Fahranfänger werden bei Versicherern als hohes Risiko eingestuft. Für jeden Führerscheinneuling bedeutet das, dass die Beiträge zur Kfz-Versicherung relativ hoch sind. Das gilt unabhängig davon, ob sich ein Fahranfänger selbst versichert oder ob er bei den Eltern mitversichert ist. Denn: In vielen Tarifen kommt es für den Versicherungsnehmer zu einer Verdopplung des Beitrags, wenn ein junger Fahrer in den Vertrag aufgenommen wird. Um dennoch bei der Kfz-Versicherung zu sparen, gibt es für Fahranfänger einige Tipps.
Zunächst vergleichen und einen familienfreundlichen Anbieter finden
Schaut man sich verschiedene Versicherungstests an, zeigt sich, dass es durchaus Anbieter gibt, die auch bei mitfahrenden Führerscheinneulingen keine Aufschläge verlangen. Daher ist der erste wichtige Rat für Fahranfänger: Tarife vergleichen und einen familienfreundlichen Anbieter finden. Doch nicht nur ein Versicherungsvergleich oder die Prüfung der aktuell bestehenden Versicherung der Eltern ist sinnvoll, wenn es darum geht, beim Beitrag zu sparen. Es gibt aber noch einige weitere Möglichkeiten, die ohne viel Aufwand bei der Einsparung von Geld hilfreich sind.
Tipp 1: Auto als Zweitwagen der Eltern versichern
Eine Einsparung von Versicherungsbeiträgen lässt sich am einfachsten durch die Absicherung des Autos über die Eltern erreichen. Das Fahrzeug wird dann als Zweitwagen versichert und der
Fahranfänger als Fahrer eingetragen. Alternativ ist dies auch bei Großeltern oder einem anderen Verwandten möglich, eine Versicherung über die Eltern ist aber in der Regel die günstigste Option. Dadurch verteuert sich auch nicht der Versicherungsbeitrag für den Erstwagen der Eltern. Ein Zweitwagen wird von Versicherern mindestens mit Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Meist gewähren sie sogar eine höhere SF-Klasse und bestenfalls sogar die gleiche SF-Klasse, in der auch der Erstwagen versichert ist.
Doch die Kfz-Versicherung über die Eltern hat noch einige weitere Vorteile. Oft sind deutlich bessere versicherungstechnische Werte wie Immobilien vorhanden oder die Elternüben einen bestimmten Beruf aus. Anbieter gewähren hierfür meist Rabatte und der Beitrag fällt geringer aus als bei einer eigenen Versicherung durch den Fahranfänger. In der Regel verteuert sich der Beitrag durch die Aufnahme eines Fahranfängers allerdings erheblich.
Tipp 2: Familientarife nutzen
Eltern wollen nicht immer das Fahrzeug des Kindes auch als Zweitwagen versichern und als Versicherungsnehmer eintreten. Das mag zunächst herzlos erscheinen, muss aber keinen Nachteil
bringen. Wird ein Fahranfänger von Beginn an selbst zum Versicherungsnehmer, hat er auch seine eigene Schadenfreiheitsklasse. Der Vertrag der Eltern kann hierbei durchaus nützlich sein.
So bieten viele Versicherer jungen Fahrern die Option, mit einer bessern SF-Klasse als der 0 zu beginnen, sofern die Eltern mit ihrem Fahrzeug beim gleichen Versicherer abgesichert sind.
Führerscheinneulinge versichern sich in diesem Fall selbst und auch die Versicherungspolice läuft auf sie. Zwar ist das meist teurer als eine Versicherung als Zweitwagen, dennoch können Fahranfänger sparen. Bei einer solchen Versicherung handelt es sich um einen speziellen Familientarif mit besonderen Zweitwagenregelungen, bei welchen das Fahrzeug auch auf eine andere Person als den Versicherungsnehmer zugelassen sein kann.
Fahranfänger können sich in diesem Fall auch als Halter eintragen und mit den schadenfreien Jahren einstufen lassen, die dem Zeitraum des Führerscheinbesitzes entsprechen. Mindestens jedoch erfolgt eine Einstufung in SF-Klasse ½. Lohnenswert ist das vor allem dann, wenn vor dem Autoführerschein schon ein Moped der Krad gefahren wurde, da diese Zeiten ebenfalls zählen.
