Provinzial Basistarif PKV


    Allgemeines zum Provinzial Basistarif in der PKV

    Logo Provinzial Der Provinzial Basistarif ist ein Sondertarif, den die PKV anlässlich der gesetzlichen Vorgaben für die allgemeine Krankenversorgung aller Bürger seit dem 01.01.2009 zu erfüllen hat.

    Er stellt sicher, dass auch Personen mit geringem Einkommen und / oder Vorerkrankungen noch die Möglichkeit erhalten, sich durch eine PKV abzusichern. Durch die Richtlinien zu diesem Tarif erfüllt der Provinzial Basistarif bestimmte Merkmale, die jeder Anbieter bereitstellen muss.

    Es ist vorgeschrieben, dass der Beitrag zum Provinzial Basistarif den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten darf. Zudem haben die Versicherten die Chance, bei Nachweis der geringen Einnahmen eine deutliche Reduzierung des Beitrags zu erhalten. Wessen Einkommen dann immer noch nicht ausreicht, kann in der Regel noch Beihilfen der öffentlichen Kassen erhalten. Im Gegenzug sind die Leistungen im Provinzial Basistarif weitgehend auf diejenigen der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und der behandelnde Arzt sollte immer darüber aufgeklärt werden, dass zwar eine Private Krankenversicherung besteht, diese aber nur die Basisleistungen erbringt.


    Alternativen zum Provinzial Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

    Gerade Versicherte, die absehen können, dass sich ihre Einkommensverhältnisse zum Nachteil verändern, sollten nicht vorschnell einen Antrag auf Umstellung in den Provinzial Basistarif stellen. Zwar sind die Beiträge begrenzt, doch die Leistungen für einen langjährig an das Niveau der vollwertigen PKV gewöhnten Versicherten ist mehr als gewöhnungsbedürftig. Außerdem ist der Provinzial Basistarif keineswegs die einzige Option, die Versicherten mit geringerem Einkommen zur Verfügung steht.

    Mit einem Versicherungsvergleich und einer individuell angepassten Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater finden sich andere Lösungswege, die häufig aus so einfachen Maßnahmen wie dem internen Tarifwechsel und einer Umstellung der Nebenleistungen wie Verzicht auf Einzelzimmer oder alternative Behandlungsmethoden besteht. Wichtig ist, sich umfassend zu informieren und sein Recht auf den Wechsel in den günstigeren Volltarif wahrzunehmen.