R+V Standardtarif PKV


    Allgemeines zum R+V Standardtarif in der PKV

    Logo R+V Der R+V Standardtarif ist im Gegensatz zum Basistarif auf Versicherte ab einer bestimmten Altersgruppe bestimmt. Er gewährt nicht jedermann Zugang zur PKV, sondern soll bereits versicherten Personen bei sinkenden Alterseinkünften und einer schon vorhandenen Zahl an Jahren in der privaten Krankenversicherung den Verbleib darin erleichtern. Dies ist der theoretische Ansatz, der nicht in jeder Hinsicht durch den R+V Standardtarif und die Standardtarife anderer Anbieter erreicht wird.

    Die Leistungen im R+V Standardtarif entsprechen im Großen und Ganzen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die freie Arztwahl erhalten bleibt und die tendenziell höhere Gebühr für Privatpatienten. Dazu können im R+V Standardtarif versicherte Ehepaare eine Reduzierung des Gesamtbeitrags von einem Viertel in Anspruch nehmen. Insgesamt darf der Beitrag für den einzelnen Versicherten den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.


    Alternativen zum R+V Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung

    Vor einem Wechsel in den R+V Standardtarif sollten Versicherten sich die Nachteile vor Augen halten. Die Leistungen des Versicherers werden reduziert und können auch nicht durch ergänzende Zusatzkrankenversicherungen wieder aufgestockt werden. Der Beitrag zum R+V Standardtarif ist zwar gesetzlich begrenzt, aber durchaus nicht überzeugend günstig. Es ist also sehr viel sinnvoller, sich mit den Alternativen für einen vollwertigen Rentnertarif zu befassen.

    Das wichtigste Mittel ist die kompetente Beratung durch einen anbieterunabhängigen Versicherungsexperten und ein Versicherungsvergleich. Zumeist stellt sich nach einer individuellen Analyse der bisherigen Altersrückstellungen und Vorbedingungen bereits heraus, dass alleine durch den internen Tarifwechsel deutlich Kosten eingespart werden. Mit einem neuen Tarif unabhängig vom R+V Standardtarif sowie – sofern sinnvoll – geringfügigen Änderungen der Leistungen können auch Rentner in den PKV weiterhin ihre hochwertige Krankenvollversicherung bezahlen. Änderungen wie der Verzicht auf die Chefarztbehandlung oder Naturheilverfahren sind eher geringfügige Abänderungen im Vergleich zum R+V Standardtarif.