Für was benötige ich einen Vermieterrechtsschutz? Ist der Vermieterrechtsschutz absetzbar?
Mit einem Vermieterrechtsschutz sichern Sie Ihr Grundstück beziehungsweise Ihre Wohnung finanziell ab. Mithilfe eines Vermieterrechtsschutzes können Sie beispielsweise alle Kosten im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung ersetzt bekommen, wenn diese im Zusammenhang mit dem versicherten Objekt stehen.
Dies betrifft beispielsweise folgende Kosten:
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Notarkosten
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Anwaltsgebühren
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Gebühren für Gutachter oder Sachverständige
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Geld für Zeugen
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Gerichtskosten
Entschließen Sie sich für einen Vermieterrechtsschutz, erhalten Sie eine fachmännische Unterstützung, die Ihnen dabei Hilft, dass Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen Ihrer vermieteten Objekte umgesetzt werden. Egal ob es sich um ein Problem mit Ihrem Mieter innerhalb des vermieteten Gebäudes oder auf Ihrem Grundstück handelt, die von Ihnen ausgewählte Versicherung kümmert sich darum, dass Sie ausreichend geschützt werden. Wussten Sie bereits, dass Ihr Vermieterrechtsschutz absetzbar ist? Durch den Vermieterrechtsschutz und dessen Absetzbarkeit können Sie Ihre jährliche Steuerlast deutlich reduzieren und profitieren deshalb doppelt.
Ist der Vermieterrechtsschutz wirklich absetzbar und wie wird dieser abgesetzt?
Ein Vermieterrechtsschutz ist absetzbar, insofern dieser im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit in Anspruch genommen wird. Beachten Sie, dass Ihr Vermieterrechtsschutz auch absetzbar ist, insofern dieser einen Teil einer Gesamtversicherung ausmacht. Hierbei können Sie nicht die kompletten Ausgaben zur Gesamtversicherung steuerlich geltend machen, sondern lediglich den Anteil zum Vermieterrechtsschutz absetzbar machen.
Der Vermieterrechtsschutz ist demnach absetzbar, wenn Sie diesen abgeschlossen haben, damit Sie sich finanziell gegen Streitigkeiten im Mietrecht absichern können. Hierdurch stellen Sie sicher, dass Sie keine finanziellen Probleme im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit haben, wenn es zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen kommt. Entscheidend bei Ihrem Vorhaben Ihren Vermieterrechtsschutz absetzbar zu machen ist demnach, dass dieser in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist und dazu dient sich im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit abzusichern.
Ist der Vermieterrechtsschutz komplett absetzbar?
Damit Sie den Vermieterrechtsschutz und den absetzbaren Betrag genau ermitteln können, müssen Sie die Leistungen Ihres Rechtsschutzes genau kennen. Umfasst Ihre Vermieterrechtsschutz lediglich von Ihnen vermietete Objekte oder Grundstücke, ist dieser komplett von der Steuer absetzbar. Decken Sie im Rahmen Ihres Vermieterrechtsschutzes auch privates Eigentum ab, das nicht vermietet wird, müssen Sie Ihren Vermieterrechtsschutz anteilig absetzen. Fragen Sie in diesem Fall bei Ihrem Versicherer nach, welcher Anteil auf Ihren beruflichen Vermieterrechtsschutz und welcher auf Ihren privaten Vermieterrechtsschutz entfällt. Anschließend können Sie Ihren Vermieterrechtsschutz unter den Werbungskosten auf Ihrer Steuererklärung zusammen mit anderen Aufwendung wie beispielsweise Bürokosten, Finanzierungskosten oder Instandhaltungskosten absetzen.