Versicherungsschäden melden – so geht es richtig
Erst mit der Meldung eines Schadens zeigt sich, wie gut eine Versicherung wirklich ist. Die Schadenregulierung gibt nämlich Hinweise über die Qualität des Vertrags. Schließlich nützt eine Versicherung mit vielen Zusatzleistungen nichts, wenn im Schadenfall kein Geld gezahlt wird. Auch eine teilweise Leistungsverweigerung ist für Versicherte sehr ärgerlich. Das ist vor allem dann der Fall, wenn dem Versicherten bei der Mitwirkung im Schadenfall ein fehlerhaftes Verhalten unterstellt wird. Dies geschieht häufig, wenn ein Versicherungsschaden nicht korrekt gemeldet wird.
Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, wie ein Versicherungsfall korrekt zu melden ist. Denn: Oft entscheidet schon die erste Kontaktaufnahme mit dem Versicherer über den Erfolgt der Schadenregulierung. Grundsätzlich arbeitet der Schadenservice einer Versicherung immer nach einem festen Schema. Die Sacharbeiter bleiben bei der Aufnahme des Schadens sachlich und führen durch das Gespräch, Geschädigte sind meist aufgeregt und gestresst. Unter Umständen kann es dadurch auch zu Missverständnissen kommen, was eine zufriedenstellende Schadenregulierung erschwert. Die folgenden Tipps sollen deshalb helfen, einen Versicherungsschaden korrekt zu melden.
Den richtigen Zeitpunkt für die Schadenmeldung wählen
Tritt ein Schaden ein, ist die Zeit oft knapp. Zunächst drehen sich die Gedanken von Geschädigten – je nach Schadenart – um die Sicherung des privaten Eigentums. Das gilt vor allem dann, wenn der Schaden innerhalb weniger Sekunden eintritt. Typische Beispiele hierfür sind Brände oder Hochwasser. Die eigene Unversehrtheit steht dabei natürlich an erster Stelle. Doch schon nach kurzer Zeit lässt sich auch das Ausmaß des Schadens überblicken. Dem Geschädigten wird nun bewusst, dass der Schaden gemeldet werden muss.
Aber gibt es einen vorgeschriebenen Zeitpunkt dafür? In ihren Dokumenten zur Schadenregulierung setzen Versicherer meist keine konkreten Zeitvorgaben an. Formulierungen wie „schnellstmöglich“ und „unverzüglich“ sind die Regel. Dies heißt im Umkehrschluss, die Meldung muss so nah wie möglich am Ereignis erfolgen. Aber wann ist das genau?
Je nach Möglichkeit sollte die Meldung sofort erfolgen. Natürlich muss diese Möglichkeit auch bestehen. Werden keine anderen Pflichten dadurch verletzt (z. B. Hilfeleistung), dann ist eine sofortige Meldung zumutbar.
Das bedeutet: Wenn sich der Versicherter nach einem Brand noch zur Versorgung im Rettungswagen befindet und ins Krankenhaus muss, sind die Möglichkeiten ein wenig begrenzt. Zudem zeigen sich einige Schäden erst später. So kann beispielsweise Lochfraß an Kupferleitungen einen allmählichen Wasseraustritt verursachen. Allerdings wird ein solcher Schaden oft erst nach einigen Wochen oder Monaten erkennbar. Der Versicherungsschaden kann in dem Fall erst gemeldet werden, wenn davon Kenntnis erlangt wurde.
Die Pflichten des Versicherten im Schadenfall
Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag bestätigt der Versicherungsnehmer die Kenntnisnahme der Versicherungsbedingungen als Vertragsbestandteil. Entsprechend diesen Bedingungen gibt es häufig Fristen, die für eine Schadenmeldung eingehalten werden müssen. Diese sind in den Bedingungen aufgeführt. Zudem enthalten die Versicherungsbedingungen einige wichtige Definitionen:
- Bei Sturmschaden muss eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort erreicht worden sein
- Bei einer Überschwemmung handelt es sich um eine geschlossene Wasseroberfläche
- Bei Einbruchdiebstahl muss es zu gewaltsamem Eindringen in die Wohnung gekommen sein
- Handelt es sich um einen Brandschaden, ließ sich das an einer offenen Flamme erkennen.
Zusätzlich zur Definition bestimmter Begriffe sind in den Versicherungsbedingungen auch die Pflichten des Versicherungsnehmers festgehalten. Sie werden als Obliegenheiten bezeichnet und müssen vom Versicherungsnehmer eingehalten werden. Hierzu können gehören:
- Meldungen über bauliche Veränderungen am Haus
- Pflicht zur Schadenminderung im Schadenfall
- Schadenmeldung bei Behörden (z. B. Meldung bei der Polizei bei Schäden durch unbefugte Dritte)
Bei der Meldung eines Schadens werden Versicherungsnehmer auf die Einhaltung der Obliegenheiten hingewiesen.
