Mannheimer Basistarif PKV


    Allgemeines zum Mannheimer Basistarif in der PKV

    Logo Mannheimer Da nach dem Willen des Gesetzgebers jede Person seit dem 01.01.2009 die Chance auf eine durch eine Versicherung bereitgestellte Krankenversorgung haben soll, gehört der Mannheimer Basistarif als inhaltlich eingeschränkter Tarif zum Angebot in der PKV.

    So umfasst der Mannheimer Basistarif hinsichtlich der Leistungen im Wesentlichen die Krankenversorgung wie sie auch durch eine gesetzliche Krankenkasse erfolgt. Die Abrechnung mit den behandelnden Ärzten ist in der Höhe der Gebührensätze eingeschränkt und sollte vor der Behandlung mit dem Arzt abgeklärt werden, um Missverständnisse von Anfang an zu vermeiden.

    Die Beiträge im Mannheimer Basistarif zur PKV dürfen nicht die durchschnittlichen Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen. Dieser noch immer beachtliche Betrag von mehreren Hundert Euro kann bei Nachweis bestimmter Einkommensgrenzen reduziert werden. Zudem gewähren die Sozialhilfeträger Beihilfen, um diese Beiträge noch weiter zu reduzieren. Bei der Mitversicherung von Familienangehörigen sind weitere Besonderheiten im Mannheimer Basistarif zu beachten.


    Alternativen zum Mannheimer Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

    Vor der Entscheidung, in den Mannheimer Basistarif zu wechseln, sollten Versicherte und solche mit einem Anspruch auf Krankenversicherung sich informieren, welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen. Gerade der Wechsel bei verringertem Einkommen ist nicht grundsätzlich von Vorteil, denn die Kosten sind auch im Mannheimer Basistarif nicht gering und die Leistungen im Vergleich zu einem normalen – selbst einem Grundtarif – Vertrag in der PKV weniger komfortabel.

    Hilfreich ist es, sich per Versicherungsvergleich und insbesondere durch eine individuelle Beratung durch Versicherungsfachleute über die Optionen zu informieren, die immer noch neben dem Mannheimer Basistarif zur Verfügung stehen. Oft genügt bereits ein interner Tarifwechsel oder eine Umstellung in einem Tarif, der in den Hauptbereichen leistungsfähig ist und nur bei Nebenleistungen wie Einzelzimmer oder alternative Behandlungsmethoden weniger bietet. Im Ergebnis kann so der Wechsel in den Mannheimer Basistarif durch geschickte Auswahl der allgemeinen Tarife der PKV vermieden werden.