Welche Kosten entstehen bei der Reisekrankenversicherung?
Bei Abschluss der Reisekrankenversicherung entstehen bei einem seriösen Anbieter weder Kosten für die Durchführung eines Versicherungsvergleichs noch ist eine zusätzliche Vermittlungsgebühr vom Versicherungskunden zu zahlen.
Die eigentlichen Kosten der Reisekrankenversicherung beschränken sich auf den Versicherungsbeitrag. Wenn im Schadenfall Aufwendungen für die Selbstbeteiligung oder bei Überschreiten einer Höchstgrenze auszugleichen sind, so sind diese von den Beitragskosten zu unterscheiden.
Der Versicherungsbeitrag zur Reisekrankenversicherung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen und wird nach Abschluss der Reisekrankenversicherung nach Aufforderung durch den Anbieter binnen einer vertraglich vereinbarten Frist fällig. Er garantiert die Wirksamkeit des Auslandsschutzes und ist eine wichtige Leistungspflicht aufseiten des Versicherten.
Bestimmt werden diese Kosten der Reisekrankenversicherung unter anderem durch:
- jeweiliger Tarif des Anbieters
- im Tarif vereinbarte Leistungen
- Reiseland
- Person des Versicherten
- Anzahl der versicherten Personen
- zusätzliche Leistungen wie Pakete zur Reiseversicherung mit Reiserücktritt oder Reise-Unfallversicherung etc.
- Dauer der Reisekrankenversicherung
Die meisten Tarife zur Reisekrankenversicherung beziehen sich auf Ferien- und Urlaubsreisen, die von begrenzter Dauer sind. In der Regel wird ein einmaliger Beitrag erhoben, der die Kosten für die gesamte Zeit des Urlaubs umfasst. Unterschiedliche Tarife ergeben sich dann, wenn die Reisekrankenversicherung für einen längeren Zeitraum oder für mehrere Reisen gleichzeitig abgeschlossen wird.
Insbesondere Personen, die zwar nicht über einen längeren Zeitraum, dafür aber gleich mehrfach in einem Jahr verreisen, können die günstigen Angebote für eine dauerhafte Reisekrankenversicherung nutzen. Diese umfassen in einem Jahresbeitrag die Kosten gleich mehrerer Auslandsaufenthalte, die jeweils den gleichen Schutz genießen. Die Kosten sinken in der Regel, wenn diese Pauschalversicherung abgeschlossen wird. Neben den günstigeren Kosten sparen Reisende den Aufwand ein, sich jedes Mal vor Antritt einer Reise erneut zu versichern. Sie stellen sicher, dass nicht durch unglückliche Umstände für eine dieser Reisen der Schutz durch die Reisekrankenversicherung fehlt.
Sind die Kosten für die Reisekrankenversicherung steuerlich absetzbar?
Die Reisekrankenversicherung und die Kosten der Versicherung sind steuerlich zu den Vorsorgeaufwendungen zu zählen. Damit befinden sie sich in der gleichen Einstufung wie die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung. Diese gleichwertige Einstufung ist zugleich der Grund, warum die Kosten der Reisekrankenversicherung in der überwiegenden Zahl der Fälle steuerlich nur noch theoretisch absetzbar sind.
In der Steuererklärung können die Kosten der Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung verursachen monatliche Kosten, die zumeist diesen Höchstbetrag ausschöpfen. Tritt dann noch die Reisekrankenversicherung hinzu, wird diese nicht noch zusätzlich berücksichtigt.
Allerdings sollten bei jeder Steuererklärung schon aus Gründen der Vollständigkeit und auch der reinen Vorsicht alle infrage kommenden Kosten angegeben werden – also auch der Versicherungsbeitrag zur Reisekrankenversicherung. Es ist durchaus möglich, dass dieser aufgrund der individuellen Umstände des Steuerpflichtigen doch Berücksichtigung findet. Tatsache ist, dass sich Steuergesetze ständig ändern und ein Steuerpflichtiger kann nie genug Kosten von der Steuer absetzen. Die Reisekrankenversicherung hat also ihre Berechtigung in der jährlichen Steuererklärung, um alle Optionen weiter zu sichern.
Welche Kosten trägt die Reisekrankenversicherung im Schadenfall?
Die von der Reisekrankenversicherung ersetzten Kosten hängen vom jeweiligen Tarif des Versicherten ab. Damit wird deutlich, wie wichtig es in jedem Einzelfall ist, die genauen Leistungen der ausgewählten Auslandskrankenversicherung schon vor Reiseantritt zu prüfen.
