:

    • Schutz auch für Mieter und Nutzen von Wohneinheiten
    • Vermieterrechtsschutz im klassischen Sinn
    • Schutz als Selbstnutzer von Wohn- und Gewerberaum.

    Die DAS konzipiert ihren Vermieterrechtsschutz in diesem Zusammenhang als spezialisierte Absicherung von Rechtsstreits um Immobilien, Grundstücke und Gewerbetätigkeiten in diesem Umfeld. Damit kann der Vermieterrechtsschutz auch als Rechtsschutzversicherung für Mieter und Gewerbenutzer gelten sowie als Rechtsschutzversicherung für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen und Rechtsstreits aus ihrer speziellen Haftpflicht absichern wollen.

    Der DAS Vermieterrechtsschutz umfasst dabei u.a. diese Leistungen:

    • grundlegend die Kostenübernahme für Gerichts- und Prozesskosten, Anwaltskosten und Auslagen, Kosten für Sachverständige und Gutachter
    • die Übernehme von Kosten aus Schlichtungsverfahren
    • Bereitstellung einer telefonischen Beratung, die Vorsorge- und Handlungsberatung umfassen kann
    • Unterstützung bei außergerichtlicher Streitschlichtung
    • Empfehlung spezieller Anwälte auf Wunsch des Versicherten
    • andere Leistungen mehr, je nach Art des Deckungskonzepts.

    Kann der Vermieterrechtsschutz von der DAS direkt abgeschlossen werden?

    Im Online-Vergleich kann der Vermieterrechtsschutz der DAS direkt und ohne zusätzliche Kosten abgeschlossen werden. Vorteil: Die gezielte Übersicht über verschiedene Angebote, die speziellen Einschlüsse und den konkreten Leistungsumfang der gewünschten Versicherung.

    Der Abschluss des Vermieterrechtsschutz erfolgt direkt bei der DAS. Versicherungsschutz beginnt in der Regel umgehend, für bestimmte Leistungen und den Eintritt für Rechtsfälle und Kostenübernahmen gilt je nach Art des geschlossenen Vertrags eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten.

    Der Vermieterrechtsschutz der DAS kann neben einem Direktvertrag auch als zusätzliche Leistungserweiterung zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gebucht werden. Auch hier kann der Abschluss direkt erfolgen. Ggf. und orientiert an den bestehenden Verträgen bzw. an den grundlegenden Verträgen ist der Versicherungsbeginn bzw. der Beginn der Leistungsdeckung vor diesem Hintergrund verschieden, die Wartezeiten können verändert sein.

    Die Leistungen des DAS Vermieterrechtsschutz umfassen neben den o.g. Attributen auch

    • Steuerrechtsschutz vor Gericht
    • Mediationsberatung und Kostenübernahme
    • Bonitätsprüfung für Vermieter
    • und einen Wohnungs- und Grundrechtsschutz für Selbstnutzer und Immobilienbesitzer.

    Diese Leistungen gelten direkt und werden entsprechend direkt vereinbart im Versicherungsvertrag, wenn sie Bestandteil des jeweiligen Paketangebots sind. Analog gilt das für Leistungen aus dem Mieterrechtsschutz und für andere Modelle der DAS.


    Welche Kosten deckt der Vermieterrechtsschutz von DAS?

    Grundlegend ist der Vermieterrechtsschutz von DAS für die Kostenübernahme aus Gerichtsverhandlungen, Anwaltsleistungen, Gutacher- und Sachverständigentätigkeit, Auslagen in diesem Zusammenhang und anderes mehr konzipiert.

    Konkreter werden in verschiedenen Modellen verschiedene Kostengrenzen gesetzt.

    • In der Basisabsicherung und im grundlegenden Modell sind Kosten im Deckungsrahmen (Rechtskosten, Gerichts- und Anwaltskosten und Prozessgelder sowie Auslagen) von 1.000.000 Euro versichert; im Premium-Schutz gilt die Deckungsgrenze nicht (d.h. unbegrenzte Deckung für Kosten).
    • Zusätzlich gilt eine spezielle Strafrechtsleistung, die die zinsfreie Bereitstellung von Kautionsleistungen vorsieht. Hier beginnt der Schutz bei einer Deckung von bis zu 200.000 Euro und reicht ebenfalls im Premium-Schutz bis zu unbegrenzter Deckung von Kautionsleistungen. Eingeschlossen sind ebenfalls die Gerichtskosten, Prozesskosten und Verfahrenskosten.
    • Nicht abgedeckt im Vermieterrechtsschutz der DAS sind Strafzahlungen und Zahlungen, zu denen der Versicherte gerichtlich verurteilt wird. Hierein gelten auch Ordnungs- und Bußgelder.