Bei vielen Versicherungen haben Sie als Kunde die Wahl zwischen zwei Tarif-Varianten: einmal mit und einmal ohne Selbstbeteiligung.
Die Tarife, bei denen Sie als Versicherungsnehmer pro Schadensfall einen bestimmten Anteil selbst bezahlen, sind etwas günstiger als die, bei denen die volle Schadenssumme erstattet wird. Aber lohnt sich das wirklich?
Bei Haftpflicht- und Hausratversicherung eher nicht
Die Erfahrungen zeigen, dass sich sowohl bei der Privathaftpflichtversicherung als auch bei der Hausratversicherung die Selbstbeteiligung eher nicht lohnt. Diese Versicherungen kosten ohnehin meist weniger als 100 Euro im Jahr. Die Ersparnis, die sich durch die Wahl eines Tarifs mit Selbstbeteiligung ergibt, beträgt deshalb nur einige Euro (bei der Mehrzahl der Tarife sind das zwischen 10 und 20 Euro pro Jahr). Sobald auch nur ein Schadensfall auftritt, bei dem 150 oder gar 250 selbst bezahlt werden müssen, sind die über mehrere Jahre eingesparten Beiträge auf einen Schlag aufgebraucht – eine klassische Milchmädchenrechnung also.
Bei der Rechtsschutzversicherung schon
Anders sieht die Sache bei der Rechtsschutzversicherung aus. Weil hier die Policen deutlich teurer sind, ist auch die Ersparnis bei der Wahl eines Tarifs mit Selbstbeteiligung deutlich größer. Sie beträgt nicht selten 100 Euro und mehr pro Jahr. Selbst wenn der Versicherungsnehmer im Schadensfall 250 Euro selbst bezahlen muss, lohnt sich das für ihn schon ab einer Versicherungsdauer von zweieinhalb Jahren.
Selbstbeteiligung ebenfalls sinnvoll für Pechvögel
Einige Menschen haben mehr Pech als andere. Ihnen passiert es überdurchschnittlich häufig, dass sie fremdes Eigentum versehentlich beschädigen oder durch Missgeschicke und Unachtsamkeiten im eigenen Haushalt Chaos stiften.
In diesem Fall kann sich die Selbstbeteiligung auch bei der Hausrat- und der Haftpflichtversicherung lohnen. Selbst wenn der Pechvogel dadurch unterm Strich etwas mehr zahlt, vermeidet er damit möglicherweise, dass ihm das Versicherungsunternehmen kündigt. Denn nach einem Schadensfall besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Bei einer Häufung von Versicherungsfällen kann es deshalb passieren, dass die Kündigung ins Haus kommt.
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