Was passiert mit dem Krankenversicherungsschutz
nach dem Schulabschluss?
Jedes Jahr zum 1. August starten viele jungen Schulabgänger ihre Ausbildung oder beginnen bald ihr Studium. Allerdings denkt kaum einer von ihnen über den zukünftigen Krankenversicherungsschutz nach. Allerdings findet nicht jeder Schulabgänger sofort eine Ausbildung oder einen Studienplatz. Somit kommt auch die Frage auf, ob eine eigene Versicherung notwendig wird oder eine Familienversicherung über die Eltern möglich ist.
Krankenversicherung in der beruflichen Ausbildung
Im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung sind Auszubildende allein aufgrund des Ausbildungsverhältnisses erstmalig selbst Mitgliede einer Krankenkasse. Durch diese Mitgliedschaft müssen natürlich auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung gezahlt werden. Arbeitnehmer beziehungsweise Auszubildender und Arbeitgeber zahlen diese Beiträge jeweils zur Hälfte. Beträgt die Ausbildungsvergütung monatlich nicht mehr als 325 Euro, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung jedoch allein.
Krankenversicherung während des Studiums oder einer schulischen Ausbildung
Wird nach dem Schulabschluss ein Studium oder eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule begonnen, sind eingeschriebene (immatrikulierte) Studenten kostenfrei in der Familienversicherung eines Elternteils mitversichert, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes während des Anspruchs auf Familienversicherung verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung um den Zeitraum des Dienstes auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Gesonderte Beiträge müssen bis zum Anspruchsende auf Familienversicherung nicht an die Krankenkasse gezahlt werden. Endet der Anspruch auf Familienversicherung oder besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, müssen Studenten Beiträge zur „Krankenversicherung der Studenten“ zahlen. Die monatlichen Beiträge sind dabei einheitlich geregelt und können bei der Krankenkasse erfragt werden. Hinzu kommt unter Umständen ein Zusatzbeitrag den die Krankenversicherung individuell festgelegt.
Krankenversicherung ohne Ausbildung oder Studium
Sofern nach Abschluss der Schule weder eine Ausbildung noch ein Studium begonnen wird, ist in der Regel der Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung möglich. Die Familienversicherung ist eine kostenlose Mitversicherung bei einem Elternteil oder auch bei einem Ehegatten. Erfolgt die Familienversicherung über einen Elternteil, dann ist dies generell bis zum 18. Lebensjahr möglich. Wird keine Erwerbstätigkeit ausgeübt, besteht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres der Anspruch auf Familienversicherung fort.
Sofern der Anspruch auf Familienversicherung nicht (mehr) gegeben ist, ist die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes über eine freiwillige Krankenversicherung möglich. Die monatliche Beitrag zur Krankenversicherung muss dann aus eigener Tasche gezahlt werden, die Krankenkasse informiert über die genaue Höhe.
Wichtiger Hinweis: Meldung beim Arbeitsamt
Wer nach dem Schulabschluss keine berufliche oder schule Ausbildung oder kein Studium aufnimmt, sollte sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden und eine entsprechende Bescheinigung darüber ausstellen lassen. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn eigentlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Denn: Die Zeit dieser Meldung wird dem Rentenversicherungskonto als Anrechnungszeit gutgeschrieben und wirkt sich somit rentensteigernd auf die spätere Rente aus.