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Ratgeber Heilberufe: Brauchen Ärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Viele Mediziner sind außer über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusätzlich über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Deswegen stellen sie sich die Frage, ob sie dennoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Schließlich gehört diese zu den eher kostenintensiven Versicherungen. Und mit dem Gedanken, dass man irgendwann nicht mehr in der Lage sein könnte, als Arzt zu arbeiten, setzt sich ohnehin niemand gern auseinander.

BU-Versicherung? Unbedingt!

Ratgeber Heilberufe: Brauchen Ärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Antwort auf die Frage, ob Ärzte eine Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit benötigen, fällt jedoch eindeutig aus:

Ja! Denn trotz der zusätzlichen Ansprüche an das Versorgungswerk können Lücken in der Versorgung entstehen.

Das liegt unter anderem daran, dass die Versorgungswerke die Berufsunfähigkeit oftmals sehr restriktiv definieren.

Deshalb greifen die Verträge in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend. So ist es unter anderem durchaus denkbar, dass einem Chirurgen, der wegen einer Handverletzung keine Operationen mehr durchführen kann, die Leistungen verweigert werden – mit der Begründung, dass er als Arzt ja zum Beispiel noch in einer allgemeinmedizinischen Praxis tätig sein könnte, in der es weniger auf die Beweglichkeit seiner Hände ankommt. Ebenso sind Fälle bekannt geworden, in denen Ärzte keine Leistungen aus ihrem Versorgungswerkes erhielten, weil sie trotz ihrer Berufsunfähigkeit noch Einkünfte als Arzt erzielten: So geschehen bei einem zu 100% berufsunfähigen Arzt, der eine Vertretung beschäftigte, um seine Praxis weiterführen zu können. Er erhielt daraufhin vom Versorgungswerk keinerlei Unterstützung.


Darauf sollten Ärzte bei der Wahl ihrer BU-Versicherung achten

  • Leistungen ab 50% Berufsunfähigkeit: Gute Anbieter leisten bereits dann, wenn eine 50%ige Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
  • Orientierung am tatsächlich zuletzt ausgeübten Beruf: Es sollte selbstverständlich sein, dass die Versicherung zahlt, sobald der tatsächlich ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Falle würde kein Chirurg auf eine allgemeinmedizinische Praxis verwiesen werden.
  • Einschluss psychischer Erkrankungen: Auch viele Ärzte sind sich nicht bewusst, dass mit mehr als 30% die psychischen Erkrankungen die häufigste Ursache für die Berufsunfähigkeit von Medizinern sind. Auf Rang 2 folgen die Krebserkrankungen mit 29%. Unfälle hingegen verursachen nur 5% der Fälle von Berufsunfähigkeit unter den Ärzten.
  • Infektionsklausel: Diese für Ärzte wichtige Klausel beinhaltet, dass die Leistungen aus der BU-Versicherung auch dann gezahlt werden, wenn der Arzt wegen einer Infektionserkrankung nicht mehr arbeiten darf.
  • Absicherung über das 60. Lebensjahr hinaus: Bei einigen Versicherern endet der Versicherungsschutz mit dem 60. Geburtstag. Da die Statistiken jedoch zeigen, dass bei vielen Ärzten und Zahnärzten die Berufsunfähigkeit erst zwischen 60 und 65 Jahren eintritt, sollten Sie beim Abschluss auf diesen Punkt achten.

Ratgeber Heilberufe - Freundliche Ansprechpartnerin Sie sind Arzt und haben noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?

Sie sollten nicht mehr zu lange warten! Denn je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger werden die Beiträge.

Gern beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und führen einen unverbindlichen Vergleich für Sie durch.

 

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Gesundheitsversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung sichert die Arbeitnehmer eines Unternehmens zusätzlich ab.

Eine Pflegezusatzversicherung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Eine private Krankenversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz.

Eine Beamtenkrankenversicherung ergänzt Beihilfen für Beamte.

Eine Krankenzusatzversicherung ermöglicht eine gezielte Absicherung spezieller Risiken.

Die Reisekrankenversicherung stellt eine angemessene medizinische Versorgung im Ausland sicher.

Eine Zahnzusatzversicherung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen.

Absicherung der Arbeitskraft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine bedeutsame Ausfallversicherung. Sie ersetzt Einkommensverluste bei Berufsunfähigkeit.

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Belastungen, die die Folgen eines Unfalls mit sich bringen.

Bei schweren Erkrankungen stehen die Betroffenen oftmals vor großen finanziellen Herausforderungen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift speziell für die vollständige oder teilweise Dienstunfähigkeit mit Bezugsersatzleistungen.

Die Existenzschutzversicherung gilt als die „kleine Schwester“ der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bestimmte Umstände legen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nahe. Jedoch sind Risiken und Nachteile abzuwägen. Hier die wichtigsten Punkte.

Was ist eine Grundfähigkeits-versicherung und für wen kommt sie in Frage? Was gibt es zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Altersvorsorge und Risiko

Die private Rentenversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Die Lebensversicherung ist ein sehr vielfältiges Produkt zur Altersvorsorge und Risiko-Absicherung.

Eine Riester Rente schließt dank staatlicher Förderung Versorgungslücken in der Altersvorsorge.

Mit einer sofortbeginnenden Rentenversicherung lässt sich ein einmaliger Beitrag in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln.

Der Staat fördert die Rürup Rente durch großzügige Steuervergünstigungen.

Betriebliche Altervorsorge ist wichtiger Bestandteil der Rentenabsicherung. Sie kann auf mehrere Weisen durchgeführt werden.

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Private Sachversicherung

Die KFZ Versicherung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bewahrt Sie auch vor finanziellen Schäden.

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Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Hab und Gut vor einer Vielzahl von Gefahren.

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