Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil


    Gibt es auch für private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil?

    Die Verteilung der Krankenversicherungsbeiträge sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer gilt als Grundprinzip der Sozialversicherung. Es gilt daher gleichermaßen für gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen. Wer sich also als angestellter Arbeitnehmer privat versichert, erhält ebenso wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss.

    Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil - Mann hält Geldscheine in der Hand

    In welchem Umfang gibt es bei der privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberanteil?

    Der Arbeitgeberanteil beträgt bei einer privaten Krankenversicherung 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Tarif des Arbeitnehmers im Leistungsumfang mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Auch die maximale Höhe des Arbeitgeberanteils ist begrenzt. Er beläuft sich auf 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird jährlich neu berechnet und angepasst. Für 2015 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.125 Euro pro Monat. Der maximale Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung beträgt damit derzeit 301,13 Euro pro Monat. Sind mit dem maximalen gesetzlichen Arbeitgeberanteil die 50 Prozent der Versicherungsbeiträge nicht erreicht, liegt also der Versicherungsbeitrag bei mehr als 602,26 Euro (Stand 2015), kann der Arbeitgeber seinen Anteil zur privaten Krankenversicherung freiwillig auf bis zu maximal 50 Prozent der tatsächlichen Versicherungsbeiträge erhöhen.

    Wird der maximale Arbeitgeberzuschuss durch die tatsächlichen Versicherungsbeiträge nicht vollständig ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, den Zuschuss für Beiträge für Familienmitglieder mitzunutzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die betreffenden Kinder und Familienangehörigen ebenfalls privat krankenversichert sind und nicht selber berufstätig sind.