Private Krankenversicherungen sind ähnlich wie Lebens- oder Rentenversicherungen darauf angewiesen, auf den Finanzmärkten Gewinne zu erwirtschaften. Aufgrund der dauerhaft schwierigen Lage auf diesen Märkten und den damit verbundenen geringen Renditen bleibt vielen privaten Krankenversicherungen nur ein Weg: Sie werden in Zukunft die Beiträge für ihre Mitglieder erhöhen müssen, um weiterhin wirtschaftlichen arbeiten zu können…
Zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen gibt es einige fundamentale Unterschiede. Gesetzliche Krankenkassen:
- funktionieren umlagebasiert
- Alle Versicherten erhalten im Bedarfsfall unabhängig davon in welcher Höhe sie Beiträge zahlen, die gleichen Leistungen
Bei den privaten Krankenversicherungen hingegen:
- Sind die Beiträge individuell bemessen daran, welche Leistungen die Versicherten benötigen oder im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchten.
- Jeder Versicherte zahlt für sich, bzw. die Leistungen ein, die er (voraussichtlich) einmal benötigen wird.
Eine besonders wichtige Rolle bei der Berechnung der Höhe der Beiträge für Privatversicherte ist deren Alter. Das beruht auf der Tatsache, dass ältere Menschen statistisch im Alter deutlich mehr medizinische Versorgung benötigen als junge. Damit im Alter also die Beiträge nicht mit den benötigten Leistungen drastisch ansteigen, bilden die Versicherungen Altersrückstellungen aus einem Teil der Beiträge des Versicherten in jungen Jahren. Die Rückstellungen wiederum legen sie auf den Finanzmärkten an. Der kalkulierte Zinssatz ist dabei je nach Versicherung mit bis zu 3,5 Prozent angesetzt.
Aufgrund der angespannten Lage auf den Finanzmärkten sind derzeit die Renditen, die sich erwirtschaften lassen, sehr niedrig. Immer häufiger können Versicherungen den kalkulierten Zinssatz nicht mehr erzielen. Sie sind jedoch auf das Geld angewiesen. Der einzige Weg, um diese Finanzierungslücke zu schließen, besteht derzeit in Beitragserhöhungen.
Krankenversicherungen dürfen Beiträge nicht beliebig erhöhen
Allerdings dürfen auch private Krankenversicherungen ihre Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Erhöhungen sind nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Als gesetzlich anerkannte Gründe, um die Beiträge anzupassen, gelten nur:
- Kostensteigerungen für Gesundheitsleistungen um fünf Prozent oder mehr
- Anstieg der Lebenserwartung um ebenfalls fünf Prozent oder mehr
Den Versicherern bleibt derzeit also nichts anderes übrig, als zu warten, dass einer der beiden genannten Gründe eintritt, mit dem sie eine Beitragsanpassung rechtfertigen können. Die Szenarien, die sich dafür derzeitig abzeichnen, wirken durchaus Besorgnis erregend. Experten gehen davon aus, dass einer Reduzierung des kalkulierten Zinssatzes eine Beitragserhöhung um 1 Prozent je 0,1 Prozent Absenkung entspricht. Die Beiträge für die Pflegeversicherung könnten den Prognosen zufolge um bis zu fünf Prozent je 0,1 Prozent Zinsabsenkung steigen. Bei einer durchaus realistischen Absenkung um 0,5 Prozent des kalkulierten Zinssatzes könnte dies Beitragssteigerungen um 5 Prozent für die Krankenversicherungs- und um ganze 25 Prozent für die Pflegeversicherungsbeiträge bedeuten. Bei einigen Versicherern könnte die Beitragssteigerungen sogar noch höher ausfallen.
Für viele Experten zeichnet sich eine Beitragsanhebung bereits in diesem und im kommenden Jahr ab. Der Auslöser dürften dann gestiegene Kosten für Gesundheitsleistungen sein, die vermutlich ebenfalls auf die Beiträge der Versicherten umgelegt werden. Darüber wie hoch die Beitragssteigerungen also tatsächlich ausfallen werden, sind sich Experten nicht einig. Einige sprechen von bis zu zehn Prozent. Andere beschwichtigen und argumentieren damit, dass die privaten Krankenversicherungen in den vergangenen Jahren große Rücklagen bilden konnten, mit denen sie die Steigerungen kompensieren können. Wie so oft wird auch das Alter der Versicherten eine entscheidende Rolle spielen.
Bei Beitragssteigerungen nach Alternativen suchen
Privatversicherte sollten im Falle einer Beitragsanhebung sehr genau prüfen, ob es für sie eventuell günstigere Versicherungsangebote gibt. Ist dies der Fall kann es sich lohnen, vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Konditionen zu wechseln. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, ob der neue Versicherer seine Beiträge bereits angepasst hat oder ob entsprechende Anpassungen noch anstehen. Gerade ältere Versicherte sollten immer auch prüfen, ob sie ihre Altersrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen können. Dies ist erst für neue Verträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden, ohne Probleme möglich. Können Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden, kann dies die Höhe der Beiträge beim neuen Anbieter erheblich beeinträchtigen.