Mit diesen Tipps wird die Schadenmeldung erfolgreich
Ob per Telefon, E-Mail, App oder einer bestimmten Vorlage zur Schadenmeldung – die Meldung eines Versicherungsfalls wird beim Versicherer gespeichert. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, hierfür müssen aber immer Begründungen und Nachweise geliefert werden. Häufig erschweren und verzögern sie auch unnötig die Schadenabwicklung.
Mit den folgenden Tipps gehen Versicherungsnehmer gut vorbereitet in eine Schadenmeldung. Diese Tipps sind auch wichtig, wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Haftpflichtversicherer geht:
- Es ist wichtig, sich immer klar und deutlich auszudrücken. Kommt es zu unklaren Formulierungen, sind Fehldeutungen möglich, welche für Rückfragen sorgen und den Ablauf verzögern.
- Versicherungsnehmer sollten auf eine sachliche Ausdrucksweise achten. Umgangssprache ist für eine Schadenmeldung nicht angebracht, da sie Raum für Mutmaßungen gibt.
- Schäden sollten möglichst genau dokumentiert werden. Dies sollte unmittelbar nach Aktivitäten zur Schadenminderung erfolgen. Es ist wichtig, den Schaden und auch die mutmaßliche Ursache so genau wie möglich zu fotografieren.
- Es ist wichtig, auf Details zu achten. Auch Zeit der Schadenmeldung und Gesprächspartner beim Versicherer sollten notiert werden.
- Versicherungsnehmer sollten grundsätzlich Art, Zeitpunkt und Umfang der Bemühungen zur Schadenminderung vermerken.
- Spekulationen sollten vermieden werden. Es ist besser nur Dinge zu äußern, von den der Versicherungsnehmer wirklich überzeugt ist. Ist die konkrete Ursache des Schadens zum Zeitpunkt der Meldung unklar, dann sollte das auch so erwähnt werden. Stellt die Einschätzung des Schadenumfangs eine Überforderung dar, sollte auch das dem Gesprächspartner mitgeteilt werden. Spekulationen sind fehl am Platz.
- Die vorschnelle Entsorgung von Gegenständen ist nicht ratsam. Wurde beispielsweise bei einem Leitungswasserschaden ein Teppich stark durchnässt und verschmutzt, sollte dieser an einem anderen Ort gelagert werden, da der Versicherer diesen unter Umständen noch in Augenschein nehmen möchte. Gleiches gilt für das defekte Rohr.
- Kommt es zu einem Schaden durch ein Unwetter, ist eine verspätete Nachweisführung oft schwierig. Mitunter treten Gewitter nur lokal begrenzt auf, haben aber eine verheerende Wirkung. Zur Erbringung von Nachweisen ist daher der genaue Zeitpunkt und Ort erforderlich. Diese Angaben werden dann mit Aufzeichnungen von Wetterdiensten abgeglichen.
- Anschaffungsbelege wertvoller Gegenstände sollten grundsätzlich aufbewahrt werden. Das gilt auch dann, wenn die Herstellergarantie erloschen ist. Denn: Versicherungsunternehmen haben das Recht, diese Belege als Nachweis anzufordern. Ohne Belege kann die Durchsetzung des Schadenfalls schwierig werden.
- Alle Wertgegenstände sollten möglichst gut dokumentiert werden. Fotos, Tag der Anschaffung und Wert sind sinnvoll. Gerade nach einem Einbruchdiebstahl wird der Versicherer vermutlich eine Liste mit gestohlenen Gegenständen fordern. Gibt es bereits eine Übersicht über alle Wertsachen, lässt sich diese einfacher erstellen. Je nach Wert kann auch ein Wertgutachten sinnvoll sein. Das gilt vor allem für Schmuck.
Im Schadenfall die eigene Position stärken
Kommt es zu einem Schaden, müssen Versicherungsnehmer aktiv werden. Der Schadenservice sollte gefordert werden, auch Hilfe ist sinnvoll. Angebote von Handwerkern sollten dem Versicherer zeitnah vorgelegt werden. Vor allem bei großen Schäden empfiehlt sich die Beauftragung eines Gutachters, wenn zu erwarten ist, dass der Versicherer dies nicht tut und der Eindruck entsteht, die Versicherung wolle den Schaden „kleinrechnen“ oder sich gar aus der Leistungspflicht nehmen.
Im Versicherungsvertrag sind nicht nur Pflichten enthalten. Versicherungsnehmer haben auch Rechte und Ansprüche. Oft sind die Versicherungsbedingungen jedoch nicht so leicht zu verstehen. Wer das Gefühl hat, der Versicherer kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, kann sich auch juristischen Beistand suchen.