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Handyversicherung – Sinnvoller oder unnötiger Versicherungsschutz?

Es begleitet jeden von uns täglich, speichert Fotos und Videos aus dem Leben: das Smartphone. Es ist daher nicht ungewöhnlich, wenn sich Handybesitzer Gedanken über eine Handyversicherung
machen. Doch lohnt sich eine solche Versicherung überhaupt? Oder ist sie unnötig?

Wie schnell ist es passiert? Das Handy rutscht aus der Hand oder der Hostentasche und fällt auf die Straße. Oder aber es wurde gestohlen. Das Smartphone dient für viele Menschen längst nicht mehr nur der Erreichbarkeit. Vielmehr ist es Fotoalbum, Geldkarte, Fahrschein, Fitnesstracker oder sogar Autoschlüssel für Carsharing. Sobald dieser Teil des Lebens wegfällt, entsteht nicht nur Stress. SIM- Karte und mitunter Online-Konten müssen gesperrt werden. Außerdem gehen zahlreiche Erinnerungen verloren. Für derartige Fälle kann eine Handyversicherung eine beruhigende
Maßnahme sein. Doch welche Möglichkeiten gibt, sein Smartphone abzusichern und worauf sollten Verbraucher achten?

Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung?

Von der Stiftung Warentest werden Handyversicherungen als „nicht dringend“ eingestuft. Natürlich kostet eine Reparatur des Displays viel Geld. Diese Kosten sind aber durchaus überschaubar, weshalb die Handyversicherung eher ein „Wohlfühlprodukt“ sein dürfte. Unter bestimmten Umständen greifen bei einem Schaden auch andere Versicherungen wie die Hausratversicherung, weshalb die
Handyversicherung nicht zwingend notwendig ist. Diese deckt nämlich nur Schäden ab, die durch eigenes Verschulden am Gerät entstehen.

Nicht zu vernachlässigen ist außerdem die Haftung von Verkäufern sowie die Herstellergarantie. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf kann der Verkäufer für Mängel am Gerät haftbar
gemacht werden. In diesem Fall steht Smartphone-Besitzern eine Reparatur oder ein Ersatzgerät zu. Erst nach Ablauf von Garantiezeiten springt die Handyversicherung bei Schäden ein. Und auch erst dann erscheint sie als sinnvoll.

Was kostet eine Handyversicherung?

Wer eine Handyversicherung abschließen möchte, sollte bei den Anbietern genauer hinschauen und einen Vergleich durchführen. Der Preis für eine Handyversicherung liegt im Durschnitt bei sechs bis 20 Prozent des Kaufpreises. Soll nun ein Smartphone mit einem Anschaffungspreis von 1.300 Euro für eine Dauer von zwei Jahren versichert werden, kostet dies zwischen 127 und 312 Euro.
Nicht selten versuchen Versicherer, mit einem vermeintlich günstigen Monatspreis zu locken. Aufs Jahr gerechnet ist dieser dann allerdings nicht mehr so günstig. Deshalb sollten Verbraucher vor allem bei den Leistungen genau hinschauen.

Worauf sollten Verbraucher bei einer Handyversicherung
achten?

Wer den Abschluss einer Handyversicherung in Erwägung zieht, sollte sich über bestimmte Punkte wie Leistungen, Leistungsausschlüsse und Laufzeit im Klaren sein.

Das leistet eine Handyversicherung
Eine Handyversicherung leistet in folgenden Fällen:

  • Das Handy wird durch Sturz und Bruch beschädigt
  • Es kommt aufgrund von Feuchtigkeit oder Wasser zu einem Defekt
  • Beim Laden kommt es zu einem Überspannungsschaden
  • Das Smartphone fängt Feuer
  • Ein Bedienungsfehler verursacht einen Schaden
  • Das Smartphone wird durch Vandalismus zerstört

Gegen einen Aufpreis wird auch Diebstahl versichert. Die Versicherung zahlt dann aber oft nur, wenn
das Handy auch nah am Körper getragen wurde.

Wann zahlt die Handyversicherung nicht?

Ist ein Smartphone-Besitzer selbst schuld am Verlust des Handy, zahlt die Handyversicherung nicht. Dies gilt auch bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (z. B. wenn das Handy in einem Restaurant kurz ohne Aufsicht auf dem Tisch liegen gelassen wird).
Häufig gehen Smartphones verloren. In diesem Fall ist die Versicherung nicht in der Leistungspflicht. Werden Telefone bei einem Wohnungseinbruch gestohlen, kommt die Hausratversicherung für den Verlust auf. Im Schadenfall zahlt eine Handyversicherung meist auch nur, wenn das Smartphone maximal sechs Monate alt ist. Dann wird aber der Neuwert erstattet. Ist das Smartphone älter, wird nur noch der Zeitwert gezahlt. Da gerade bei Smartphones der Wertverlust in den ersten Monaten extrem hoch ist, fällt die Entschädigung der Versicherung oft auch sehr niedrig aus.
In den Versicherungsbedingungen vieler Anbieter finden sich sogenannte Zeitwerttabellen. So wird nach einem halben Jahr noch ein Betrag von 80 Prozent, nach einem Jahr ein Betrag von 60 Prozent des Kaufpreises erstattet. Zudem wird zunächst geprüft, ob eine Reparatur bei einem Schaden lohnenswert ist. Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen, wird entweder der Zeitwert ausgezahlt oder ein vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.

Laufzeit oft sehr lang

Ein Großteil der Tarife hat eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten, mitunter sogar von zwei Jahren. Für ein Handy, welches schnell an Wert verliert, ist das sehr lange. Kürzere Laufzeiten werden zwar von einigen Versicherern angeboten, in der Regel aber nur gegen einen Aufpreis. Im Laufe der Zeit übersteigt unter Umständen der Versicherungsbeitrag den Wert des Handys. Je später nämlich der Schaden eintritt, umso geringer fällt die Leistung der Versicherung aus.

Handyversicherung fälschlicherweise abgeschlossen?

Das können Verbraucher tun Beim Kauf eines neuen Smartphones kann es vorkommen, dass der Händler dazu drängt, zusätzlich eine Handyversicherung abzuschließen. Aus dieser kommen Verbraucher aber in der Regel schnell wieder raus. Nach Vertragsabschluss haben Verbraucher 14 Tage Zeit, dem Vertrag schriftlich zu widersprechen. Dabei sollten sie jedoch darauf achten, den Widerruf direkt an den Versicherer zu schicken Der sicherste Weg ist dabei das Einschreiben. In der Regel ist im digitalen Zeitalter aber auch eine E-Mail mit Angabe der Versicherungsnummer möglich. Verbraucher sollten sich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen. Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, sollten Versicherungsnehmer prüfen, welche Regelungen zum Vertragsende gelten. So enden einige Tarife automatisch nach der vereinbarten Laufzeit, andere können durchaus auch monatlich gekündigt werden. Allerdings muss dann mit einem Aufpreis gerechnet werden. Ist der Vertrag nicht vorzeitig kündbar und endet er auch nicht automatisch, sollten Versicherungsnehmer genau schauen, welche Regelungen zur Kündigungsfrist gelten und am besten direkt zum Ende der Laufzeit kündigen.

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