Die Generali Unfallversicherung allgemein
Die Generali Unfallversicherung ist eine Leistung im Bereich der privaten Unfallschäden und dient der Ergänzung der nur Teilbereiche umfassenden gesetzlichen Unfallversicherung.
Vom Aufbau her kann der Versicherte zu einem Tarif mit Grundschutz noch eine Tariferweiterung auswählen, die diesen Grundschutz um wichtige Leistungen erweitert. Besondere Konditionen sind angepasst an die Bedürfnisse von:
- Unfallschutz für Kinder
- Unfallschutz für Frauen
- Unfallschutz für Menschen ab 50
Unterschiede im Basisschutz ergeben sich bereits dann, wenn die Generali Unfallversicherung für Frauen abgeschlossen wird. So können Frauen eine höhere Progression, zusätzliche Leistungen bei typischen Erkrankungen (Fehlgeburt, Krebserkrankungen) und Zahnersatz erwarten. Die genauen Unterschiede ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Die Leistungen der Generali Unfallversicherung
Das Leistungsmodell der Generali Unfallversicherung bietet einen Grundschutz, der zur Abdeckung allgemeiner Unfallszenarien ausreicht und durch die Tariferweiterungen deutlich verstärkt werden kann.
Zu den Leistungen der Unfallversicherung der Generali gehören abhängig vom ausgewählten und möglichen Tarif:
- Einmalzahlung
- Sofortleistung bei schweren Unfallfolgen
- Zahnersatz
- Verlängerung der Meldefrist
- Krankentagegeld und Genesungsgeld
- Zusatzleistungen im Bereich Hilfs- und Rehamaßnahmen
Die genaue Prüfung des jeweiligen Leistungsumfangs ist erforderlich, um Versicherungslücken zu vermeiden. Es ist zudem empfehlenswert, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um den Grundschutz der Generali Unfallversicherung mit dem der Mitbewerber effizient zu vergleichen.
Die Kosten der Generali Unfallversicherung
Hinsichtlich der Kosten der Unfallversicherung der Generali gilt, dass die Höhe des Beitrags wesentlich vom individuell ausgewählten Versicherungsschutz und den persönlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers abhängt.
Risikoerhöhungen haben dabei ebenso Einfluss wie die Treueprämie, die die Kosten immer dann um einen festgelegten Prozentsatz senkt, wenn bereits ein weiterer Versicherungsvertrag zusätzlich zur Generali Unfallversicherung besteht.
Wichtige Ausschlüsse der Generali Unfallversicherung
Die Ausschlüsse der Haftung in der Unfallversicherung der Generali ergeben sich aus den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Zu unterscheiden ist zwischen Ausschlüssen, die die Versicherbarkeit betreffen wie Pflegebedürftigkeit, und Haftungsausschlüsse für bestimmte Arten von Erkrankungen oder Unfallursachen. Bei einigen Schadensrisiken besteht durch die Tariferweiterung die Möglichkeit, diese wieder in den Unfallschutz zurückzuführen.