Selbstständige haben einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Betriebshaftpflichtversicherung. Dies hat der BGH klargestellt, der einem Handwerker einen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsvermittler wegen einer nicht ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung zugesprochen hat.
Wer als Handwerker, Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger Gewerbeversicherungen durch einen Vermittler abschließt, muss sich nach Auffassung der Richter am BGH darauf verlassen können, dass diese Versicherungen auch den individuellen Anforderungen genügen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Tätigkeit
Im Urteil unter dem Aktenzeichen IV ZR 422/12 vom 26. März 2014 haben sich die Richter neben einer Reihe von verfahrenstechnischen Fragen und juristischen Definitionen damit befasst, ob ein vom Handwerker beauftragter Versicherungsmakler die Tätigkeiten für die Betriebshaftpflichtversicherung genau erfragen muss. Im Fall eines direkt beauftragten Versicherungsmaklers, der zudem ein einzelnes Versicherungsunternehmen vertritt, ist dies nun richterlich festgestellt.
Um den passenden Versicherungsschutz zu vereinbaren, bestehen Aufklärungspflichten. Diese treffen den Versicherungsmakler und als Auskunftspflichten natürlich auch den Versicherten. Im vorliegenden Rechtsstreit war konkret die Betriebshaftpflichtversicherung des Klägers betroffen. Der selbstständige Ofenbauer führte neben dieser Tätigkeit noch Arbeiten als Fliesenleger aus. Dabei entstand ein Schaden, für den die abgeschlossene gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig war.
Beratung und Information für Selbstständige
Der Leitsatz des BGH lässt sich auch auf andere gewerbliche Versicherungen übertragen. Versicherungen für Selbstständige – dazu gehören neben der Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere die Geschäftsinhaltsversicherung, gewerblicher Rechtsschutz und andere Sachversicherungen – müssen individuell auf den Versicherten angepasst werden. Dies erfordert eine kompetente Beratung, bei der die Tätigkeit genau erfragt wird. So lässt sich ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz aufbauen.
Für Handwerker, Unternehmer, Freiberufler oder andere Selbstständige bedeutet dies wiederum, dass sie ihre Tätigkeitsfelder detailliert beschreiben sollten, damit keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. So können sie im Schadensfall darauf vertrauen, dass ihre Betriebsversicherung Ansprüche ausgleicht und der Versicherungsbeitrag ein sinnvoller Bestandteil der Betriebskosten ist.