Begegnungen mit Wild auf Waldwegen und auch auf der Straße sind heute keine Seltenheit mehr. Gerade erst berichtete man in Lauterbach davon, dass ein Fußgänger von einem Wildschein angegriffen und am Bein verletzt wurde. Der 75-jährige Mann war zu Fuß unterwegs zwischen Grebenhain und Ilbeshausen im Vogelsbergkreis. Ein Zeuge, der den Zwischenfall beobachtete, alarmierte den Rettungsdienst. Der verletzte Fußgänger wurde ins Krankenhaus gebracht, während ein benachrichtigter Jagdpächter das Wildschein erschoss. Jeder muss mittlerweile damit rechnen, in eine solche Situation zu geraten. Denn gerade Wildschweine kommen den Menschen immer näher. Selbst in Großstädten ist niemand mehr vor ihnen sicher.
Auf der anderen Seite gibt es die Autofahrer, die immer mit Wildwechsel rechnen müssen. Wer häufig durch ländliche Gebiete fährt, hat es sicherlich schon einmal erlebt: Rehe, die auf die Straße springen, oder die Wildschweine, die stur ihrem Weg folgen. Bei Wildunfällen handelt es sich um eine der häufigsten Unfallarten. Nicht nur im Frühling, im Herbst oder nach der Zeitumstellung, auch im Hochsommer können Autofahrer unangenehme Begegnungen mit Tieren haben.
Tritt der Fall der Fälle ein, das heißt ein Unfall mit sogenanntem Haarwild, heißt es wie nach jedem Unfall: Zunächst Ruhe bewahren; Warnblinker einschalten und die Unfallstelle absichern. Wurden Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst sowie die Polizei verständigt werden. Die Polizei muss auch dann benachrichtigt werden, wenn kein Personenschaden vorliegt. Denn sie kontaktiert den Revierinhaber, der wiederum das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt. In den meisten Bundesländern besteht diesbezüglich sogar eine Meldepflicht.
Auch die Versicherung muss über einen Unfall mit Haarwild informiert werden. Autofahrer müssen zur Abwicklung mit der Versicherung eine Wildunfall-Bescheinigung der Polizei oder auch des Revierpächters vorlegen. Zudem müssen aussagekräftige Fotos vom Unfallort sowie auch vom Schaden beigefügt werden. Besteht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung dürfte die Abwicklung kein Problem sein. Die Haftpflicht zahlt in solchen Fällen nicht, da sie nur für Schäden außerhalb des Autos aufkommt, wie etwa eine durch einen Unfall beschädigte Leitplanke. Bei der Teilkaskoversicherung wird bei einem Wildunfall die Selbstbeteiligung abgezogen. Teilkasko oder Vollkasko? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer. Am besten ist ein Versicherungsvergleich im Internet geeignet, um eine passende Versicherung zu finden.
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