Weshalb ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Die Sterbegeldversicherung sichert im Kern
die Kosten für Beerdigung und Aufwendungen ab,
die im Todesfall entstehen. Vor verschiedenem Hintergrund ist die Sterbegeldversicherung
eine sinnvolle Investition.
So werden Angehörige durch den Abschluss
von Kosten für die Beerdigung entlastet.
Dem Versicherten ist es in diesem Fall ein Anliegen, vor allem direkte Angehörige zu entlasten,
die im Todesfall auf Grund der gesetzlich geregelten
Bestattungspflicht mit der Bestattung beauftragt sind.
In der Regel betrifft das die nächsten Angehörigen des Versicherten.
Ein weiterer Beweggrund ist in vielen Fällen die Sicherstellung der Wunschbeerdigung auch für den Fall, dass keine nächsten Angehörigen für die
Ausrichtung zur Verfügung stehen.
Die Sterbegeldversicherung kann bei entsprechender versicherungsvertraglicher Regelung eingesetzt werden, den nötigen Geldbetrag einem notariell
beauftragten Verantwortlichen zuzuweisen, der den vereinbarten Ablauf und den vereinbarten Rahmen der Beerdigung durchsetzt und durchführt.
Auch erhöhte Beerdigungskosten (vor dem Hintergrund besonderer Bestattungswünsche) können von der Sterbegeldversicherung kompensiert werden.
Die Versicherungssumme steht den Angehörigen zur Verfügung, die damit auch erhöhte Kosten für spezielle Wünsche zur Umsetzung der Beerdigung oder
Bestattung tragen können. Hier erfolgt die Sterbegeldversicherung meist in Absprache mit den Angehörigen.
Verkürzte Versicherungssumme – Niedrige Beiträge
Die Sterbegeldversicherung ist eine Art verkürzte Kapitallebensversicherung, deren Kapitalauszahlbetrag auf die erwarteten Kosten der späteren Bestattung
angepasst wird. Die Versicherungssumme ist im Vergleich zur Kapitallebensversicherung wesentlich niedriger angesetzt. Entsprechend unterschiedliche werden
die Anzahlungszeiträume und die monatlichen Beitragsraten kalkuliert.
Diese Umstände machen die Sterbegeldversicherung ggf. dann noch attraktiv, wenn auch im höheren Alter noch keine weitere Lebensversicherung oder Kapitalabsicherung mit einmaligem Auszahlbetrag abgeschlossen worden ist.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind in einer Sterbegeldversicherung versichert?
Die Sterbegeldversicherung versichert den Todesfall.
Sie zahlt die Versicherungssumme aus, zuzüglich einer nach einer bestimmten Laufzeit angerechneten Überschussbeteiligung. Sie wird bestimmt für Kosten, die
aus der Bestattung des Versicherten resultieren und sorgt für eine Kompensation der Aufwendungen, wie Todesanzeige und Verwaltungsvorgänge beim Standesamt,
die den Angehörigen auferlegt sind.
Ist zur Durchführung der Bestattung eine dritte Partei bestimmt, kann sie als Begünstigte der Sterbegeldversicherung eingesetzt werden, um entsprechend
getroffene Vorgaben des Versicherten umzusetzen. Der Auszahlbetrag umfasst auch in diesem Fall die Versicherungssumme und die Überschussbeteiligung aus dem
angelegten Vermögen.
Was ist für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu beachten?
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In der Regel keine Gesundheitsprüfung
Für die Sterbegeldversicherung wird in der Regel keine Gesundheitsprüfung als Bedingung für den Abschluss verlangt. Zu beachten ist bei einzelnen Anbietern jedoch eine Wartezeit bis zum Erreichen der Berechtigung über die Verfügbarkeit der vollen Versicherungssumme. Sie kann je nach Angebot
bis zu drei Jahren umfassen. Kommt es vor Erreichen des Endes der Wartezeit zum Todesfall (der gleichbedeutend ist mit dem Leistungsfall), wird in diesem Fall nur das eingezahlte Beitragsvolumen erstattet, oft mit Abzügen für Verwaltungskosten. Solcherart Umstände sollten berücksichtigt werden, bevor die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird. Ggf. sollte auf günstigere Bedingungen ausgewichen werden. Einige Anbieter versichern unter Vorbehalt der Gesundheitsprüfung,
gewährleisten vollen Versicherungsschutz im Gegenzug bereits ab der ersten Rate.
