Alle Jahre wieder hat es den Anschein, dass der Winter urplötzlich aus dem Nichts auftaucht. Kaum fallen einige Flocken und bilden einen feinen Teppich auf den Straßen, verfallen Autofahrer in Panik und lassen entweder ihr Auto stehen oder schleichen im Schritttempo über die Straßen oder lassen es sicherheitshalber am Straßenrand stehen. Während Kinder jubeln und sich über die erste Rodelpartie freuen, sieht die Freude bei Autofahrern ganz anders aus.
Schnell bemerken sie, dass es nun Zeit für den Reifenwechsel wird. Denn wenn Schnee und Eis bereits die Straßen unsicher machen, ist es höchste Zeit. Zwar gibt es keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland, aber laut der Straßenverkehrsordnung müssen Kraftfahrzeuge bei Eis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit M+S-Reifen unterwegs sein.
Ansonsten droht ein Bußgeld, wenn Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Die Alternative wäre, das Auto im Winter einfach stehen zu lassen. Aber wer kann sich das schon leisten? Heißt, das Fahrzeug muss auf Winterreifen umgerüstet werden. Winterreifen erhöhen die Sicherheit in der kalten Jahreszeit. Auf die winterlichen Straßenverhältnisse sollten sich Autofahrer daher rechtzeitig, im Interesse der eigenen und der anderen Verkehrsteilnehmer, einstellen. Es wird empfohlen, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren.
Bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fahrten im Winter mit Sommerreifen?
Eine große Frage bezüglich Winterreifen ist, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn ohne Winterreifen ein Unfall verursacht wurde. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auch in solchen Fällen den Schaden des Unfallopfers, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Bei der Vollkaskoversicherung sieht es etwas anders aus. Hier gilt, dass Schäden am eigenen Auto bezahlt werden. Dennoch eine Ausnahme gibt es. Der Versicherte hätte vor Antritt der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen bei den aktuell widrigen Straßenverhältnissen völlig ungeeignet sind. Kommt es bei Schnee, Eis oder Schneematsch dann zu einem Unfall, obliegt es der Versicherung, die Leistung anteilig zu kürzen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung – wichtige und sinnvolle Pflicht
Der Sinn hinter der Kfz-Versicherungspflicht ist eindeutig erkennbar. Denn niemand ist vor einem Unfall im Straßenverkehr und den sich daraus ergebenden Schäden sicher. Bei der Wahl der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bezüglich Tarife einige Unterschiede. Wer vergleicht, der spart.
Eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln kann man immer zum Jahresbeginn. Zu beachten ist nur die Kündigungsfrist bis zum 30. November des Vorjahres.
Ein Versicherungsvergleich bei Versicherungscheck24 lohnt sich im Herbst besonders. Denn zum Kündigungstermin 30. November gibt es von vielen Versicherungsanbietern günstige Angebote für eine Kfz-Versicherung. Bei Neuanschaffung oder Verkauf eines Fahrzeugs haben Versicherungskunden das Recht einer Sonderkündigung, unabhängig von der Vertragslaufzeit. Mittels Tarifvergleich auf Versicherungscheck24 finden Sie schnell und einfach einen neuen Versicherungsanbieter.