Unfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Was ist die bessere Wahl?
Bei der Absicherung von Risiken, die nicht unmittelbar im Beruf bestehen, aber unmittelbar damit zusammenhängen und Auswirkungen auf das gesamt Leben haben, ist sorgsame und umfassende Information nötig.
Neben der grundlegenden Frage, ob die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit ausreicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung umfassendere Risiken und Leistungen decken soll, stellt sich häufig eine zweite Frage: Unfallversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Pauschale Antworten kann man seriös nur für wenige Versicherungsformen sinnvoll geben. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle entscheiden persönliche, individuelle Grundlagen und Bedingungen über Sinn und Unsinn einer bestimmten Versicherung. Noch häufiger ist die gezielte Auswahl mehrerer Versicherungsmodelle oder der zusätzlichen Integration von Sonderleistungen und Deckungserweiterungen in bestehende Tarifmodelle und Versicherungsformen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Grundlegende Absicherung allgemeiner Risiken
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) garantiert eine Mindestabsicherung, wenn nach Unfall oder Krankheit die Fähigkeit zur beruflichen Arbeitstätigkeit wesentlich bis vollständig weggefallen ist. Zu verhältnismäßig günstigen Konditionen und mit in der Regel weniger strengen Voraussetzungsprüfungen durch den Versicherer kann hier eine verlässliche, häufig jedoch nicht besonders umfangreiche Grundabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit erlangt werden.
Die Entscheidung für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung anstelle einer Unfallversicherung wird häufig mit den meist deutlich niedrigeren Raten begründet. Zudem fallen je nach Angebot Nachteile weg, die bisher weitgehend bestanden haben. Dazu zählt vor allem die dynamische Anpassbarkeit der Ratenhöhe und der damit verbundenen erreichbaren Deckung im Leistungsfall. So lässt sich die EU der jeweiligen beruflichen Situation gezielt anpassen.
Nachteil ist für viele Angebote, dass die EU über eine meist sehr gering kalkulierte Maximaldeckung verfügt. Oft ist sie als Basisabsicherung gedacht, die eine finanzielle Grundversorgung bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit sichern soll. Soll sie mehr als das sein, sollte das Angebot überprüft werden.
Wesentlich sollte erwogen werden, wie der Eintritt des Schadenfalls in das gesamte eigene Risikomanagement passt. Denn der Versicherungsfall tritt erst bei Verlust der Erwerbsfähigkeit ein – nicht bereits dann, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit nur der erlernte Beruf selbst nicht mehr ausgeübt werden kann.
Vorteil im direkten Vergleich zur Unfallversicherung: Der Grund der Erwerbsunfähigkeit spielt nur eine nachgeordnete Rolle. Hier können Unfälle und Krankheiten gleichermaßen bestimmend sein. Zentral ist die, meist ärztlich gestützte, Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.
Unfälle im (Berufs)leben gezielt versichern: Mehrleistungen zusätzlich integrierbar
Alternativ zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung und je nach Berufsgruppe auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung (oder als Ergänzungsversicherung) kann der Abschluss einer Unfallversicherung geprüft werden.
Neben der bundesweit bestehenden betrieblichen Unfallversicherung, die faktisch vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber realisiert wird, lohnt sich ein Vergleich der Leistungen in der privaten Unfallversicherung. Hier sind naheliegend Leistungserweiterungen angeboten, die den Charakter auch von Langzeitersatz und Ausfallleistungen tragen. Damit sind sie geeignet, bestimmte Eigenschaften der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ganz oder im Wesentlichen zu ersetzen.
Leistungen der privaten Unfallversicherung
- Eigenleistung an den Versicherten für (erweiterte) Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen
Die Unfallversicherung leistet zentral für Heil- und Behandlungskosten nach Unfällen. Dabei spielen für die private Unfallversicherung hauptsächlich jene Unfälle eine Rolle, die nicht über die Betriebsunfallversicherung durch einen Arbeitgeber abgedeckt werden. Vor allem sind hier also Risiken aus dem privaten Alltag abgedeckt, die sich jedoch immer auch auf die berufliche Situation und Arbeitsfähigkeit auswirken können. Ersetzt werden in der privaten Unfallversicherung Leistungen, die nicht oder nicht in nötiger Höhe von der Krankenkasse getragen werden. - Leistungen als Übergangsgelder und Pflegeleistungen
Wichtige Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung von Übergangsgeldern nach schweren Unfällen zur Wiedereingliederung oder Umstellung im Arbeitsleben. Sollten darüber hinaus Pflegekosten anfallen, können sie in der Unfallversicherung ebenfalls mitversichert werden. Kosten für Angehörige oder eigene Mehrbelastungen können wesentlich reduziert werden. - Renten und rentenadäquate Leistungen
Nachhaltige Ersatzleistungen, wie der Ersatz von Arbeitseinkommen nach Unfällen durch kompensatorische Leistungen, können über die private Unfallversicherung gedeckt werden.
Weitere versicherbare Leistungen:
- Zusatzleistungen (Schmerzensgelder, Ausgleich bei Umschulungen und Kosten dafür)
- individuell abschließbare Deckungen
- bedingte Hinterbliebenenabsicherung (Sterbegeld).
Fazit: Welche Versicherung ist besser?
Die Art des Versicherungsabschlusses sollte sich nach dem konkreten Risiko im jeweiligen Beruf richten.
Die Unfallversicherung bietet speziell für Folgen von Unfällen nachhaltige Leistungen, die auch dann greifen, wenn keine vollständige oder wesentliche Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Schwächen liegen in der Absicherung von Krankheitsfolgen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hält den Vorteil der meist günstigeren Beiträge. Der Versicherungsfall ist jedoch eng definiert. Hier sollte abgewogen werden, ob die günstigeren Beiträge genutzt werden können, um eventuelle Zusatzversicherungen abschließen zu können. Für eine Erweiterung der finanziellen Absicherung nach Erwerbsunfähigkeit über die EU hinaus spricht auch deren in der Regel geringes Maximaldeckungsvolumen.