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Raten für Sterbegeldversicherung können als zusätzliche Sozialleistungen bei Sozialhilfebedürftigkeit bezogen werden
Wird die Sterbegeldversicherung abgeschlossen und der Versicherte wird während der Beitragsleistungsdauer sozialhilfebedürftig, können die Kosten für die
Sterbegeldversicherung als Sonderleistungen zusätzlich bezogen werden. Die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung gelten als nicht verfügbares Vermögen,
da die Auszahlung erst für nach dem Todesfall veranlagt ist und den Versicherten nicht begünstigt. (Ausnahme in den meisten Versicherungsverträgen ist das
Erreichen des 100. Lebensjahres, das alternativ zum Todesfall als Auszahlungszeitpunkt festgelegt ist.)
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Überschussbeteiligung
Der Versicherungsbetrag kann erhöht werden, wenn aus dem Geschäftsfeld für die Sterbegeldversicherung des Versicherungsunternehmens Überschüsse erwachsen,
deren Verteilung auf die Versicherten in der Sterbegeldversicherung vertraglich geregelt ist. Die Überschussbeteiligung ist nachgeordnet geregelt und
orientiert sich am tatsächliche Geschäftsverlauf des Versicherungsunternehmens. Sie kann daher nicht fixiert werden. In der Regel wird sie auch erst nach
Ende des Einzahlungszeitraums oder eines festgelegten Wartezeitraums aus die Versicherungssumme angerechnet. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt
zuzüglich der Überschussbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt.
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Raten staffelbar – Einzahlungszeiträume begrenzt, Leistung darüber hinaus reichend
Die Einzahlungsmodelle zur Sterbegeldversicherung können auf verschiedene Arten festgelegt werden.
Die Einzahldauer kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.
Vor dem Hintergrund des Umfangs der Versicherungssumme, die erwirtschaftet werden soll, können die Einzahlungszeiträume gestaffelt werden. Üblich sind
Jahresfestlegungen (10, 25 oder 40 Jahre sind üblich, andere Vereinbarungen ohne Weiteres möglich). Auch das Erreichen eines kalkulierten Alters zum Ende
der Rateneinzahlungsdauer kann vertraglich festgelegt werden.
Nach dem Ende der aktiven Rateneinzahlung läuft die Sterbegeldversicherung weiter.
Sie wird dann beitragsfrei gestellt, eine Anrechnung der Überschussbeteiligung erfolgt dennoch (in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung).
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Doppelversicherung vermeiden – Einzahlbeträge unrentabel, wenn eine Lebensversicherung besteht
Die Sterbegeldversicherung kann unrentabel sein, wenn sie nicht in einen Versicherungsplan eingebunden ist. So lohnen in der Regel zusätzliche Aufwendungen
z.B. nicht, wenn nebenher in eine regulär geplante Kapitallebensversicherung eingezahlt wird. Auch dann nicht, wenn die Raten für die
Sterbegeldversicherung relativ niedrig kalkuliert sind. Vor Abschluss der Sterbegeldversicherung sollte daher umsorgend kalkuliert werden, um keine
unrentablen Versicherungsraten aufwenden zu müssen.
Welche Kosten werden bei einer Sterbegeldversicherung im Schadenfall übernommen?
Die Sterbegeldversicherung zahlt im Sinne
einer Kapitallebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus.
Die Auszahlung erfolgt an festgelegte
Personen – das können die nächsten Angehörigen sein oder das beauftragte Bestattungsunternehmen.
In der Regel wird die Auszahlung unmittelbar nach dem Tod des Versicherten fällig. Sie wird mit der entsprechenden Vollmacht und Vorlage der Sterbeurkunde umgesetzt. Es können alle Kosten für den Todesfall bis zum Erreichen der Deckungssumme gedeckt werden.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme der Sterbegeldversicherung sollte sich nach der Höhe der zu erwartenden oder geplanten Kosten für die Bestattung richten.
Üblich sind Versicherungssummen zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Versicherungssummen, die höher als 15.000 Euro liegen, sind für die
Sterbegeldversicherung eher unüblich, da sich oft Ratenleistung und Versicherungsleistung nicht rechnen würden.
Hier greifen effizientere Versicherungslösungen, die eine höhere Rendite versprechen.
Die Deckung der Sterbegeldversicherung sollte zumindest die kalkulierten Kosten für die Bestattung selbst umfassen.
Für eine umfassende Absicherung sollten jedoch auch Kosten und Gebühren berücksichtigt werden, die bei Behörden (in der Regel beim Standesamt) anfallen,
die mit der landesgesetzlich geregelten Bestattungspflicht einher gehen. Für die genaue Bestimmung dieser Gebühren und Auslagen geben die Standesämter für
das jeweilige Bundesland Auskunft. Die Bestattungspflicht ist Ländersache und im Einzelnen entsprechend lokal geregelt.