Die Anschaffung eines Haustiers will gut geplant sein. Schließlich bringt ein Tier nicht nur Freude, sondern kann unter Umständen auch Schäden verursachen. Und dann gilt es, gut abgesichert zu sein. Denn: Schäden, die ein Haustier verursacht, muss der Halter zahlen. Dabei können die Kosten sehr hoch sein – vor allem, wenn Menschen dabei zu Schaden kommen. Eine Tierhaftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden. Wichtig ist allerdings, dass der Vertrag auch zum Tier passt, denn eine Katze verursacht andere Schäden als beispielsweise ein Pferd.
Welche Schäden deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Analog der Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Tierhaftpflichtversicherung alle Kosten für Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden. Dazu gehören Schäden an Personen und Sachen sowie am Vermögen Dritter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings deckt eine Tierhaftpflichtversicherung nicht alle erdenklichen Schäden ab, weshalb es wichtig ist, auf bestimmte Leistungen im Vertrag zu achten.
Dabei hängt es vor allem vom Haustier ab, welche Klauseln besonders wichtig sind. Generell ist eine der wichtigsten Leistungen aber die Absicherung von Mietschäden. Auch ein Auslandsschutz, wenn das Tier mit verreist, ist ratsam. Zudem sollten für männliche unkastrierte Tiere, welche im Freien unterwegs sind, Deckschäden abgesichert werden. Weiterhin ist es empfehlenswert, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn Halter gegen ihre Pflichten verstoßen (z. B. den Hund nicht an der Leine führen, den Pferdestall nicht richtig verschließen). Auch sollten bestenfalls alle Personen mitversichert werden, die regelmäßig mit dem Tier Kontakt haben.
Halter eines potenziell gefährlichen Tieres sollten zudem darauf achten, dass auch die Kosten für die Bergung des Tieres von der Versicherung übernommen werden. Entwischt beispielsweise eine Giftschlange und muss diese mit Hilfe der Feuerwehr eingefangen werden, müssen die gesamten Einsatzkosten ansonsten selbst gezahlt werden.
Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überhaupt notwendig?
Grundsätzlich benötigt nicht jeder Haustierbesitzer auch eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht, um gegen Schäden ausreichend abgesichert zu sein. In der Regel sind Schäden, die durch Kleintiere (z. B. Nagetiere, Vögel) sowie Katzen entstehen, über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine separate Tierhaftpflichtversicherung ist also nicht erforderlich, sofern die Privathaftpflicht alle wichtigen Leistungen enthält.
Ratsam ist die Tierhalterhaftpflicht für größere Tiere sowie giftige Tiere. Gerade letztere sind zwar nicht immer groß (z. B. Spinnen, Skorpione, Schlangen), können aber umfangreiche Schäden verursachen, wenn sie ausbrechen. In Nordrhein-Westfalen gilt gemäß dem Gifttiergesetz sogar eine Pflicht, für derartige Tiere eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde und Esel
Wer Halter eines Hundes, Pferdes oder Esels ist, benötigt eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da sich diese Tiere im Freien bewegen, können sie dort auch immense Schäden verursachen. So kann ein Hund auf die Straße rennen und dort einen Unfall verursachen. Das Pferd kann einen angemieteten Stall stark beschädigen. Allein diese Beispiele zeigen, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wichtig ist, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt.
Der Jagdhund als Sonderfall
Bei einem Jäger mit ausgebildetem Jagdhund ist eine herkömmliche Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht ausreichend. Diese kommt nicht für Schäden durch Hunde auf, welche für die Jagd genutzt werden. In diesem Fall muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese umfasst alle Schäden, die während der Jagd entstehen können – und zwar sowohl durch den Halter als auch durch den Hund. Für jeden Jäger ist diese Versicherung verpflichtend, unabhängig davon ob es sich um ein Hobby oder den Beruf handelt. Wer keinen Nachweis zu einer bestehenden Jagdhaftpflicht erbringen kann, erhält keinen Jagdschein.
Welche Regelungen gelten für Nutztiere wie Schafe, Hühner, Bienen und andere Tiere?
Verursachen Nutztiere einen Schaden, muss für diesen nicht gehaftet werden, wenn ein Nachweis über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht erbracht werden kann. Eine Versicherung ist im Sinner guter Nachbarschaft sowie zur Absicherung von Schäden aufgrund mangelnder Sorgfalt dennoch ratsam. Werden Nutztiere nur als Haustier gehalten, sind sie häufig in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Werden die Tiere hingegen gewerblich genutzt, dann ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll. Bei einigen Tieren ist zudem eine Haftpflichtversicherung für Weidetiere erforderlich, wenn diese gewerblich gehalten werden. Zu diesen Tieren gehören neben Schafen, Ziegen, Schweinen und Rindern auch Alpakas, Lamas, Dromedare und Kamele.
Die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind vom Tier und außerdem vom gewählten Tarif abhängig. So kostet eine Hundehaftpflichtversicherung mit einem guten Schutz im Jahr etwa ab 50 Euro. Für kleine Hunde ist der Beitrag etwas niedriger, für sogenannte Listenhunde hingegen höher. Für Pferde kostet die Tierhalterhaftpflichtversicherung ungefähr 70 bis 165 Euro jährlich. Die hier genannten Preise beziehen sich dabei auf Tarife mit den wichtigsten Leistungen. Natürlich können die Kosten abweichen, weshalb ein Versicherungsvergleich zur Ermittlung einer individuellen Absicherung empfehlenswert ist.