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Haftpflicht: Was passiert eigentlich, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist?

 
Haftpflicht: Was passiert eigentlich, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist? - Fahrrad liegt auf der Strasse Vor einigen Tagen ging der Fall eines Autobesitzers aus dem schwäbischen Ort Dinkelscherben durch die Presse: Morgens um sieben Uhr gab es einen gewaltigen Schlag.

Als Torsten Brureiner vor seine Haustür trat, musste er feststellen, dass ein Radfahrer frontal in seinen geparkten Wagen gefahren war. Der Radler hatte Glück im Unglück, denn ihm ist nicht viel passiert.
An Brureiners Auto allerdings entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 4000 Euro.

Normalerweise fiele ein solcher Unfall eindeutig in den Verantwortungsbereich der Haftpflichtversicherung des Radfahrers, denn schließlich hat dieser den Schaden allein verursacht.


Ein Flüchtling ohne Haftpflichtversicherung – wie so viele

An diesem Fall ist jedoch so einiges anders. Denn der Radfahrer ist ein Flüchtling und hat weder eine Haftpflichtversicherung, noch genügend finanzielle Ressourcen, um den Schaden selbst zu begleichen. Im Klartext bedeutet das: Der geschädigte Autofahrer wird wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Fälle wie dieser gibt es in letzter Zeit häufiger, denn die allerwenigsten Flüchtlinge haben eine Haftpflichtversicherung. Daraus kann man ihnen keinen Vorwurf machen – in der Regel wissen sie nicht einmal, dass diese Möglichkeit (und Notwendigkeit) besteht. Und da die Privathaftpflichtversicherung in Deutschland – anders als die KFZ Versicherung – nicht zu den Pflichtversicherungen zählt, werden die Neuankömmlinge auch nicht automatisch durch die Behörden versichert. Dies betrifft übrigens umgekehrt auch die Flüchtlinge selbst: Weil sie aus denselben Gründen in der Regel auch keine Hausratversicherung abschließen, bleiben sie auf den Kosten sitzen, wenn ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen wird.


Eine Möglichkeit: Sammelversicherungen durch die Gemeinden

Eine mögliche Lösung für das Problem Haftpflichtversicherung wären Sammelpolicen für ganze Gemeinden. Entsprechende Angebote haben einige Versicherer 2015 entwickelt. Das Konzept besteht darin, dass die Gemeinde pro Flüchtling eine bestimmte Summe zahlt. Bei der Allianz sind das beispielsweise 3 bis 5 Euro pro Person und Monat. Manche Orte wie zum Beispiel der Landkreis Miesbach in Oberbayern haben das bereits in die Tat umgesetzt: Dort sind alle 770 Flüchtlinge haftpflichtversichert. Doch nicht alle Gemeinden wären damit einverstanden – zumal die Flüchtlinge in vielen Gegenden je nach den Kapazitäten ungleichmäßig verteilt worden sind. Kleinere Orte mit einem verhältnismäßig hohen Flüchtlingsanteil sehen dabei die Gefahr einer finanziellen Überlastung.

Problematisch ist an diesem Ansatz aber noch ein ganz anderer Aspekt: Kaum jemand redet darüber, dass auch etwa 15% aller deutschen Haushalte nicht haftpflichtversichert sind. Im Sinne einer Gleichbehandlung müssten dann also theoretisch auch diese potenziellen Schadensverursacher in einer solchen Sammelversicherung erfasst werden. Und das geht dann den meisten, die sich mit dieser Thematik befassen, doch zu weit.


Die beste Lösung: Eine Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung

Haftpflicht: Was passiert eigentlich, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist? - Mann mit Unterlagen Wer sich als Privatperson gegen Fälle wie den eingangs geschilderten absichern möchte, der hat dazu im Rahmen seiner eigenen Haftpflichtversicherung die Möglichkeit.

Gegen einen kleinen Aufpreis bei der Prämie bieten viele Versicherer eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um die sogenannte Forderungsausfalldeckung an. Dahinter verbirgt sich genau das, was Herrn Brureiner aus Dinkelscherben passiert ist: Wenn ein anderer einen Schaden am eigenen Vermögen oder der Gesundheit verursacht und aber weder versichert noch zahlungsfähig ist, dann deckt die eigene Privathaftpflicht die Kosten ab.

Bei www.versicherungscheck24.de haben Sie die Möglichkeit, einen kostenlosen und unverbindlichen Anbietervergleich zur Haftpflicht durchführen zu lassen. Dabei können Sie unter anderem auswählen, ob Sie eine Forderungsausfalldeckung wünschen. Sie werden sehen: Dadurch wird es ganz einfach, in Haftungsfragen auf Nummer sicher zu gehen.

 

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Was ist eine Grundfähigkeits-versicherung und für wen kommt sie in Frage? Was gibt es zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

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