Wenn Unwetter Schäden verursacht – Welche Versicherung zahlt was?
Ein Baum fällt aufs Auto, der Keller läuft bei Starkregen mit Wasser voll oder ein Sturm deckt das gesamte Dach ab? Die Folgen, die ein Unwetter mit sich bringt, können schnell mehrere tausend Euro Schaden sein. Dann stellt sich die Frage, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.
Sorgen Stürme oder andere Unwetter für Schäden an Wohnhäusern oder Fahrzeugen, kann das schnell teuer werden. Mit einer Versicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen derartiger Schäden auffangen. Allerdings gibt es keine Universalversicherung gegen Unwetterschäden. Die Risiken werden vielmehr auf mehrere Versicherungsarten aufgeteilt. Aus diesem Grund ist es für jeden ratsam, eine Hausratversicherung abzuschließen. Haus- und Wohnungseigentümer sollten zudem über eine Wohngebäudeversicherung verfügen und wer ein Fahrzeug sein Eigentum nennt, sollte eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzen.
Die Hausratversicherung – Wann zahlt sie?
Kommt es an beweglichen Gütern wie Möbeln, Teppichen, Kleidung, technischen Geräten oder auch Gartengeräten aufgrund eines Unwetters zu Schäden, zahlt die Hausratversicherung. Dabei ist alles versichert, was sich in der Wohnung oder im Keller befunden hat. Lediglich Gegenstände, die im Freien (z. B. auf dem Balkon oder der Terrasse) standen, sind meist nicht versichert. Versicherungsnehmer sollten im Zusammenhang mit der Hausratversicherung darauf achten, dass meist auch Überspannungsschäden nicht automatisch mitversichert sind. Allerdings lassen sich diese
unter Umständen in den Versicherungsschutz einschließen.
In welchen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Verursacht ein Unwetter Schäden am Haus oder Dach, übernimmt diese die Wohngebäudeversicherung. Jedoch werden Schäden durch Versicherer nur anerkannt, wenn es sich um einen Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 handelt (Windgeschwindigkeit ab 62 km/h). Abgedeckt sind Schäden auch, wenn beispielsweise das Dach nur teilweise abgedeckt wird oder Wände und Decken durch Regenwasser beschädigt werden. Je nach Versicherer und Police sind häufig auch Schäden an Carports und Gartenhäuschen abgesichert. Die Wohngebäudeversicherung zahlt zudem, wenn es durch Blitzeinschlag zu einem Brand kommt.
Weiterhin lassen sich die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume in den Versicherungsschutz aufnehmen. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden, die aufgrund von Hochwasser oder Oberflächenwasser von der Straße entstehen. In diesem Fall ist eine sogenannte Elementarschadenversicherung sinnvoll. Das gilt auch im Bereich der Hausratversicherung. Doch auch die Elementarschadenversicherung zahlt nur, wenn Wasser von oben über die Oberfläche ins Haus gelangt ist – drückt das Grundwasser von unten ins Mauerwerk, ist dies nicht versichert. Im Versicherungsschutz der Elementarschadenversicherung sind auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben und Schneedruck enthalten.
Bei Schäden am Auto springen Teil- oder Vollkaskoversicherung ein
Schäden am Auto durch Sturm oder auch Hagel übernimmt die Teilkaskoversicherung, sofern der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 erreicht. Die Vollkaskoversicherung hingegen zahlt unabhängig von der Windstärke und greift auch dann, wenn ein Schaden selbst verursacht wurde (z.B. wenn der Versicherungsnehmer gegen einen umgestürzten Baum fährt). Allerdings ist in der Regel nur der Zeitwert des Fahrzeugs versichert.
Kommt es an einem parkenden Auto zu einem Wasserschaden, übernimmt dies die Teilkaskoversicherung. Ein Ablehnung der Zahlung ist jedoch möglich, wenn der Wagen noch rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet hätte entfernt werden können.