- Warum sichert allgemeine Rechtsschutzversicherung Hausbau oft nicht ab?
- Wann bietet Rechtsschutzversicherung bei Hausbau den gewünschten Schutz?
- Welchen Schutz bietet eine Rechtsschutzversicherung bei Hausbau?
- Worauf kommt es beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Hausbau an?
- Individuell beraten lassen
Der Bau eines eigenen Hauses stellt für viele Menschen einen großen Schritt dar, der nicht selten die Erfüllung eines lang gehegten Lebenstraumes ist. Gleichzeitig bedeutet der Hausbau aber auch, viele Pflichten und neue Aufgaben zu übernehmen, bis die eigenen vier Wände wirklich stehen.
Auf dem Weg dorthin können jede Menge unvorhergesehene Dinge geschehen. Leider ist es inzwischen durchaus gang und gäbe, dass es beim Bau eines Hauses früher oder später zu einem Rechtsstreit mit Handwerkern, Architekten oder Statikern kommt. Normalerweise schützt in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Nicht so beim Bau eines Hauses. Denn in den meisten Fällen schließt die Rechtsschutzversicherung Hausbau explizit aus.
Es gibt aber auch Anbieter, die den gewünschten Schutz ermöglichen. Es sind allerdings nicht viele. Unterstützung können Hausbauer jedoch auch von anderer Seite bekommen. Die Suche nach geeignetem Versicherungsschutz sollte frühzeitig erfolgen. Nicht zuletzt auch, weil nach Abschluss einer Versicherung Wartezeiten gelten.
Warum sichert allgemeine Rechtsschutzversicherung Hausbau oft nicht ab?
Der Bau eines Hauses ist ein aufwändiges Vorhaben, an dem viele Parteien beteiligt sind. Schnell kann es passieren, dass nicht alles so läuft, wie es soll. Die Wahrscheinlichkeit, dass es im Laufe des Hausbaus zu einem Rechtsstreit kommt, ist daher hoch. Gleichzeitig geht es in den Streitigkeiten immer um recht hohe Streitwerte. Nicht selten müssen im Laufe des Verfahrens dann auch noch Gutachten erstellt werden, die ebenfalls hohe Kosten verursachen. Für Anbieter von Versicherungen ist diese Konstellation alles andere als attraktiv. Aus diesem Grund haben inzwischen nahezu alle Anbieter aus der privaten Rechtsschutzversicherung Hausbau ausgeschlossen. Dennoch gibt es für angehende Bauherren die Möglichkeit sich abzusichern.
Wann bietet Rechtsschutzversicherung bei Hausbau den gewünschten Schutz?
Bei einigen wenigen Versicherungsanbietern besteht die Möglichkeit, in die Rechtsschutzversicherung Hausbau einzuschließen. Eine separate Rechtsschutzversicherung für den Hausbau, wie sie etwa im Verkehrsrecht in Form einer Verkehrsrechtsschutzversicherung weit verbreitet ist, bietet derzeit kein Versicherer an. Eine Absicherung ist nur in Form einer Erweiterung einer allgemeinen Privatrechtsschutzversicherung um den entsprechenden Versicherungsbaustein möglich.
Ist bereits eine Privatrechtsschutzversicherung vorhanden, sollten Versicherungsnehmer bei ihrem Anbieter klären, ob eine Erweiterung für den Hausbau möglich ist. Kommt eine solche Erweiterung nicht in Frage, stellt der Wechsel des Anbieters häufig die einzige Möglichkeit dar, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten.
Wer seine bestehende Versicherung nicht wechseln möchte, oder nicht bereit ist, das vollständige Versicherungspaket einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung für den Hausbau abzuschließen, hat unter Umständen noch eine weitere Alternative. Immer öfter bieten inzwischen nämlich Banken eine Rechtsschutzversicherung für Hausbau in Kombination mit einer Immobilienfinanzierung an. Der Versicherungsschutz ist genau auf die Finanzierungssumme ausgerichtet und endet oft automatisch nach fünf Jahren – der Verjährungsfrist für Baumängel. Ob diese Option eine echte Alternative zu anderen Versicherungsangeboten darstellt, lässt sich in der Regel nur in einem individuellen Vergleich herausfinden.
