Private Krankenversicherung Kur

     
    Private Krankenversicherung Kur - Frau in Behandlung Kuren stellen im Gesundheitswesen eine wichtige Maßnahme dar, um die Gesundheit von Personen zu erhalten, Erkrankungen vorzubeugen oder auch um den Gesundheitszustand von Personen nach einer medizinischen Behandlung wiederherzustellen.

    Umgangssprachlich werden vorbeugende Maßnahmen als Kuren, an eine medizinische Behandlung anschließende Maßnahmen als Reha(-bilitationsmaßnahme) bezeichnet.

    Fachlich korrekter differenzieren Mediziner und Krankenversicherungen zwischen:

    • Ambulante Vorsorge: ambulante Maßnahmen, die Beschwerden beseitigen oder Erkrankungen vorbeugen
    • Medizinische Rehabilitation: stationärer Aufenthalt, der an eine ambulante Vorsorge anschließt, falls diese nicht die gewünschten Ergebnisse bringt
    • Anschlussheilbehandlung: stationäre Behandlung, die sich an eine Operation oder einen Aufenthalt im Krankenhaus anschließt und als Weiterbehandlung notwendig ist

    Wer übernimmt wann die Kosten für eine Kur oder eine Reha?

    Ob und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Kur oder eine Reha übernimmt, hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.  Grundsätzlich können Kosten für eine Kur oder eine Reha von verschiedenen Institutionen übernommen werden:

    • Deutsche Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaft
    • Unfallversicherung
    • Private Krankenversicherung

    Welche dieser Institutionen überhaupt in Frage kommt, hängt von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers ab. Ist der privatversicherte freiwillig oder gesetzlich in der Rentenversicherung versichert, übernimmt diese in vielen Fällen die Behandlungskosten. Insbesondere immer dann, wenn die Rehamaßnahme dazu dient, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Ähnliches gilt für die Berufsgenossenschaft, wenn es sich um die Behandlung der Folgen eines Arbeitsunfalls handelt. Die Unfallversicherung greift vor allem immer dann, wenn es sich um die Behandlung eines Freizeitunfalls handelt – vorausgesetzt, es besteht überhaupt ein entsprechender Versicherungsschutz.

    Ob eine dieser drei Institutionen für die Kostenübernahme einer Kur oder einer Reha-Maßnahme zuständig ist, hängt vor allem davon ab, ob sie überhaupt für die betreffende Person zuständig, bzw. ob überhaupt ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Im Bedarfsfall findet daher eine Prüfung statt, welcher Sozialversicherungsträger oder welche Versicherung zuständig ist. Ist keine der genannten drei Institutionen zuständig, kommt die private Krankenversicherung ins Spiel.


    Übernimmt private Krankenversicherung Kur- und Rehakosten?

    Ob die private Krankenversicherung im Falle der Zuständigkeit, die Kosten für eine Kur oder eine Reha-Maßnahme auch tatsächlich übernimmt, hängt vor allem davon ab, welche Leistungen im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Grundsätzlich gehören Kuren und Reha-Maßnahmen nämlich nicht zu den Basisleistungen einer privaten Krankenversicherung. Allerdings enthalten viele, wenn auch nicht alle Tarife von privaten Krankenversicherungen eine Kostenübernahmen für Kuren und Rehamaßnahmen. Ob das im Einzelfall tatsächlich der Fall ist, sollte jeder Betroffene anhand seiner Versicherungsunterlagen genau prüfen. Bei nahezu allen Anbietern kann die Kostenübernahme auf jeden Fall als Zusatzleistung vereinbart werden.

    Eine wichtige Voraussetzung zur Kostenübernahmen bei einer Kur oder Rehamaßnahme durch die private Krankenversicherung ist in jedem Fall, dass die medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt bescheinigt wird. Darüber hinaus sollte in jedem Fall vor Antritt der Maßnahme eine Kostenzusage eingeholt werden. Liegt eine solche Zusage vor, haben die Versicherten Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang Kosten tatsächlich übernommen werden.

    Art und Umfang der Kostenübernahme sind dabei ebenfalls maßgeblich davon abhängig, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Als die beiden gängigsten Varianten gelten:

    • Kurkostenversicherung
    • Kurtagegeldversicherung

    Umfassend beraten lassen

    Private Krankenversicherung Kur - Frau erkundigt sich am Telefon Die Übernahme von Kur- oder Rehakosten ist ein wichtiger Punkt, den Versicherungsnehmer in jedem Fall bedenken und genau prüfen sollten. Er gehört nicht zu den Standardleistungen einer privaten Krankenversicherung, da gerade bei Arbeitnehmern häufig andere Sozialversicherungsträger für die Kostenübernahme zuständig sind.

    In jedem Fall empfiehlt es sich, eine professionelle Beratung und Überprüfung des Versicherungsschutzes in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls mit geeigneten Zusatzversicherungen den Versicherungsschutz zu vervollständigen.