Württembergische Basistarif


    Allgemeines zum Württembergische Basistarif in der PKV

    Logo Württembergische Der Württembergische Basistarif leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der privaten Krankenversicherer ab, auch Personen ohne Anspruch auf Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und mit eigentlich nicht erwünschten Vorbedingungen den Zugang zur PKV zu ermöglichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich im Württembergische Basistarif trotzdem krankenversichern und erhält im Prinzip die gleichen Leistungen wie sie auch in den Leistungskatalogen der Krankenkassen vorgesehen sind. Selbst der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und kann bei entsprechenden Nachweisen noch einmal deutlich reduziert werden.

    Voraussetzung ist allerdings, dass keine Pflichtversicherung möglich ist. Eine Gesundheitsprüfung mit Ausschluss oder Risikozuschlag findet nicht statt. Eingestuft wird im Württembergische Basistarif nach Geschlecht und Alter. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt und jeder Versicherte im Basistarif der Württembergische Krankenvollversicherung sollte seinen behandelnden Arzt zuvor von diesen Einschränkungen informieren.


    Alternativen zum Württembergische Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

    Auch wenn der Württembergische Basistarif für viele Versicherte eine Chance darstellt, überhaupt eine PKV weiterhin oder erstmals zu erhalten, so ist er nicht die in jedem Fall die beste Alternative. Insbesondere dann, wenn sich das Einkommen im Alter verringert, sollte zunächst ein Versicherungsvergleich durchgeführt und die anbieterneutrale Beratung in Anspruch genommen werden.

    Die neutralen Versicherungsexperten kennen Alternativen zum Württembergische Basistarif, die eine vollwertige PKV ermöglichen und dennoch ebenso oder sogar günstiger als die Kosten im Basistarif sein können. So ist es oft möglich, durch einen internen Tarifwechsel Beiträge zu sparen. Auch bietet sich der Wechsel in einen Tarif an, der nur geringfügig weniger Leistungen in der vollwertigen PKV wie Verzicht auf Einzelzimmer oder die Abwahl alternativer Behandlungsmethoden beinhaltet. Insgesamt ist die PKV dann immer noch deutlich umfassender als der Württembergische Basistarif es sein kann.