Die dunkle Jahreszeit ist immer auch die Zeit der Einbrüche. Prinzipiell kommt für solche Schäden die Hausratversicherung auf. Dennoch gibt es einiges, was der Versicherte beachten muss. Kommt es zu einem Einbruch und Eigentum wurde gestohlen, tritt die Hausratversicherung für den Schaden ein. Sie zahlt dem Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert. Dabei handelt es sich um die Summe, die der Versicherungsnehmer benötigt, um die gestohlenen Gegenstände neu kaufen zu können. Dabei kommt es nicht darauf an, wie alt diese Gegenstände waren.
Die Hausratversicherung zahlt auch die Kosten für Reparaturen an aufgebrochenen Fenstern und Türen. Ebenfalls ist bei der Hausratversicherung Vandalismus abgesichert. Tritt nun der Fall eines Einbruchs ein, muss der Versicherungsnehmer vor und nach einem Einbruch alles richtig machen, damit die Versicherung auch wirklich ohne Probleme zahlt.
Wer eine Hausratversicherung hat, muss darauf achten, dass beim Verlassen des Hauses die Fenster und Türen geschlossen sind. Werden diese offen gelassen, wird dies quasi als Einladung für Diebe angesehen. Dem Versicherungsnehmer wird dies als grob fahrlässiges Handeln angelastet und der Schaden wird nur anteilig von der Versicherung übernommen.
Der Versicherung muss überdies ein erhöhtes Risiko gemeldet werden. Risiken sind diejenigen, die einen Einbruch begünstigen. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Gerüst handeln, welches gerade am Haus steht.
Zudem ist bei Vertragsabschluss auf die Versicherungssumme zu achten. Zu den Wertgegenständen zählen Schmuck, Pelze und Bargeld. Diese sind nur zu 10 bis 30 Prozent der Gesamtversicherungssumme versichert. Versichert sind Wertgegenstände aber nur dann, wenn diese Sachen ordnungsgemäß in einem Stahlschrank oder Tresor aufbewahrt werden. Trifft dies nicht zu, erhält der Versicherte von der Hausratvresicherung nur eine Pauschalsumme, die sich in der Regel mit 20000 Euro beziffern lässt. Zu wenig? Dann ist es selbstverständlich möglich, die Wertsachen mit höheren Versicherungssummen abzusichern. Dann muss der Versicherungsnehmer allerdings abwägen, ob sich das auch tatsächlich lohnt.
Bei Abschluss der Hausratversicherung muss der Gesamtwert des Hab und Guts angegeben werden. Tritt ein Schaden ein und die Summe war zu niedrig angesetzt, kommt die Versicherung nur anteilig auf. Einige Versicherer bieten heutzutage aus diesem Grund einen „Verzicht auf Unterversicherung“ an. Zu beachten ist, dass auch dann bei einem Komplettschaden maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird, auch wenn diese zu wenig sein kann.
Ist Ihre Versicherung auf dem neuesten Stand?
Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherung, denn mit der Zeit wird mehr und mehr angeschafft oder viele Möbelstücke werden durch neue ersetzt, was automatisch den Wert des Hausrats erhöht. Stimmt die Versicherungssumme nach Jahren noch? Oder gibt es eine andere Versicherung, die Ihr Hab und Gut zu besseren Konditionen versichert?
Diese Antworten sind schnell ermittelt, und zwar mit einem Online-Versicherungsvergleich bei Versicherungsscheck24. Der Vergleich ist einfach und die Kunden sparen bares Geld, entweder beim Abschluss eines neuen Vertrages oder beim Wechsel des bisherigen Versicherers zu einem anderen Versicherer.