Egal ob als Umzugshelfer, bei einem Besuch bei Freunden oder einem Ausflug mit der Familie: irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem etwas gehörig schief geht. Meist ist es Unachtsamkeit, die dann zu einem Schaden bei einer dritten Person wie der Freundin oder dem Onkel führt. Gut, wenn dann die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Der teure neue Fernseher der Freundin ist bei einem Umzug auf den Boden gefallen und völlig zerstört? Sie haben sich versehentlich auf das neue iPhone des Onkels gesetzt und nun ist das Display komplett zersplittert? Das ist ärgerlich. Und teuer. Die private Haftpflichtversicherung schützt in diesem Fall vor hohen Kosten. Sie ist somit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Und als solche sollte sie vier Dinge unbedingt abdecken.
1. Abdeckung von Schäden bis 50 Millionen Euro
Die private Haftpflichtversicherung sollte Schäden im besten Fall bis zu einem Betrag von 50 Millionen Euro abdecken. Außerdem sollte je geschädigter Person eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro gelten. Doch warum? Ein simples Beispiel dazu: Wer ohne zu schauen auf die Straße geht und dadurch einen Radfahrer zu Fall bringt, muss für mögliche Verletzungen zahlen. Je nach Schwere dieser Verletzungen kann dies sehr teuer werden. Neben Schmerzensgeld kommen dann auch Verdienstausfall und Behandlungskosten hinzu. Da die gesetzliche Haftung keine Obergrenze hat, kann dies zum existenziellen Ruin führen. Hier hilft die Privathaftpflichtversicherung.
2. Forderungen, auf denen der Geschädigte sitzen bleiben würde
In Deutschland haben etwa 17 Prozent der Haushalte keine private Haftpflichtversicherung. Für den Geschädigten kann das ein Problem werden. Hat der Unfallverursacher aus dem Beispiel des Radfahrers keine Haftpflichtversicherung, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt dann im besten Fall den Forderungsausfall ab. Sie wirkt dann wie eine umgekehrte Versicherung und springt ein, wenn der Verursacher für den Schaden nicht aufkommen kann.
3. Absicherung von Unfällen mit Familienmitgliedern
Wer verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, benötigt in der Regel nur eine private Haftpflichtversicherung. Doch es gibt einen Haken, Gehen wir wieder zum Beispiel des Radfahrens. Wer beim Radfahren in seinen Partner oder seine Partnerin fährt, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Nämlich dann, wenn sich die Krankenversicherung die Behandlungskosten zurückholen möchte. Die Privathaftpflichtversicherung sollte daher unbedingt Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern abdecken.
4. Bester Schutz ohne Versicherungswechsel
Es gibt einen Anbieter mit deutlich besseren Leistungen als die bisherige Privathaftpflichtversicherung? Dann denken Sie vielleicht über einen Versichererwechsel nach? Das muss aber nicht zwingend sein. Fragen Sie zunächst bei Ihrem Versicherer nach, ob er Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten kann und vergleichen Sie dann, ob sich ein Versichererwechsel tatsächlich lohnt. Mitunter kann die bisherige Versicherung auch einen Rabatt gewähren, der zu einem günstigeren Beitrag führt.