Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung


    Die Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung im Überblick

    Logo FAMK Die Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung ist ebenso üblich wie die Beitragserhöhung bei anderen Anbietern. Diese Kostensteigerung hat ihren Grund in der ebenfalls eingetretenen Erhöhung der Behandlungskosten im Gesundheitswesen.

    Im Gegensatz zu den deutlichen Erhöhungen in einigen Vorjahren ist der Anstieg im Durchschnitt moderat. Allerdings können einige Tarife besonders von der Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung betroffen sein. Zumeist sind Tarife im Neukundengeschäft für Kinder und Jugendliche betroffen. Ebenso trifft die Erhöhung Bestandskunden der FAMK in einzelnen Tarifen.

    Ein vollkommener Verzicht ist nicht zu erwarten. Auch bleibt die Entwicklung bislang stabiler Tarifgruppen abzuwarten. Zumeist kommt es im Wechsel zu einer Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung, wenn eine Tarifgruppe überdurchschnittlich durch die Tarifleistungen belastet wird oder dem Tarif zu wenige neue Versicherte hinzugefügt werden.


    Fazit zur Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung

    Die Ankündigung der Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung gibt jedem Versicherten früh genug die Gelegenheit, sich mit der individuellen Struktur seiner PKV nochmal unter einem aktuellen Gesichtspunkt auseinanderzusetzen. So bietet sich zunächst ein einfacher Versicherungsvergleich online an, der bereits für einen ersten Überblick der allgemeinen Tarifkosten sorgt.

    Die genauen Einsparmöglichkeiten ergeben sich jedoch mit fachkundiger Beratung anbieterneutral. Vielfach kann auf diese Weise eine Freie Arzt- und Medizinkasse Beitragserhöhung aufgefangen oder deutlich reduziert werden. In nicht wenigen Fällen erspart die Umstellung oder der Wechsel in einen anderen internen Tarif die weniger vorteilhafte Alternative von Basistarif und Standardtarif.

    Da die Beitragserhöhung zumeist rechtzeitig genug angekündigt wird, stehen dem Versicherten eine ganze Reihe von Alternativen in seiner Krankenvollversicherung zur Verfügung. Dies gilt auch für Beihilfeberechtigte und die Heilfürsorge des Dienstherrn, die durch die PKV und Zusatzversicherung sinnvoll und kostengünstig ergänzt werden kann.