- Private Krankenversicherung für Frauen
- Vorteile der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Die Nachteile der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Kosten der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Günstige Tarife der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Private Krankenversicherung für Frauen im Vergleich
Private Krankenversicherung für Frauen
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Frauen, die nicht erwerbstätig sind, im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert werden.
Diese Möglichkeit gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Ist der Ehemann Mitglied der PKV, muss für die Ehefrau ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Abhängig vom gewählten Tarif fallen monatliche Beiträge an.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Frauen
Die genauen Vorteiler der PKV sind abhängig von den Vertragsmodalitäten. Durch die Abwahl bestimmter Leistungen können Versicherte Beiträge reduzieren – die ausgeschlossenen Leistungen stehen dann nicht zur Verfügung.
Die Vorteile der PKV
- günstige Konditionen bei Wahl des Basistarifs
- maßgeschneiderte Versicherungslösung dem Bedarf entsprechend
- Anspruch auf Chefarztbehandlung
- Einbettzimmer im Krankenhaus
- Übernahme alternativer Behandlungsmethoden
- kürzere Wartezeiten bei Ärzten
Doch die Entscheidung für eine private Krankenversicherung birgt nicht nur Vorteile, sondern kann unter Umständen auch einige Nachteile mit sich bringen.
Die Nachteile der privaten Krankenversicherung für Frauen
- Pflicht zum Abschluss eines eigenen Vertrages
- eigene Beiträge werden fällig
- höhere Beiträge bei älteren Versicherten
- Gesundheitsprüfung notwendig
- Risikozuschlag bei Vorerkrankungen
Ist der Ehemann in der PKV versichert und die Frau nicht erwerbstätig, gibt es für die Absicherung der Ehefrau verschiedene Möglichkeiten:
- Versicherung in der PKV mit eigenem Vertrag
- freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Diese Alternativen gelten für nicht erwerbstätige oder geringfügig beschäftigte Ehefrauen.
Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Frauen
Privat Versicherte, die bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied einer PKV waren, profitieren von dem Wechsel in einen Standardtarif, der nur diesen Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Beiträge sind in diesen Tarifen günstig, das Leistungsniveau entspricht dem der GKV. In den Standardtarif wechseln dürfen Mitglieder
- die 65 Jahre alt sind
- 55 Jahre alt sind und unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen
- eine gesetzliche Rente erhalten
Eine weitere Besonderheit gibt es bei Ehefrauen von Beamten. Diese haben einen Anspruch auf Beihilfe, der Satz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die Versicherung in der PKV ist in diesen Fällen empfehlenswert, denn hier muss durch die PKV nur die entstehende Versicherungslücke geschlossen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung hätte die Frau keinen Anspruch auf Beihilfe.
Kosten der privaten Krankenversicherung für Frauen
Die Höhe der Beiträge in der PKV für Frauen richtet sich nach
- dem Alter
- dem Tarif
- dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung
- dem gewählten Leistungsniveau
Wer monatlich nur einen geringen Betrag für die PKV aufwenden möchte, sollte die Selbstbeteiligung entsprechend hoch wählen. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts eine erneute Gesundheitsprüfung zur Folge hat.
Günstige Tarife der privaten Krankenversicherung für Frauen
Zunächst sollte Versicherte den Leistungsumfang für ihre PKV festlegen. Wer genau weiß, auf welche Leistungen er verzichten kann und welche Kosten die Versicherung in jedem Fall übernehmen soll, kann auf diese Weise unterschiedliche Tarifoptionen vergleichen. Der Beitrag lässt sich durch
- den Ausschluss von Mehrleistungen
- die Erhöhung des Selbstbehalts
reduzieren.
Private Krankenversicherung für Frauen im Vergleich
Bei einem Vergleich steht das Leistungsniveau der Anbieter im Vordergrund. Der günstigste Anbieter muss nicht immer der beste sein. Entscheidend ist, dass die PKV den Versicherungsumfang bietet, der den Ansprüchen des Versicherten entspricht.
Darum steht vor der Tarifwahl eine genaue Definition der eigenen Ansprüche. Wichtig ist, den Verzicht auf Mehrleistungen und Leistungsausschlüsse genau zu überdenken. Der Verzicht auf die Übernahme der Kosten für Sehhilfen fällt in der Regel weniger ins Gewicht als die Streichung der Chefarztbehandlung.
Ein genaue Aufstellung, die das Für und Wider erwägt, kann die Entscheidung erleichtern.