Unfälle und Schäden durch Schnee und Glatteis – Wer haftet in diesem Fall?
Sinken im Winter die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, sorgen Schnee und Eis für rutschige Straßen. Die Unfallgefahr ist erhöht. Eine gute Vorbereitung auf die veränderte Verkehrssituation, Winterreifen und eine angepasste Geschwindigkeit tragen maßgeblich dazu bei, dass Autofahrer das Unfallrisiko selbst verringern können. Meist werden Autofahrer aber von plötzlichen Wintereinbrüchen oder Blitzeis eiskalt erwischt. Verkehrschaos ist dann oft vorprogrammiert. Kommt es aufgrund der Wetterlage dann zu einem Unfall, stellt sich natürlich die Frage, wer für den Schaden haftet.
Wer haftet für Unfallschäden aufgrund von Glatteis?
Eisglatte Straßen sorgen schnell dafür, dass Autofahrer die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Kommt es dadurch zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, stellt sich unweigerlich auch die Frage nach der Haftung sowie der Mithaftung des verursachenden Fahrers. Unfallverursachern wird über den sogenannten Anscheinsbeweis regelmäßig eine Mitschuld zugesprochen, sofern die Geschwindigkeit nicht an die Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst war oder der Unfall durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
Unabhängig von der Witterung trifft den Unfallverursacher immer eine Mitschuld. Gerade bei schnee- und eisglatter Straße müssen Verkehrsteilnehmer die Fahrweise entsprechend anpassen, um eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Das heißt eben auch, dass im Notfall der Fuß vom Gas zu nehmen und Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Eine Mitschuld trifft den Fahrer auch dann, wenn er dem vorausfahrenden und durch Schnee oder Eis ins Schleudern geratenen Fahrzeug auffährt.
Die Rechtsprechung besagt in einem solchen Fall, dass der Führer eines Kraftfahrzeugs jederzeit in der Lage sein muss, auch auf plötzlich eintretende Situationen zu reagieren und damit einen Unfall zu vermeiden.
Berufen auf höhere Gewalt nicht möglich
Fahrzeugführer können sich nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn es durch Glatteis oder plötzlich auftretendes Blitzeis zu einem Unfall kommt. So besagt § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit immer den Witterungsverhältnissen anpassen und mit größter Vorsicht agieren müssen. Das gilt auch bei Blitzeis. Somit entfällt auch bei plötzlich auftretender Eisglätte die Haftung nicht.
Wer kommt für Schäden durch Schnee und Eis auf Parkplätzen auf?
Schnee- und Eisglätte sorgt auch auf Parkplätzen oft zu Auffahrunfällen. In diesem Fall obliegt dem Parkplatzbetreiber die Pflicht, die Fläche von Schnee zu befreien und bei Bedarf zu streuen, um die sichere Nutzung zu gewährleisten.
Doch ähnlich wie auf öffentlichen Straßen müssen Autofahrer natürlich auch auf einem Parkplatz ihre Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen. Sofern der Parkplatzbetreiber seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, haftet er unter Umständen für Unfälle. Ist der Betreiber seiner Pflicht nachgekommen, haften Fahrzeugführer selbst für die von ihnen verursachten Schäden.
Winterreifenpflicht beachten!
Viele Autofahrer fahren nach wie vor im Winter ohne geeignete Bereifung. Seit 2010 besteht in Deutschland allerdings eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Diese greift bei Schnee, Schneematsch, Reifglätte sowie Glatteis. Fahrzeuge müssen demnach mindestens mit M+S-Reifen, besser natürlich mit Winterreifen ausgestattet sein.
Wird ohne geeignete Bereifung ein Unfall verursacht, drohen Geldstrafen sowie Punkte in Flensburg. Autofahrer riskieren zudem ihren Versicherungsschutz, was ein massives finanzielles Problem darstellen kann. Zudem trifft Autofahrer als Unfallbeteiligte unter Umständen auch eine Mitschuld, wenn das Fahrzeug mit ungeeigneter Bereifung gefahren wird.
Kann vor Gericht eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, drohen weitere Geldstrafen und unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Aus diesem Grund sollte bei Winterwetter immer für geeignete Bereifung am Fahrzeug gesorgt werden. Dabei spielt auch eine ausreichende Profiltiefe eine Rolle.
Zudem gilt es, immer mit größter Vorsicht zu fahren. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer bei Blitzeis und starken Schneefällen rechts ran fahren oder ihr Auto ganz stehen lassen. So wird das Risiko für schwere Unfälle bei Schnee und Eis minimiert.