Kostenlose Hotline

0721 - 61 90 75 0

Kundenbewertung

4.7/5

Kostenlose Hotline

0721 - 61 90 75 0

Versichern, was Ihnen am Herzen liegt.

Zum günstigsten Preis.

Kundenbewertung

4.7/5

Unfallversicherung bei Auslandsarbeit – Wie regele ich das?

Unfallversicherung im Ausland: extra oder per Arbeitsvertrag?

Berufliche Veränderung und Erfahrungserweiterung stehen hoch im Kurs. Arbeitsstellen im Ausland sind beliebt – und dank erweiterter internationaler Abkommen, der Freizügigkeitsregelung innerhalb der Europäischen Union und der globalen Struktur vieler Unternehmen sind auch die Hürden weitaus geringer geworden, als noch vor Jahren.

Das betrifft auch die Notwendigkeit bestimmter Versicherungen und die regelmäßige Frage nach der sozialen Absicherung während der Arbeitszeit im Ausland. Bisweilen ist noch die Frage nach der angemessenen Mitversicherung der Familie wichtig, wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert.

Unterschieden wird beim Gesetzgeber und bei den Sozialkassen grundlegend nach einer Entsendung im Auftrag eines Unternehmens oder einem Wegzug aus dem Land und einer Vertragsaufnahme im Ausland – der „vollständigen“ Arbeit im Ausland.

Entsendung

Für die Entsendung gilt dabei: Der Arbeitsvertrag ist begrenzt auf einen überschaubaren Zeitraum und mit einem klaren End-Datum versehen. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen bleibt grundsätzlich bestehen – auch wenn Auszahlungsformalitäten oder selbst die Währung sich verändern können. Sie können selbst Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen – und trotzdem kann es eine Entsendung sein.

Hier wird die Bedeutung der Unfallversicherung wichtig – denn Leistungen für eine solche Absicherung können im Arbeitsvertrag für die Entsendung festgehalten werden. Denn eine betriebliche Unfallversicherung leistet nicht grundsätzlich auch für eine Beschäftigung im Ausland.

Hier ist es ratsam, entsprechende Vereinbarungen „festzuzurren“. Das kann eine Übernahme der Prämien für eine private Unfallversicherung durch das entsendende Unternehmen sein oder eine Zusicherung der Gültigkeit der betrieblichen Unfallversicherung. Und selbst da sollten Sie darauf achten, wie Sie in Ihrer Freizeit im Ausland abgesichert sind – denn durchgängige Arbeitszeit (und damit anhaltender betrieblicher Unfallversicherungsschutz) gilt in der Regel nur bei Dienstreisen. Hier kann eine Zusatzversicherung nötig werden.

Für Mitarbeiter, die vom Unternehmen entsandt werden – sog. Expatriates – gibt es auch spezielle Versicherungsangebote Quelle: http://www.im-ausland-arbeiten.com/absicherung/expat-versicherung.

Arbeit im Ausland

Wechseln Sie Ihre Stelle, kündigen Sie und nehmen eine Arbeit im Ausland auf mit einem lokalen Arbeitsvertrag und lokaler Beschäftigung, arbeiten Sie im Ausland. Ihr Unfallschutz ist davon abhängig, wo Sie arbeiten, was das Unternehmen Ihnen bietet und welche Gesetze die Versicherung während der Arbeitszeit regeln.

Vor diesem Hintergrund können konkrete Hinweise kaum immer richtig sein.

Als „Pi-mal-Daumen“-Richtung kann jedoch die Überlegung gelten: Freizeit = Gefahr einer Versicherungslücke.

Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Unfallfolgen am Arbeitsplatz und vor allem auch in Ihrer Freizeit abgesichert sind. Nicht überall zählt bspw. der Arbeitsweg zur Arbeit. Da muss eine private Unfallversicherung überbrücken.

Arbeitssuche im Ausland

Sind Sie „auf eigene Faust“ auf der Suche nach Arbeit im Ausland, sind Sie in der Regel nicht per sé unfallversichert.

Die Folge: Nach einem Unfall werden Sie zwar bei bestehen einer Krankenversicherung behandelt – mögliche Unfallfolgen, besonders mit beruflicher Auswirkung, bleiben aber ungedeckt.