Tipp 3: Teilnahme am begleiteten Fahren
Seit mehreren Jahren ist es für Jugendliche möglich, mit 17 Jahren den Autoführerschein zu machen. Wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist jedoch, dass sie im ersten Jahr nach Führerscheinerwerb von einem erfahrenen Fahrer begleitet werden. Nimmt ein Fahranfänger am begleiteten Fahren teil, werden aus statistischer Sicht weniger Unfälle verursacht. Denn in der Regel sitzen auf dem Beifahrersitz die Eltern und passen auf ihren Nachwuchs auf. Tatsächlich scheint sich das kontrollierte Fahren auszuzahlen. So zeigen Stichproben immer wieder, dass sich ein Jahr begleitetes Fahren auch auf die Beiträge in der Kfz-Versicherung im Vergleich zum Fahrbeginn mit 18 Jahren auswirkt.
Tipp 4: SF-Klassen aus dem elterlichen Vertrag mitnehmen
Gerade in den Anfangsjahren nach Führerscheinerwerb kosten Autoversicherungen viel, weil der Beitragssatz noch recht hoch ist. Wer jedoch schadenfrei bleibt, profitiert von sinkenden Beiträgen. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gut, selbst in einen Versicherungsvertrag einzusteigen. Im besten Fall ist es möglich, dass sich Kinder den SF-Rabatt aus dem Zweitwagen-Vertrag der Eltern übertragen lassen. Das gilt natürlich nur für die Anzahl an schadenfreien Jahren seit Führerscheinerwerb. Die Hürde der Einstufung in Klasse 0 oder ½ kann so aber übersprungen werden.
Beim Abschluss der neuen Versicherung muss dann angegeben werden, dass der SF-Rabatt der Eltern übernommen werden soll. Dieser Übernahme muss der versicherte Elternteil zustimmen. In die neue Versicherung startet ein Fahranfänger dann mit dem eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Versicherung beim Versicherer der Eltern oder bei einem Anbieter abgeschlossen wird.
Hinweis: Im Vorfeld sollte mit dem Kfz-Versicherer der Eltern geklärt werden, welche Voraussetzungen für eine Übertragung des Rabatts erfüllt sein müssen. Denn: Nicht bei jedem
Anbieter ist eine Abgabe der Schadenfreiheitsklasse möglich, wenn zu einem anderen Versicherer gewechselt wird.
Tipp 5: Die SF-Klasse eines Verwandten übernehmen
Eine Übernahme von SF-Klassen ist auch von Verwandten oder Lebenspartnern möglich. Lohnenswert ist diese Variante vor allem dann, wenn der Führerschein schon länger im Besitz ist,
aber bisher noch keine eigene Autoversicherung bestand. Es kann sich also lohnen, bei Verwandten nachzufragen, ob sie gerade ein Fahrzeug abgemeldet haben oder dies planen. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Großeltern kein Auto mehr fahren wollen oder können und den hohen SF- Rabatt abtreten können. Diesen Übertrag gewähren zwar nicht alle, aber doch viele Versicherer.
Erfolgt eine Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts, verliert der bisherige Versicherungsnehmer alle SF-Klassen aus dem Vertrag. Sinnvoll ist das nur, wenn der Vertrag nicht mehr benötigt wird.
Entschließt sich also eine 85jährige Fahrerin aus der Verwandtschaft, auf das Autofahren in Zukunft zu verzichten, kann ein Fahranfänger dies für sich nutzen und die schadenfreien Jahre übernehmen.
Dabei ist eine Übertragung schadenfreier Jahre allerdings nur für den Zeitraum des Führerscheinbesitzes möglich. Hat also eine 24jähre mit 18 Jahren ihren Führerschein gemacht,
können höchstens sechs Jahre übernommen werden.
Beratung vom Versicherungsexperten ratsam Neben den genannten Tipps gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, um bei der Autoversicherung Geld zu sparen. Um auszuloten, welche Variante sinnvoll ist, sollten sich Fahranfänger von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen.