Ab 2025 soll Garantiezins für Lebensversicherungen wieder steigen
In Deutschland gehören sie nach wie vor zu den Standardprodukten im Bereich der privaten Altersvorsorge: Lebens- sowie Rentenversicherungen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet, wurden im Jahr 2021 immerhin knapp 2,9 Millionen kapitalbildende Neuverträge abgeschlossen. 1,5 Millionen davon waren Mischverträge, 600.000 Verträge wurden fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen und etwa 700.000 Verträge den klassischen Versicherungen zugeordnet. Und auch wenn Berater sie gern als langfristige sowie sichere Lösung für die Altersvorsorge anpreisen, stehen Lebensversicherungen häufig in der Kritik. Aber hat das jetzt ein Ende? Schließlich soll ab 2025 der Garantiezins für Lebensversicherungen wieder steigen.
Darum sollten Verbraucher Lebensversicherungen kritisch betrachten
Vor allem Verbraucherschützer bemängeln häufig, dass die von den Lebensversicherern erwirtschaftete Beteiligung der Versicherten an Gewinnen nur wenig transparent ist. Von den Versicherern wird dies als Falschaussage deklariert. Fakt ist: Aufgrund der seit einigen Jahren niedrigen Zinsen werden Lebensversicherungen immer weniger rentabel. Somit sprechen die Zahlen gegen den Neuabschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Daraus resultiert natürlich, dass mittlerweile jeder vierte Versicherer kein Geld mehr in den Vertrag einzahlen kann oder möchte und die bestehende Lebensversicherung aus diesem Grund beitragsfrei stellt.
Kapitalbildende Lebensversicherungen – langfristige Sparprodukte
Eigentlich gelten klassische Lebens- und Rentenversicherungen als langfristige Sparprodukte, die für die Altersvorsorge gedacht sind. Dabei beinhaltet eine Lebensversicherung auch immer einen Todesfallschutz. Das heißt: Verstirbt der Versicherte vor Ablauf des Versicherungsvertrags, erhält die Familie Geld. Auch bei einer Rentenversicherung kann dieser Schutz zusätzlich abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zur Lebensversicherung, welche die Versicherungssumme bei Vertragsablauf in einer Summe auszahlt, wird bei einer Rentenversicherung eine lebenslange Rente gezahlt. Neben der klassischen Lebensversicherung gibt es noch weitere Formen – die sogenannte fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung. Bei diesen wird das Geld entweder komplett oder zum Teil in Investmentfonds angelegt. Aufgrund der hohen Kosten wird von derartigen Produkten aber oft abgeraten. Sogenannte Indexpolicen sind eine neuere Variante.
Zu den Lebensversicherungen werden zudem die Risikolebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung gezählt. Diese sind jedoch nur auf das Risiko ausgelegt, Kapital wird nach Vertragsablauf nicht ausgezahlt, wenn es nicht zum Leistungsfall kommt. Beide Produkte sind durchaus sinnvoll.
Der Garantiezins – und das Problem damit
Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen gilt der Garantiezins ab Vertragsbeginn bis Laufzeitende. Er garantiert, dass dem Versicherten jedes Jahr mindestens dieser Zins durch den
Versicherer auf das Angesparte gutgeschrieben wird. Allerdings bezieht sich dieser Garantiezins lediglich auf den Sparanteil – also auf den Teil des Beitrags, der nach Abzug aller Kosten für
Verwaltung, Vertrieb und – bei Lebensversicherungen – für Todesfall- und Hinterbliebenenschutz übrigbleibt.
Der Garantiezins – auch als Höchstrechnungszins bezeichnet – wird von der Politik gedeckelt und befindet sich seit einigen Jahren schon im Sinkflug. Im Jahr 2022 betrug er nur noch 0,25 Prozent und hat sich seither nicht verändert. Eine solche Absenkung hatte die Versicherungsbranche lange gefordert. Dadurch verringern sich nämlich die garantierten Renten, die zum Ende der Vertragslaufzeit von den Versicherern versprochen werden müssen. Das Problem: Neue Verträge lassen sich mit einem niedrigen Garantiezins kaum noch verkaufen. Je geringer der Garantiezins für klassische Verträge, umso unattraktiver werden diese.
Gibt es bei allen Lebens- und Rentenversicherungen den Garantiezins?
Nein, nicht bei jedem Lebens- und Rentenversicherungsvertrag gibt es einen Garantiezins. Mittlerweile spielen vor allem Lebens- und Rentenversicherungen mit modifizierten Garantien eine zunehmende Rolle. Bei diesen Verträgen wird dem Versicherten ein bestimmter Euro-Betrag entweder zum Vertragsablauf oder zu Rentenbeginn fest zugesagt, eine konstante jährliche Verzinsung gibt es nicht. Versicherer haben so eine gewisse Anlagefreiheit und können die Gelder ihrer Kunden wesentlich rentabler anlegen. Mittlerweile sind etwa 65 Prozent der Neuverträge Lebens- und Rentenversicherungen mit modifizierten Garantien.
Der Garantiezins ist typisches Merkmal klassischer Lebens- und Rentenversicherungen, bei fondsgebundenen Versicherungen hat der Börsenverlauf zum Vertragsende Einfluss auf die Ablaufleistung. Hier gibt es keinen Garantiezins. Auch bei der Risikolebensversicherung ist der Garantiezins nicht vorgesehen, da die Versicherung der Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall gilt und kein ergänzender Vermögensaufbau für die Altersvorsorge stattfindet. Die Beiträge eines Risikovertrags sind aber auch entsprechend geringer.
Gibt es zwischen Garantiezins und Höchstrechnungszins einen Unterschied?
Den Garantiezins können Anbieter von klassischen Lebens- und Rentenversicherungen nicht nach Belieben selbst festlegen. Indirekt wird seine Höhe durch den Höchstrechnungszins begrenzt, der auf
Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bundesanstalt für Finanzdiensteistungsaufsicht (BaFin) vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Unabhängig voneinander geben beide Institutionen eine Einschätzung über die maximale Höhe dieses Zinses ab. Die Versicherer haben sich in den vergangenen Jahren für ihre Verträge an der gesetzlichen Obergrenze orientiert und diese übernommen. Aus diesem Grund werden die Begriffe Garantiezins und Höchstrechnungszins in der Regel auch synonym verwendet. Mit dem Höchstrechnungszins sollen Versicherer davor bewahrt werden, sich mit Garantieversprechen ihren Kunden gegenüber zu übernommen.
Anstieg des Garantiezinses ab 2025 möglich
Am Kapitalmarkt sind die Zinsen bereits gestiegen. Nun sollen davon auch Versicherte profitieren, die für ihr Alter vorsorgen. So kündigten bereits erste Versicherer für das Jahr 2024 eine Erhöhung der laufenden Verzinsung für Lebensversicherungen an. Zeitgleich kam es zudem durch die Deutsche Aktuarvereinigung zu dem Vorschlag, den Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit einigen Jahrzehnten wieder anzuheben. Derzeit liegt dieser Zins bei 0,25 Prozent. Ab dem Jahr 2025 könnte der Garantiezins auf 1 Prozent steigen. Es ist zu erwarten, dass Versicherer den Höchstrechnungszins so an ihre Kunden weitergeben.
Aber: Eine Änderung des Garantiezinses gilt lediglich für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge. Bei Altverträgen mit einer Verzinsung von garantierten 4 Prozent ändert sich nichts.
Für risikoscheue Altersvorsorgesparer ist die Nachricht zur Erhöhung des Garantiezinses durchaus gut. Auch von der Versicherungswirtschaft wird die Erhöhung befürwortet. Sie ist eine „angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“. Lebensversicherungsprodukte können damit besser gestaltet werden und Verbraucherinnen und Verbraucher dürften davon profitieren.