Für die Arbeitssuche im Ausland empfiehlt sich grundsätzlich ein umfassender Versicherungsschutz, vor allem was die Absicherung der Gesundheit und die Absicherung im Alter angeht. Kranken- und Unfallversicherung für eine Arbeitssuche im Ausland lassen sich häufig zeitlich begrenzt abschließen. Daraus können Sie Nutzen ziehen, denn bei Antritt einer Arbeitsstelle ändert sich die Versicherungssituation meist ohnehin grundlegend.

  • Sonderfall Europäische Union
    Innerhalb der Europäischen Union gelten neben dem Freizügigkeitsabkommen auch Regelungen zur übergreifenden sozialen Absicherung. Welche genau, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land graduell. Auch hier empfiehlt sich, genauer hinzusehen.

Regelungen zum Unfallschutz und zur Unfallversicherung sind aber auch hier meist an das Vorhandensein einer Arbeitsstelle gebunden. D.h., die Jobsuche im Ausland selbst muss in der Regel auch innerhalb der EU gesondert versichert werden.

  • Übrigens: Im Ausland ist es für manche Gepflogenheiten nicht nur höflich, wenn man sich daran hält, sondern ein Verstoß kann gegen geltendes Recht gehen. Das heißt, Sie machen sich strafbar.Wir empfehlen daher grundsätzlich eine umfassende Recherche über die Gepflogenheiten an Ihrem Arbeitsort – was ist Brauch, was ist Gesetz? Verstößt man gegen einen Brauch, wird man meist schief angesehen. Je nach Situation hat das durchaus Wirkung auf die Geschäftsbeziehung. Das ist vor allem im arabischen Raum wichtig.

    Verstöße gegen Gesetze hingegen sind von ganz anderer Brisanz. Denn nicht immer sind Verstoß und Ahndung in angemessener Relation. Ausländer werden gern schneller festgenommen, wenn man annehmen muss, dass sie sich sonst der Strafe entziehen.

  • Beispiel gefällig? Indien: Es ist nicht erlaubt, Satellitentelefone bei der Einreise mitzuführen und im Land zu betreiben. In den Metropolen sicher kein großes Problem, in ländlicheren Gegenden durchaus. Unternehmen, die auf ständige Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter zählen und dafür besonders bei weltweitem Agieren Satellitentelefone einsetzen, können ihren Mitarbeitern durchaus Probleme damit bereiten. Beschlagnahmung des Geräts am Flughafen – oder drastische Strafen bei Betrieb im Land. Das kann Ihnen passieren.Zur Info: Es gibt Ausnahmen. Manche Marken von Satellitentelefonen sind zugelassen. Informieren Sie sich vorher, wenn Ihr Unternehmen Satellitentelefone einsetzt.
  • Oder Singapur. Da gehört es nicht nur zur guten Kinderstube, sein Kaugummi nicht auf die Straße zu spucken. Es ist bei Strafe gesetzlich verboten. Sie zahlen dafür zwischen umgerechnet 150 und 200 Euro. Achten Sie auch auf öffentliches Rauchverbot – einschließlich dem Umgang mit der Kippe. Einfach wegwerfen ist nicht immer folgenlos. Erschwert wird die Einschätzung für Unerfahrene noch dadurch, dass die Gepflogenheiten im asiatischen Raum insbesondere mit dem Rauchen zum Teil genau spiegelverkehrt sind. Während Sie in Indonesien teilweise noch im Linienbus und im Taxi rauchen dürfen, müssen Sie in anderen Ländern spezielle Gegenden beachten, die Nichtraucherzonen sind. Da ist das Rauchen auch auf der Straße verboten. So zum Beispiel in Japan.

Neuste Artikel

Das könnte Sie auch interessieren:

Unfallversicherung im Ausland: extra oder per Arbeitsvertrag?EntsendungArbeit im AuslandArbeitssuche im AuslandDie Gliedertaxe – Oder: Was ist ein Körper wert? Zahlreiche

08.05.2024

Unfallversicherung im Ausland: extra oder per Arbeitsvertrag?EntsendungArbeit im AuslandArbeitssuche im AuslandCannabiskonsum und Berufsunfähigkeitsversicherung – Ist das jetzt möglich? Mit der

01.05.2024

Unfallversicherung im Ausland: extra oder per Arbeitsvertrag?EntsendungArbeit im AuslandArbeitssuche im AuslandBerufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergie – Was ist möglich? Ob Asthma, ein

24.04.2024

Testsieger der
Privaten Krankenversicherung

In die private Krankenversicherung wechseln: Bei diesen Anbietern gibt es die besten Tarife. Ein Vergleich von mehr als 30 Versicherern.

