Der Frühling zeigt sich von Tag zu Tag mehr und viele wollen nun wieder regelmäßig mit dem Fahrrad fahren. Das ist ein guter Zeitpunkt, auch über den passenden Versicherungsschutz achzudenken.
Denn: Oft sind Fahrräder nicht ausreichend abgesichert. Doch worauf gilt es zu achten?
Wenn nach der Winterpause das Fahrrad aus dem Keller geholt werden soll, trifft manche Besitzer ein Schock – das Fahrrad ist plötzlich weg. Doch was nun? Der Bund der Versicherten (BdV) informiert, dass in einem solchen Fall von Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung für den Verlust aufkommen kann. Auch für Beschädigungen am Fahrrad aufgrund von Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer zahlt sie.
Doch es gibt eine entscheidende Voraussetzung, damit die Versicherung leistet: Der Schaden muss sich in einem versicherten Raum ereignet haben. Laut BdV ist das bei Einbruchdiebstahl beispielsweise die Wohnung oder der verschlossene Keller.
Zusatzbaustein für Diebstahl ratsam
Diebstähle aus Wohnung oder Keller kommen laut BdV eher selten vor. Die Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahl des Fahrrads unterwegs ist wesentlich höher. Ein solcher ist in der Hausratversicherung nicht automatisch abgesichert, kann aber über einen entsprechenden Zusatzbaustein eingeschlossen werden.
Versicherte sollte dabei darauf achten, dass in der Police keine sogenannte Nachtzeitklausel vorhanden ist und Diebstähle auch im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgesichert sind, sofern das Rad in diesem Zeitraum in Gebrauch ist. „In Gebrauch“ bedeutet auch, dass das Rad angeschlossen wird und in derselben Nacht noch weitergefahren wird.
Auch auf eine Absicherung von Zubehör wie Akkus oder auch Anhänger sollten Versicherte achten. In vielen Fällen ist in den Tarifen eine abschließbare Höhe festgelegt. Wird beispielsweise eine
Versicherungssumme von 100.000 Euro gewählt und beträgt der Versicherungsschutz für den Fahrraddiebstahl zehn Prozent, dann werden im Schadenfall nur 10.000 Euro erstattet. Allerdings sind die Versicherungssummen und Begrenzungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Hinweis zu Elektrorädern: In der Hausratversicherung können nur normale Pedelecs versichert werden – dabei handelt es sich um E-Bikes, die beim Treten bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 kim/h unterstützen und außerdem nur eine Maximalleistung von 250 Watt besitzen. In diesem Fall werden sie wie normale Fahrräder behandelt.
Für hochwertige Fahrräder besser spezielle Fahrradversicherung
Wer ein hochwertiges Fahrrad oder auch E-Bike besitzt, sollte über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung nachdenken. Hierbei richtet sich die Entschädigungssumme nicht nach der Versicherungssumme in der Police, sondern orientiert sich am Wert des Versicherten Fahrrads. Eine solche Police leistet auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie bei Unfällen, Verwechslung, Explosionen und Vandalismus. Für den Fall eines Diebstahls sollten unbedingt die Kaufbelege gut aufbewahrt werden. Außerdem muss bei Diebstahl eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen.
Ebenfalls wichtig für Radfahrer: Die Privathaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, wie der BdV rät. Sie reguliert Schäden und Folgekosten, die einem Dritten zugefügt werden. Und zwar auch, wenn sie im Zusammenhang mit dem Radfahren entstehen. Fehlt dieser Schutz und erleidet ein Dritter einen Schaden, dann können vor allem bei Personenschäden die Kosten in Millionenhöhe gehen (z. B.
lebenslange Rente bei Invalidität nach einem Unfall). Aus eigener Tasche kann solche Beträge wohl kaum ein Mensch zahlen, weshalb die Privathaftpflichtversicherung unumgänglich ist.
Hinweis: Nicht über die Privathaftpflicht versichert sind im Übrigen leistungsstärkere Pedelecs. Sie gelten als Kleinkrafträder und benötigen ein Versicherungskennzeichen.