- Was leistet eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung?
- In welchen Fälle schützt eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung?
- Wen schützt eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien?
- Worauf ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Immobilien zu achten?
- Passende Immobilien-Rechtsschutzversicherung finden – Beraten lassen!
Im Zusammenhang mit Immobilien kann es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Egal, ob als Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Das Konfliktpotenzial ist groß.
Häufig enden solche Streitigkeiten vor Gericht. Die dabei entstehenden Kosten können sich schnell zu großen Beträgen summieren.
Damit ein Gerichtsverfahren nicht zum finanziellen Ruin führt und Betroffene im Zweifelsfall ihr gutes Recht durchsetzen können, sichert eine Rechtsschutzversicherung Immobilien, bzw. deren Eigentümer oder Nutzer ab. Allerdings enthält nicht jede Privatrechtsschutzversicherung automatisch diesen Schutz. Wer eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien abschließen möchte, sollte daher immer einige Punkte beachten.
Was leistet eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung?
Im Grunde ist die Bezeichnung Immobilien-Rechtsschutzversicherung etwas irreführend. Denn genau genommen ist nicht so, dass die Rechtsschutzversicherung Immobilien schützt, sondern deren Besitzer oder Bewohner, also Eigentümer, Mieter und Vermieter. Kommt es im Zusammenhang mit einer Immobilie oder deren Nutzung zu einem Rechtsstreit, bietet die Immobilien-Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer dadurch Schutz, dass sie die Kosten, die mit einem solchen Rechtsstreit verbunden sind, übernimmt. Konkret sind das:
- Anwaltskosten
- Kosten für Gutachter
- Verfahrenskosten für das Gericht
- Kostenübernahme der gegnerischen Seite, sofern der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet wird
Auf diese Weise sorgt die Rechtsschutzversicherung dafür, dass die Versicherten:
- Unberechtigte Forderungen oder Ansprüche Dritter abwehren können
- Ihr Recht mit gerichtlichen Mitteln durchsetzen können
Neben den bereits genannten Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehen, leistet eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien auch noch mehr. So ist es durchaus üblich, dass die Versicherung zum Beispiel Kosten für eine anwaltliche Erstberatung übernimmt. Auch wenn noch unklar ist, ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Speziell im Zusammenhang mit Streitigkeiten um Immobilien und deren Nutzung hat sich inzwischen eine Alternative zu aufwändigen und langwierigen Gerichtsverfahren etabliert: außergerichtliche Einigungen im Rahmen von Mediationen. Nahezu jede Rechtsschutzversicherung unterstützt diese Option inzwischen.
In welchen Fälle schützt eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung?
Die Immobilien-Rechtsschutzversicherung schützt Versicherungsnehmer immer dann, wenn es im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung einer eigenen oder auch fremden Immobilien zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Etwa dann, wenn ein Mieter von seinem Vermieter eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung verlangt und der Vermieter dazu nicht bereit ist. Ein Vermieter von einem Mieter die Regulierung eines verursachten Schadens fordert, dieser aber der Meinung ist, für den Schaden nicht aufkommen zu müssen. Aber nicht nur bei Konflikten in Mietangelegenheiten schützt eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien. Sie verhilft auch Hauseigentümern zu ihrem Recht, wenn es etwa infolge von Baumaßnahmen im Straßenbereich zu einer Beschädigung der Immobilie kommt, oder wenn es darum geht, Sachbeschädigungen beispielsweise durch Graffiti zu verfolgen.
Als bislang einziger Anbieter schließt die ARAG-Versicherung sogar noch einen weiteren Bereich im Zusammenhang mit Immobilien in ihre Rechtsschutzversicherung mit ein: das Baurecht. Auf diese Weise schützt sie sogar Bauherren, wenn es im Zuge eines Hausbaus oder der Sanierung einer Immobilie zu einem Rechtsstreit kommt.
Wen schützt eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien?
Eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung schützt Hauseigentümer wie -nutzer gleichermaßen. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob es sich beim Versicherungsnehmer um einen Mieter, Vermieter oder den Besitzer einer Immobilie handelt. Entscheidend ist letztlich, wer den Vertrag abschließt und als Versicherungsnehmer eingetragen ist.
Worauf ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Immobilien zu achten?
Die Frage, wer als Versicherungsnehmer auftritt, hat allerdings Einfluss auf die Berechnung der Versicherungsprämie. Das Versicherungsrisiko für Mieter, Vermieter oder Hausbesitzer ist durchaus unterschiedlich, weshalb Anbieter von Rechtsschutzversicherungen häufig unterschiedliche Versicherungsprämien verlangen.
Neben der Frage, wer Versicherungsnehmer ist, gibt es noch weitere wichtige Punkte, die beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wartezeiten
- Selbstbehalte
- Deckungssummen
Deckungssummen spielen im Bereich der Rechtsschutzversicherung keine so große Rolle wie in einigen anderen Versicherungsbereichen. Dennoch sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Immobilien diesen Punkt überprüfen. Ist eine Deckungssumme vereinbart, kann es im Ernstfall zu einer bösen Überraschung kommen. Die Deckungssumme legt nämlich fest, bis zu welcher Höhe die Versicherungen im Leistungsfall erstattet. Übersteigen die tatsächlichen Kosten dieses Limit, muss der Versicherte die Differenz selber tragen.
Sieht ein Tarif einen Selbstbehalt vor, bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall Kosten in diesem Umfang selber tragen muss. Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten lassen sich die Versicherungsbeiträge spürbar senken.
Die Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen für Immobilien beträgt üblicherweise drei Monate. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne nach Vertragsschluss erbringt die Versicherung im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen.
Zu beachten ist auch, dass die Rechtsschutzversicherung für Immobilien bei den meisten Anbietern nicht separat abgeschlossen werden kann. Sie lässt sich nur als Baustein oder Erweiterung in eine umfangreichere Privatrechtsschutzversicherung einschließen. Wer bereits über eine Privatrechtsschutzversicherung verfügt, sollte prüfen, ob sie sich gegebenenfalls um den gewünschten Versicherungsschutz erweitern lässt. Andernfalls stellt ein Wechsel des Anbieters in den meisten Fällen die einzig sinnvolle Alternative dar.
Passende Immobilien-Rechtsschutzversicherung finden – Beraten lassen!
Weil Rechtsschutzversicherungen für Immobilien in der Regel im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten werden, ergibt sich für Versicherungsnehmer schnell die Frage, ob sie aus einem solchen Paket – darum handelt es sich üblicherweise – wirklich alle Leistungen brauchen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzt, fragt sich außerdem in der Regel, ob ein Wechsel des Anbieters angebracht ist und welche Vorteile sich daraus ergeben können.
Wer nach einem geeigneten Versicherungstarif sucht, sollte daher genau prüfen:
- Welche Leistungen das Angebot umfasst
- Welche Leistungen er davon wirklich benötigt
Anschließend ist es ratsam, die einzelnen Tarife auch anhand der Versicherungsbeiträge miteinander zu vergleichen.
Besonders empfehlenswert ist es, gerade bei bereits bestehenden Verträgen, einen unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen. Im Rahmen einer solchen persönlichen Beratung lässt sich der ideale Versicherungsschutz am besten ermitteln und sicherstellen.