Pflichtversicherung gegen Hochwasser – Ist diese in Deutschland notwendig?
Gegen Naturkatastrophen sind in Deutschland viele Menschen nicht versichert. Mitunter kommt der Staat bei entsprechenden Schäden auf. Doch langfristig ist das keine Hilfe. Es stellt sich daher
die Frage, ob in Deutschland eine Pflichtversicherung gegen Flutschäden notwendig ist.
Kommt es nach einem Unwetter zu Flutschäden, entfacht häufig die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung für Hauseigentümer. Sie soll die Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, absichern. Doch auch Mieter wären von dieser betroffen. Denn: Kommt es für Hausbesitzer zu einer Versicherungspflicht hinsichtlich der Absicherung gegen Naturgewalten, können die Beiträge zur Versicherung natürlich auch auf die Mieter umgelegt werden. Bislang können Hauseigentümer sich freiwillig gegen Elementarschäden absichern.
Worum genau geht es in der Debatte?
Sie ist eigentlich schon mehr als 20 Jahre alt: die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung. Doch gerade nach der Flut im Ahrtal im Jahr 2021, die mehr als 100 Tote forderte und zahlreiche Gebäude zerstörte, hat die Diskussion um eine solche Versicherung wieder Fahrt aufgenommen. Denn: wer nicht über eine ausreichende Versicherung verfügt, verliert schlimmstenfalls nach einer solchen Naturkatastrophe seine gesamte Existenz. Es ist also nicht verwunderlich, dass immer wieder Stimmen aufkommen, möglichst rasch eine entsprechende Pflichtversicherung einzuführen.
Ist eine Pflichtversicherung für Hauseigentümer wahrscheinlich?
Ob die Einführung einer Pflichtversicherung erfolgt, lässt sich derzeit nur schwer beurteilen. Einige Bundesländer haben die Regierung bereits aufgefordert, möglichst „kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag“ für eine Pflichtversicherung gegen Naturgewalten vorzulegen. Der Bund ist davon bislang aber wenig überzeugt. Argumentiert wird damit, dass in einer Zeit von höchster finanzieller Belastung der privaten Haushalte Wohnungen und Leben in Deutschland nicht noch teurer gemacht werden könne. Auch der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) betrachtet eine Versicherungspflicht kritisch. Dennoch wäre es rechtlich gesehen möglich, dass die Bundesländer auch eigenständig eine entsprechende Pflichtversicherung einführen.
Wer spricht sich noch für eine Pflichtversicherung aus?
Laut einer Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes muss eine Elementarschadenversicherung für alle Verbraucher erschwinglich verfügbar sein. Der Verband nannte dabei als Vorbild die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Und auch der Bund der Versicherten, der eine Pflicht befürwortet, spricht sich für eine sogenannte „Poollösung“ aus. So sollten die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft einen Versicherungspool bereitstellen, welcher durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert werden könnte. Dadurch entsteht für Hauseigentümer ein Basisschutz. Können Hausbesitzer eine private Absicherung vorweisen, erfolgt eine entsprechend Befreiung von der Steuer.
Die Folgen einer Versicherungspflicht für Mieter
Da Gebäudeeigentümer die Kosten einer Elementarschadenversicherung grundsätzlich auf die Mieter umlegen können, würde eine Versicherungspflicht natürlich auch die Mieter belasten.
Verbraucherzentralen fordern dabei, dass Mieter dadurch jedoch möglichst wenig belastet werden sollten.
Sollten Hauseigentümer über eine freiwillige Elementarschadenversicherung nachdenken?
Verbraucherzentralen weisen immer wieder darauf hin, dass vor allem zwei Fragen in die Entscheidung für eine Elementarschadenversicherung wichtig sind: „Kann der Hausrat durch Überschwemmung aufgrund von Starkregen, Hochwasser oder Rückstau zum Großteil vernichtet werden?“ und „Können und wollen sich Betroffene alle beschädigten Dinge ohne Probleme aus ihren Ersparnissen wiederbeschaffen?“ Lautet die Antwort auf die erste Frage „Ja“ und auf die zweite Frage „Nein“, dann sollte auf jeden Fall über eine Elementarschadenversicherung nachgedacht werden.