In der Regel übernimmt die Reisekrankenversicherung
- Kosten der ambulanten Behandlung bei einem Arzt
- Kosten der stationären Behandlung
- Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Zahnteilersatz
- Kosten des Transports innerhalb des Urlaubslandes
- Kosten für den Rücktransport
- Kosten für die Überführung nach einem Todesfall wenn vertraglich vorgesehen
Zu beachten ist, dass es sich jeweils um notwendige Kosten handeln muss. Es ist nicht im Versicherungsumfang enthalten, im weiteren Ausland einen günstigen Zahnersatz erstmalig anpassen zu lassen. Ebenso wenig gehören zu den Kosten im Schadenfall Schönheitsoperationen oder Eingriffe, die nicht aufgrund einer akuten Erkrankung eintreten.
Wie bei einer privaten Krankenversicherung üblich, werden die entstandenen Kosten der Reisekrankenversicherung in der Regel im Nachhinein erstattet. Der Versicherte muss also zunächst mit der Rechnung im Ausland in Vorlage gehen. Dies kann durch die Auswahl eines Tarifs zur Reisekrankenversicherung verhindert werden, der die direkte Erstattung durch die Versicherung vorsieht. Derartige Versicherungsleistungen entlasten erheblich die Urlaubskasse.
Jeder Tourist, der im Ausland ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte die Vereinbarungen seiner Reisekrankenversicherung im Bereich Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen kennen. Nicht jeder Tarif sieht eine Selbstbeteiligung vor – sollte diese aber vereinbart sein, werden darunter liegende Rechnungen gar nicht und höhere Rechnungen des ausländischen Arztes nur teilweise erstattet. Ein sehr günstiger Tarif der Reisekrankenversicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung kann im Schadenfall den Vorteil dieser Beitragsersparnis vollständig aufbrauchen.
Höchstgrenzen sind ebenfalls abhängig vom ausgewählten Tarif. Nicht jedes Angebot zur Reisekrankenversicherung sieht überhaupt eine Begrenzung der Kostenübernahme im Schadenfall vor. Die Absicherung ohne eine Zahlungsgrenze ist eine sinnvolle Auswahl, bedenkt man, welche Kosten zum Beispiel durch einem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall entstehen können. Führt eine Erkrankung sogar zu einer längeren stationären Behandlung mit späterem Rücktransport, lohnt sich die Vereinbarung einer Reisekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und Höchstgrenze der Leistungen noch mehr.
Wie können die Kosten einer Reisekrankenversicherung effizient verglichen werden?
Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um die Kosten der Reisekrankenversicherung effizient zu vergleichen.
Der Versicherungsvergleich ermöglicht die direkte Gegenüberstellung der am Markt vertretenen Tarife zur Reisekrankenversicherung.
Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Der Inhalt der Tarife sollte übereinstimmen. Ändern Sie nicht die Voraussetzungen wie Reiseland oder Reisedauer.
- Die Leistungen sollten den gleichen Anforderungen genügen.
- Die Selbstbeteiligung muss übereinstimmen.
Wichtig für den effizienten Vergleich ist, dass alle zur Verfügung stehenden Angebote zur Reisekrankenversicherung die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen und unter den gleichen Vorgaben gegenübergestellt werden. Der Test durch den Vergleichsrechner stellt gewöhnlich sicher, dass diese Eigenschaften vorhanden sind. So entsteht im Ergebnis eine individuelle Marktanalyse der infrage kommenden Angebote zur Reiserkrankenversicherung.
Da Vergleichsrechner in der Regel die Kosten der Reisekrankenversicherung sowie die Highlights eines Tarifs in der Liste besonders hervorheben, prüfen Sie vor der endgültigen Entscheidung für eines der Angebote der Reisekrankenversicherung die Einzelheiten des Tarifs. Wichtig sind die Kosten im Schadenfall und die detaillierten Leistungen bei verschiedenen Arten von Erkrankungen, Unfällen oder Behandlungen.
Von Bedeutung ist das ausgewogene Preis-Leistungs-Verhältnis in Relation zu den individuellen Anforderungen. Die Pauschaltarife der Reisekrankenversicherung können aufgrund der Vielzahl der am Markt vertretenen Angebote einfach und schnell mit den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen verglichen werden. Dies garantiert, dass die ausgewählte Reisekrankenversicherung optimal ist.