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Versicherungspflicht für Rasenmäher

Versicherungspflicht für Rasenmäher – Das plant die Bundesregierung

Geht es nach der Ampel-Regierung, soll es zukünftig eine Kfz-Versicherung für Aufsitzrasenmäher geben. Wer damit dann ohne Haftpflichtversicherung fährt, riskiert ein Bußgeld. Versicherungen jedoch warnen vor diesem Schritt. Warum die Pflicht für diese Versicherung dennoch kommen soll und was dann gelten wird, verrät dieser Beitrag.

Dabei soll die Pflichtversicherung nicht nur für Aufsitzrasenmäher gelten. Auch für Gabelstapler und langsame Traktoren soll es zukünftig eine Kfz-Haftpflichtversicherung geben. Und das, obwohl diese Fahrzeuge oft nicht schneller als 20 km/h fahren. Bislang waren sie deshalb auch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Kam es durch ein solches Fahrzeug zu einem Schaden, übernahm die private Haftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung. Laut Bundesregierung soll damit aber bald Schluss sein.

Ignorieren der Pflicht wird mit Straftat gleichgesetzt

Schon Ende Dezember könnte Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h unter die von der Bundesregierung geplante Versicherungspflicht fallen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss nämlich eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, nach welcher die Versicherungspflicht einheitlich geregelt sein soll. Das gilt auch für die Entschädigung von Verkehrsopfern, wenn ein Autoversicherer insolvent wird.

Bereits Ende September 2023 hat der Bundestag den entsprechenden Gesetzesentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss des Parlamentes überwiesen.
Demnach müssen Haftpflichtversicherungen in Zukunft über so hohe Summen verfügen , wie es bereits für Autos und Lastwagen der Fall ist. Für Personenschäden gilt dabei eine vorgeschriebene Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen, für Sachschäden liegt sie bei mindestens 1,5 Millionen und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Dafür ist die private Haftpflichtversicherung dann nicht mehr ausreichend.

Regelung laut Versicherern überflüssig

Im Umkehrschluss bedeutet der Gesetzentwurf, dass für Aufsitzrasenmäher, Landmaschinen oder Gabelstapler dann eine höhere allgemeine Haftpflichtpolice oder auch eine Deckung über die Kfz- Versicherung erforderlich wäre. Für Versicherungsnehmer wird es damit teurer. Wer der Pflicht nicht nachkommen sollte, macht sich strafbar. Dann droht im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch das Fahrzeug konnte eingezogen werden. Allerdings prüft die Regierung, ob mit Sanktionierungen noch gewartet werden kann. Die Versicherungsbranche könnte von der neuen Versicherungspflicht profitieren.

Allerdings ist die Regelung laut Gesamtverband der Versicherer (GdV) überflüssig. Laut GdV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen ist die aktuelle Lösung nicht nur klar und praktikabel, sondern auch kostengünstig und völlig ausreichend. Demnach ist der GdV bislang nicht ein Schadenfall bekannt, bei dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausreichend gewesen wäre.

Wer unterliegt nicht der neuen Versicherungspflicht?

Wer seinen Rasen lediglich in den Grenzen des heimischen Zaunes mäht, kann aber aufatmen. Pflicht ist eine höhere Versicherung nämlich nur, wenn die Fahrzeuge auch auf öffentlich zugänglichem Gelände eingesetzt werden, so der GdV.

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