Versicherungen sind mitunter recht kostspielig. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, bei den Beiträgen zu sparen. Wer die nachfolgenden Tipps beherzigt, kann bares Geld sparen. Und zwar ganz ohne Verlust des Versicherungsschutzes.
1. Vereinbarung einer jährlichen Zahlungsweise
Werden die Versicherungsbeiträge jährlich anstatt monatlich gezahlt, senkt dies den Verwaltungsaufwand für den Versicherer. Die daraus resultierende Ersparnis wird üblicherweise an den Versicherten weitergegeben. Dieses Prinzip ist vor allem aus sogenannten Schadenversicherungen wie der Kfz-Versicherung bekannt, auch bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kommt dieser Rabatt meist zur Anwendung. Auch bei Verträgen zur Altersvorsorge können durch jährliche Zahlungsweise die Verwaltungskosten
gesenkt werden. Zwar gibt es hier keinen Rabatt, allerdings kann ein größerer Betrag für die Rente angelegt werden.
2. Kleinere Schäden am Auto selbst zahlen
Wird ein Kfz-Schaden komplett aus eigener Tasche gezahlt, erfolgt in der Schadenfreiheitsklasse keine Rückstufung. Dies funktioniert sowohl in der Voll- und Teilkaskoversicherung als auch in der Haftpflichtversicherung. Der Kfz-Versicherer kann im Vorfeld ausrechnen, was sich mehr lohnt: Den Schaden selbst zahlen oder eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen. Sofern der Versicherer in Vorleistung gegangen ist, können Versicherte innerhalb von sechs Monaten den Schaden bei ihrer Versicherung „zurückkaufen“ (selbst zahlen).
3. In gemeinsamer Wohnung nur einen Haftpflichtvertrag nutzen
Ziehen Paare zusammen in eine gemeinsame Wohnung, können sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Besteht bereits bei einem der Partner eine solche Versicherung, kann die andere Person in den Vertrag mit aufgenommen werden. Bestehen für beide Partner Verträge, wird der jeweils andere Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt. Der Beitrag für die Police, in der beide Partner abgesichert sind, ist in der Regel deutlich günstiger, als zwei einzelne Verträge. Hinweis: Auch unverheiratete Paare können problemlos ihren Haftpflichtschutz zusammenlegen.
4. Keine doppelte Versicherung für Hausrat
Sobald ein Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht, ist eine Police zur Absicherung des Hausrats ausreichend. Das Paar sollte dann prüfen, wer von beiden den älteren Versicherungsvertrag besitzt. Dieser sollte dann entsprechend angepasst und der andere Vertrag gekündigt werden. Wenn sich der Hausstand vergrößert, dann steigt in der Regel auch sein Wert. In diesem Fall ist eine Anpassung der Versicherungssumme empfehlenswert. Denn: Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, dann bleiben Versicherte im Falle eines Schadens oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Es handelt sich dann um eine sogenannte Unterversicherung, die genauso wenig sinnvoll ist wie eine Überversicherung.
5. Nicht jeden mit dem Auto fahren lassen
Wer als Fahrzeughalter jede Person mit gültigem Führerschein mit seinem Auto fahren lässt, zahlt einen entsprechend hohen Versicherungsbeitrag. Wird der Nutzerkreis auf sich selbst und beispielsweise die Partnerin eingeschränkt, senkt dies den Versicherungsbeitrag. Auch der Einschluss junger Fahrer hebt den Versicherungsbeitrag an und sollte daher gut durchdacht werden.