Unfallversicherung im Ausland: extra oder per Arbeitsvertrag?
Berufliche Veränderung und Erfahrungserweiterung stehen hoch im Kurs. Arbeitsstellen im Ausland sind beliebt – und dank erweiterter internationaler Abkommen, der Freizügigkeitsregelung innerhalb der Europäischen Union und der globalen Struktur vieler Unternehmen sind auch die Hürden weitaus geringer geworden, als noch vor Jahren.
Das betrifft auch die Notwendigkeit bestimmter Versicherungen und die regelmäßige Frage nach der sozialen Absicherung während der Arbeitszeit im Ausland. Bisweilen ist noch die Frage nach der angemessenen Mitversicherung der Familie wichtig, wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert.
Unterschieden wird beim Gesetzgeber und bei den Sozialkassen grundlegend nach einer Entsendung im Auftrag eines Unternehmens oder einem Wegzug aus dem Land und einer Vertragsaufnahme im Ausland – der „vollständigen“ Arbeit im Ausland.
Entsendung
Für die Entsendung gilt dabei: Der Arbeitsvertrag ist begrenzt auf einen überschaubaren Zeitraum und mit einem klaren End-Datum versehen. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen bleibt grundsätzlich bestehen – auch wenn Auszahlungsformalitäten oder selbst die Währung sich verändern können. Sie können selbst Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen – und trotzdem kann es eine Entsendung sein.
Hier wird die Bedeutung der Unfallversicherung wichtig – denn Leistungen für eine solche Absicherung können im Arbeitsvertrag für die Entsendung festgehalten werden. Denn eine betriebliche Unfallversicherung leistet nicht grundsätzlich auch für eine Beschäftigung im Ausland.
Hier ist es ratsam, entsprechende Vereinbarungen „festzuzurren“. Das kann eine Übernahme der Prämien für eine private Unfallversicherung durch das entsendende Unternehmen sein oder eine Zusicherung der Gültigkeit der betrieblichen Unfallversicherung. Und selbst da sollten Sie darauf achten, wie Sie in Ihrer Freizeit im Ausland abgesichert sind – denn durchgängige Arbeitszeit (und damit anhaltender betrieblicher Unfallversicherungsschutz) gilt in der Regel nur bei Dienstreisen. Hier kann eine Zusatzversicherung nötig werden.
Für Mitarbeiter, die vom Unternehmen entsandt werden – sog. Expatriates – gibt es auch spezielle Versicherungsangebote Quelle: http://www.im-ausland-arbeiten.com/absicherung/expat-versicherung.
Arbeit im Ausland
Wechseln Sie Ihre Stelle, kündigen Sie und nehmen eine Arbeit im Ausland auf mit einem lokalen Arbeitsvertrag und lokaler Beschäftigung, arbeiten Sie im Ausland. Ihr Unfallschutz ist davon abhängig, wo Sie arbeiten, was das Unternehmen Ihnen bietet und welche Gesetze die Versicherung während der Arbeitszeit regeln.
Vor diesem Hintergrund können konkrete Hinweise kaum immer richtig sein.
Als „Pi-mal-Daumen“-Richtung kann jedoch die Überlegung gelten: Freizeit = Gefahr einer Versicherungslücke.
Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Unfallfolgen am Arbeitsplatz und vor allem auch in Ihrer Freizeit abgesichert sind. Nicht überall zählt bspw. der Arbeitsweg zur Arbeit. Da muss eine private Unfallversicherung überbrücken.
Arbeitssuche im Ausland
Sind Sie „auf eigene Faust“ auf der Suche nach Arbeit im Ausland, sind Sie in der Regel nicht per sé unfallversichert.
Die Folge: Nach einem Unfall werden Sie zwar bei bestehen einer Krankenversicherung behandelt – mögliche Unfallfolgen, besonders mit beruflicher Auswirkung, bleiben aber ungedeckt.
Für die Arbeitssuche im Ausland empfiehlt sich grundsätzlich ein umfassender Versicherungsschutz, vor allem was die Absicherung der Gesundheit und die Absicherung im Alter angeht. Kranken- und Unfallversicherung für eine Arbeitssuche im Ausland lassen sich häufig zeitlich begrenzt abschließen. Daraus können Sie Nutzen ziehen, denn bei Antritt einer Arbeitsstelle ändert sich die Versicherungssituation meist ohnehin grundlegend.
- Sonderfall Europäische Union
Innerhalb der Europäischen Union gelten neben dem Freizügigkeitsabkommen auch Regelungen zur übergreifenden sozialen Absicherung. Welche genau, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land graduell. Auch hier empfiehlt sich, genauer hinzusehen.
Regelungen zum Unfallschutz und zur Unfallversicherung sind aber auch hier meist an das Vorhandensein einer Arbeitsstelle gebunden. D.h., die Jobsuche im Ausland selbst muss in der Regel auch innerhalb der EU gesondert versichert werden.
- Übrigens: Im Ausland ist es für manche Gepflogenheiten nicht nur höflich, wenn man sich daran hält, sondern ein Verstoß kann gegen geltendes Recht gehen. Das heißt, Sie machen sich strafbar.Wir empfehlen daher grundsätzlich eine umfassende Recherche über die Gepflogenheiten an Ihrem Arbeitsort – was ist Brauch, was ist Gesetz? Verstößt man gegen einen Brauch, wird man meist schief angesehen. Je nach Situation hat das durchaus Wirkung auf die Geschäftsbeziehung. Das ist vor allem im arabischen Raum wichtig.
Verstöße gegen Gesetze hingegen sind von ganz anderer Brisanz. Denn nicht immer sind Verstoß und Ahndung in angemessener Relation. Ausländer werden gern schneller festgenommen, wenn man annehmen muss, dass sie sich sonst der Strafe entziehen.
- Beispiel gefällig? Indien: Es ist nicht erlaubt, Satellitentelefone bei der Einreise mitzuführen und im Land zu betreiben. In den Metropolen sicher kein großes Problem, in ländlicheren Gegenden durchaus. Unternehmen, die auf ständige Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter zählen und dafür besonders bei weltweitem Agieren Satellitentelefone einsetzen, können ihren Mitarbeitern durchaus Probleme damit bereiten. Beschlagnahmung des Geräts am Flughafen – oder drastische Strafen bei Betrieb im Land. Das kann Ihnen passieren.Zur Info: Es gibt Ausnahmen. Manche Marken von Satellitentelefonen sind zugelassen. Informieren Sie sich vorher, wenn Ihr Unternehmen Satellitentelefone einsetzt.
- Oder Singapur. Da gehört es nicht nur zur guten Kinderstube, sein Kaugummi nicht auf die Straße zu spucken. Es ist bei Strafe gesetzlich verboten. Sie zahlen dafür zwischen umgerechnet 150 und 200 Euro. Achten Sie auch auf öffentliches Rauchverbot – einschließlich dem Umgang mit der Kippe. Einfach wegwerfen ist nicht immer folgenlos. Erschwert wird die Einschätzung für Unerfahrene noch dadurch, dass die Gepflogenheiten im asiatischen Raum insbesondere mit dem Rauchen zum Teil genau spiegelverkehrt sind. Während Sie in Indonesien teilweise noch im Linienbus und im Taxi rauchen dürfen, müssen Sie in anderen Ländern spezielle Gegenden beachten, die Nichtraucherzonen sind. Da ist das Rauchen auch auf der Straße verboten. So zum Beispiel in Japan.