Stellen Sie sich vor, der Autofahrer vor Ihnen bremst abrupt ab. Sie sind so überrascht, dass Sie einen Auffahrunfall nicht mehr vermeiden können. Wer ist schuld am Unfall und muss blechen? Sie oder der Bremser? Beides ist möglich. Aber falls Sie der Auffahrende sind, müssen Sie dem Gericht glaubhaft beweisen, dass der Bremsvorgang aus nicht nachvollziehbaren Gründen erfolgte. Dies geht aus einem kürzlich erlassenen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Verkehrserzieherische Maßnahme?
Geklagt hatte ein Taxiunternehmen, dessen Fahrzeug bei einem Auffahrunfall erheblich beschädigt wurde. Während der Taxifahrer behauptete, dass er wegen einer die Fahrbahn überquerenden Fußgängerin unerwartet stark abbremsen musste, behauptete der Beklagte, nichts von einer Fußgängerin bemerkt zu haben.
Das plötzliche Bremsmanöver des Taxisfahrers sei vielmehr eine „verkehrserzieherische Maßnahme“ wegen eines vorausgegangenen Streits im Rahmen eines Abbiegemanövers gewesen. Ein verkehrsbedingter Anlass für die abrupte Bremsung habe jedenfalls nicht bestanden, sodass allein der Taxifahrer für den Auffahrunfall verantwortlich sei.
Fehlender Beweis
Da weder der Beklagte noch der Taxifahrer ihre Darstellungen zum Unfallgeschehen beweisen konnten, ist nach Ansicht Karlsruher Oberlandesgerichts von einem alleinigen Verschulden des Auffahrenden auszugehen.
Denn eine abrupte Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne äußeren Anlass ändere bei einem Auffahrunfall grundsätzlich nichts daran, dass nach den Regeln des sogenannten Anscheinsbeweises zunächst einmal von einem alleinigen schuldhaften Verkehrsverstoß des Hintermanns auszugehen sei.
Ein möglicher Verkehrsverstoß des vorausfahrenden Fahrzeugführers sei nämlich nur dann zu berücksichtigen, wenn er nachgewiesen werden könne. Einen solchen Nachweis habe der Beklagte nicht erbracht. Nach Ansicht des Gerichts muss daher davon ausgegangen werden, dass der Beklagte den Auffahrunfall entweder infolge eines unzureichenden Sicherheitsabstands oder aus Unaufmerksamkeit verursacht hat. Er sei folglich allein für die Unfallfolgen verantwortlich.
Wie können Sie sich vor den Kosten schützen?
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