Welchen Schutz bietet eine Rechtsschutzversicherung bei Hausbau?
Schließt die Rechtsschutzversicherung Hausbau ein, bietet sie dem Versicherungsnehmer die gängigen Leistungen dieser Versicherungsart an. Das bedeutet insbesondere im Versicherungsfall die Übernahme von Kosten für:
- Anwälte
- Gutachter
- Gerichtsverfahren
- Übernahme der Verfahrenskosten der gegnerischen Partei, soweit im Urteil angeordnet
Damit ermöglicht die Rechtsschutzversicherung bei Hausbau dem Versicherungsnehmer:
- Unberechtigte Ansprüche Dritter vor Gericht abzuwehren
- Eigene Interessen mit Rechtsmitteln durchzusetzen
Abhängig vom Versicherungsvertrag kann der Umfang der Leistungen begrenzt sein. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Versicherung Leistungen im Versicherungsfall nur bis zu einer bestimmten Summe erbringt.
Darüber hinaus beinhaltet der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung bei Hausbau oft auch die Kostenübernahme bei anwaltlicher Erstberatung und vor allem auch bei außergerichtlichen Einigungen. Diese beiden Leistungen sind häufig auch Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung, die Hausbau nicht explizit einschließt. Bei vielen Anbietern erstreckt sich die Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung und außergerichtliche Einigung auch auf Bereiche, die vom Versicherungsschutz nicht direkt erfasst sind. Dies kann aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Es lohnt sich in jedem Fall diese Option zu prüfen. Allerdings stellt diese Option keine vollwertige Absicherung im Sinne einer Rechtsschutzversicherung für Hausbau dar. Es handelt sich vielmehr um eine Notfalloption.
Worauf kommt es beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Hausbau an?
Um sich für den Hausbau mit einer Rechtsschutzversicherung ideal abzusichern, sollten Bauherren immer einige Punkte vor dem Abschluss berücksichtigen. Das gilt in besonderem Maße für:
- Wartezeiten
- Selbstbehalte
- Deckungssummen
Während Deckungssummen bei Rechtsschutzversicherungen oft nicht vereinbart sind, spielen sie bei der Absicherung des Hausbaus durchaus eine Rolle. Die vereinbarte Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer Leistungen erbringt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, muss der Versicherungsnehmer die Differenz selber tragen. Aus diesem Grund sollte die Deckungssumme dem geplanten Bauvorhaben angemessen sein.
Selbstbehalte stellen ebenfalls einen wichtigen Punkt bei einer Rechtsschutzversicherung für den Hausbau dar. Hierbei handelt es sich um einen vereinbarten Betrag, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall grundsätzlich selber tragen muss. Durch Selbstbehalte lassen sich die Versicherungsbeiträge reduzieren.
Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch bei der Rechtsschutzversicherung für den Hausbau eine Wartezeit. Sie beträgt üblicherweise ein halbes Jahr. Innerhalb dieser Zeit nach Abschluss des Vertrags erbringt die Versicherung keine Leistungen. Das bedeutet für Versicherungsnehmer, dass sie sich in jedem Fall frühzeitig um den Versicherungsschutz kümmern sollten.
Individuell beraten lassen
Eine Rechtsschutzversicherung für den Hausbau zu finden gestaltet sich wegen des geringen Angebotes durchaus als schwierig. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, sich individuell beraten zu lassen.
Wichtig ist dabei, dass die Beratung unabhängig erfolgt und die individuellen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Auf diese Weise ist es möglich:
- Deckungssummen ideal anzupassen
- Bestehende Verträge zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern
- Beim Wechsel des Anbieters den bisherigen Versicherungsschutz sicherzustellen oder auch zu optimieren
Wer sich auf diese Weise unterstützen lässt, sichert sich optimal ab.