Warum spielt es eine Rolle, wer eine Versicherung kündigt?
Die Kündigung einer Versicherung kann durch beide Vertragsparteien erfolgen. Kündigungsgründe für den Versicherungsnehmer sind häufig Beitragserhöhungen, Versicherer kündigen meist aufgrund nicht gezahlter Beiträge. Aber auch nach einer Schadenregulierung können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Dabei kann es eine Rolle spielen, wer die Kündigung ausspricht.
Natürlich haben auch Versicherer das Recht, einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Oft sind Kunden von der Kündigung überrascht, wenn diese nicht aufgrund von nicht gezahlten Beiträgen erfolgt. Doch auch nach einem Schadenfall kann der Versicherer kündigen. Meist geschieht das nicht, aber mehrere Schadenfälle hintereinander könnten eine Kündigung herbeiführen. Einen Hinweis erhalten Versicherte vorher häufig nicht. Die Kündigung kommt oft aus heiterem Himmel. Und kann bei einem Neuabschluss zu Problemen führen.
Kündigung durch Versicherer nach Schadenregulierung erlaubt
Versicherte wissen es oft gar nicht: bereits nach einem Schadenfall darf die Versicherung den Vertrag kündigen. Auch durch eine außerordentliche Kündigung. Frühestens jedoch bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadenfalls. Und zwar mit einer Frist von vier Wochen.
Lediglich bei einer Rechtsschutzversicherung gilt hier eine Ausnahme. Eine Kündigung ist bei dieser erst möglich, wenn innerhalb von zwölf Monaten zwei Versicherungsfälle reguliert wurden.
Kündigungen sind in diesen Fällen rechtlich möglich
Private Unfall- und Schadenverträge dürfen von Versicherern einseitig gekündigt werden. Dies betrifft vor allem die folgenden Versicherungssparten:
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
Da Versicherungen zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen gehören, prüfen sie natürlich regelmäßig, ob ihr Geschäft gut läuft. Verluste wollen sie verständlicherweise vermeiden, weshalb Verträge, bei denen Schäden aufgetreten sind, besonders unter die Lupe genommen werden. Sehen Versicherer es als notwendig an, trennen sie sich dann auch von den Versicherungsnehmern.
Diese Probleme kann eine Kündigung durch den Versicherer mit sich bringen
Wurde der Versicherungsvertrag durch die Versicherung gekündigt, muss dies bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrags angegeben werden. Versicherer fragen in ihren Anträgen, ob die vorherige Versicherung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer gekündigt wurde. Wurde der Vertrag durch den Versicherer gekündigt und lagen bereits einige Schäden vor, kann im schlimmsten Fall ein Neuvertrag verwehrt werden.
Denn: Jedes Versicherungsunternehmen kann frei entscheiden, mit wem es einen Vertrag abschließt. Ausnahmen gibt es hier nur bei der Krankenversicherung sowie der Kfz-Haftpflichtversicherung, da es sich hierbei um Pflichtversicherungen handelt. Ähnliches gilt auch für Versicherungen, die dem Existenzschutz dienen. Hierzu gehören beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Bei diesen darf der Versicherer nicht so einfach kündigen.
Was können Verbraucher tun?
Unter Umständen können Verbraucher eine Kündigung durch den Versicherer noch abwenden und den Versicherungsschutz erhalten. Sofern eine Kündigung droht oder der Versicherer diese bereits ausgesprochen hat, können Versicherte noch Rücksprache halten, ob sie den Vertrag auch selbst kündigen können. Nach einer solchen sogenannten Kündigungsumkehr sind die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden, höher.
Allerdings sollten Verbraucher wissen, dass kein Anspruch auf Kündigungsumkehr besteht. Eine Alternative wäre dann die „überholende Kündigung“. Kündigt ein Versicherer beispielsweise nach einem Schadenfall zum 31. Oktober, kann der Versichere nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Kündigung „per sofort“ aussprechen. Der Versicherungsvertrag wird dadurch wesentlich schneller beendet, als durch die Kündigung des Versicherers.