Tierhalterhaftpflicht Mecklenburgische

    Wichtiger Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht

    Als Versicherer mit langjähriger Tradition bietet Ihnen auch die Mecklenburgische Versicherungsgruppe einen Schutz für Tierhalter an. Dabei ist die Tierhalterhaftpflicht der Mecklenburgischen in erster Linie als Zusatzoption für die angebotene private Haftpflichtversicherung angeboten. Je nach gewünschtem Leistungsumfang liegt deren Deckungsumfang bei 5, 10 oder 15 Millionen Euro je Schaden und gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden an gemieteten Wohnräumen sind ebenfalls mitversichert, wobei im Leistungsfall eine tarifliche Grenze in Höhe von 1 Million Euro existiert.

    Neben ihrer Versicherungssumme als zentralen Bestandteil bietet Ihnen die Tierhalterhaftpflicht der Mecklenburgischen weitere Nebenleistungen. So sind zum Beispiel Welpen bzw. Fohlen eines versicherten Tieres in den ersten 12 Monaten ihres Lebens kostenfrei mitversichert. Ebenso besteht auch im Zusammenhang mit Reitsport- bzw. Hundesportveranstaltungen beitragsfrei Deckung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes (Pferde) und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt (Hunde) werden innerhalb der Tierhalterhaftpflicht der Mecklenburgischen ebenfalls nicht ausgeschlossen.

    Hier die Tarifmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der Mecklenburgischen auf einen Blick:

    – Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert
    – Versicherungssumme wahlweise 5, 10 oder 15 Millionen Euro je Schaden
    – Schäden an gemieteten Wohnräumen abgesichert (bis zu 1 Million Euro)
    – Welpen bzw. Fohlen bis 1 Jahr kostenfrei mitversichert
    – Flurschäden (Pferde) und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt (Hunde) versichert

    Schutz für Tierhalter unverzichtbar

    Als Hunde- oder Pferdebesitzer sollten Sie dringend über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt Sie gegen alle aufgrund der Tierhaltung gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche. Die Police Ihrer klassischen Privathaftpflicht deckt diese nicht. Denn private Haftpflichtversicherungen ersetzen lediglich Schäden sogenannter „zahmer Haustiere“. Dazu gehören zum Beispiel Hamster und Katzen.

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