Rechtsschutzversicherung für Eigentümer, die ihren Wohnraum vermietet haben
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, ist gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nicht nur im Falle von sog. Mietnomaden kann ein Rechtsstreit nämlich schnell teuer werden.
Die meisten Versicherer bieten eine Rechtsschutzversicherung für Personen an, die ihr Eigentum vermietet haben.
Wer vor der Wahl steht, eine Rechtsschutzversicherung als Vermieter abzuschließen, sollte prüfen, welche Leistungsbausteine die jeweilige Police beinhaltet, damit die häufigsten Streitigkeiten abgedeckt werden.
Das sind im Einzelnen:
- Rechtsschutz bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf.
- Rechtsschutz bei Streitigkeiten aufgrund der Nebenkostenabrechnung.
- Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen von Seiten der Person, die vermietet.
- Die Kostenübernahme bei einer Streitschlichtung durch Mediation.
- Kostenübernahme der Gerichtskosten.
- Gebühren für einen Gutachter werden übernommen.
Sollen darüber hinaus weitere Eventualitäten rechtlich abgesichert werden, bietet es sich an, sich die Premium-Varianten der einzelnen Rechtsschutzversicherung für Wohnraum, den man vermietet, näher anzusehen. U.a. kann es nämlich durchaus ratsam sein, auch Handwerksleistungen, also Dienstleistungsverträge mit Handwerkern, zusätzlich zu versichern. Ebenfalls im Mietrecht-Rechtsschutz verankert ist der Bauherren-Rechtsschutz. Dadurch erhalten Sie die Deckung Ihrer Kosten bei Problemen mit einem Um- oder Neubau.
Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung für Personen, die Wohnraum vermietet haben
Auch im Mietrecht muss im Durchschnitt mit Wartezeiten gerechnet werden. Der Beginn der Wartezeit bezieht sich dabei auf den Beginn des in Frage stehenden Rechtsstreits. Im Allgemeinen gilt hier eine Wartezeit von drei Monaten. Konkret bedeutet das, dass der Einzug in die Wohnung, die man vermietet, nicht vor dem Vertragsabschluss liegen darf. Ist das jedoch so, aber der Streit entwickelt sich erst fünf Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer in der Regel keine Deckung. Wer also Wohnraum vermietet, sollte unbedingt vor dem Einzug der Mieter eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Rechtsschutzversicherungen für Mietrecht im Test
Als Eigentümer, der seinen Wohnraum vermietet, will man auf eine gute Versicherung zurück greifen. Nützlich für die Entscheidungsfindung sind daher die Test der großen Institute und Zeitschriften. Da der Baustein „Mietrecht“ jedoch nie einzeln betrachtet wird, ist es nicht möglich, hier zu einer allgemeinen Aussage zu kommen.