AKTUELLES

Newsletter Anmeldung

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie Ihre Neuigkeiten regelmäßig und bequem per E-Mail. Bitte prüfen Sie nach der Registrierung Ihr E-Mail-Postfach

„Durch Anklicken des Buttons „Abschicken“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass die (VersicherungsCheck24.de Vergleichsportal GmbH) regelmäßig Informationen zu (Versicherung) per E-Mail zuschickt. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden.“

Gesundheitsversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung sichert die Arbeitnehmer eines Unternehmens zusätzlich ab.

Eine Pflegezusatzversicherung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Eine private Krankenversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz.

Eine Beamtenkrankenversicherung ergänzt Beihilfen für Beamte.

Eine Krankenzusatzversicherung ermöglicht eine gezielte Absicherung spezieller Risiken.

Die Reisekrankenversicherung stellt eine angemessene medizinische Versorgung im Ausland sicher.

Eine Zahnzusatzversicherung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen.

Absicherung der Arbeitskraft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine bedeutsame Ausfallversicherung. Sie ersetzt Einkommensverluste bei Berufsunfähigkeit.

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Belastungen, die die Folgen eines Unfalls mit sich bringen.

Bei schweren Erkrankungen stehen die Betroffenen oftmals vor großen finanziellen Herausforderungen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift speziell für die vollständige oder teilweise Dienstunfähigkeit mit Bezugsersatzleistungen.

Die Existenzschutzversicherung gilt als die „kleine Schwester“ der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bestimmte Umstände legen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nahe. Jedoch sind Risiken und Nachteile abzuwägen. Hier die wichtigsten Punkte.

Was ist eine Grundfähigkeits-versicherung und für wen kommt sie in Frage? Was gibt es zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Altersvorsorge und Risiko

Die private Rentenversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Die Lebensversicherung ist ein sehr vielfältiges Produkt zur Altersvorsorge und Risiko-Absicherung.

Eine Riester Rente schließt dank staatlicher Förderung Versorgungslücken in der Altersvorsorge.

Mit einer sofortbeginnenden Rentenversicherung lässt sich ein einmaliger Beitrag in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln.

Der Staat fördert die Rürup Rente durch großzügige Steuervergünstigungen.

Betriebliche Altervorsorge ist wichtiger Bestandteil der Rentenabsicherung. Sie kann auf mehrere Weisen durchgeführt werden.

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Private Sachversicherung

Die KFZ Versicherung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bewahrt Sie auch vor finanziellen Schäden.

Weil Scherben ihrem Besitzer in den wenigsten Fällen Glück bringen, sollten Sie für Ihr Glasgut eine Glasversicherung abschließen.

Die Haftpflichtversicherung bietet im Schadensfall Schutz vor den Ansprüchen Dritter.

Die Tierversicherung übernimmt für Halter von Hund, Pferd oder Katze die Kosten für medizinische Maßnahmen.

Worauf es bei der Tarifwahl ankommt und wie Sie dabei sparen können, erfahren Sie hier.

Die Tierhalterhaftpflicht bietet vor allem Hunde- und Pferdebesitzern Schutz, falls ihr Tier einen Schaden verursacht.

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Hab und Gut vor einer Vielzahl von Gefahren.

Gewerbeversicherung

Das Risikomanagement für Unternehmen regelt die Betriebshaftpflichtversicherung.

Für elektronische und Datenverarbeitungsgeräte und Anlagen bietet die Elektronikversicherung umfassenden Schutz.

Was versichert die Berufshaftpflichtversicherung? Für wen ist sie entscheidend?

Die Maschinenversicherung vermindert das Risiko wirtschaftlichen Ausfalls in Produktionsbetrieben wesentlich.

Die D&O Versicherung reduziert das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Manager und alle Organe eines Unternehmens wesentlich.

Die Praxisversicherung umfasst alle wichtigen Risikoabsicherungen beim Unterhalt einer Praxis, Kanzlei oder Sozietät.

Die Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung müssen genau auf das Unternehmens abgestimmt sein.

Schützen Sie Ihr Gewerbe vor finanziellen Einbußen durch Beschädigungen oder Verluste Ihres Inventars.