Grundsätzlich ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung immer dann sinnvoll, wenn damit eine Absicherung von Angehörigen oder anderen wichtigen Personen für den Todesfall erfolgen soll. In bestimmten Situationen ist sie dabei sinnvoller, in anderen wiederum nicht.
Die Risikolebensversicherung – Für wen ist sie wirklich sinnvoll?
Zunächst etwas zu den Grundlagen: Eine Risikolebensversicherung lässt sich in zwei verschiedenen Formen hinsichtlich der finanziellen Absicherung im Todesfall unterteilen. Zunächst gibt es den Hinterbliebenenschutz, mit welchem Familienangehörige abgesichert werden, wenn der Hauptverdiener verstirbt. Die zweite Option ist die Kreditabsicherung, bei welcher der Kreditgeber im Todesfall die Auszahlung erhält. Zwar ist letzteres nicht mit einem Schutz der Hinterbliebenen verbunden, eine Entlastung der Familie stellt es dennoch dar, da die Raten für den Kredit wegfallen. Doch wann konkret ist eine Risikolebensversicherung ratsam? Die folgenden zwei Fragen geben erste Hinweise:
- Welche finanziellen Belastungen kommen auf die Familienangehörigen zu, wenn ein Einkommen aufgrund eines Todesfalls (z. B. des Hauptverdieners) plötzlich wegbricht.
- Sind andere Einnahmen vorhanden, die den Einkommensverlust sicher auch über einige Monate hinweg ausgleichen können?
Unabhängig von den Antworten auf diese Fragen ist der Schutz durch eine Risikolebensversicherung generell für folgende Personengruppen sinnvoll:
- Familien sowie Paare und alleinerziehende Elternteile
- Bauherren sowie Immobilienkäufer
- Geschäftspartner
Eher nicht sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung für Alleinstehende, zumindest eingeschränkt sinnvoll ist sie aber für Paare, die keine Kinder haben. Ebenfalls nicht sinnvoll ist sie, wenn lediglich der Wunsch nach einer Altersvorsorge besteht.
Risikolebensversicherung für Familien und Paare
Familie hat inzwischen sehr verschiedene Formen. Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es vom persönlichen Empfinden abhängig, welche Menschen zur Familie gehören. Ob Familien mit einem Hauptverdiener, verheiratete oder unverheiratete Paare mit Kindern oder aber Paare ohne Kinder – all dies sind Familien.
Für alle diese Familienkonstellationen ist eine Risikolebensversicherung lohnenswert. Die Versicherungssumme sollte dabei gleichbleibend sein und die Lücke schließen, die durch den Einkommensverlust im Todesfall entsteht. Eine sogenannte Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist für unverheiratete Paare sowie Paare, welche auf die Auszahlung möglichst wenig Erbschaftssteuer zahlen wollen, ratsam. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ist eine Partner-Risikolebensversicherung möglich.
Gibt es Kinder, dann sollten auch diese finanziell abgesichert sein. Sie benötigen das berühmte „Dach über dem Kopf“ und Essen auf dem Tisch, Kleidung und Schulausstattung – Kinder sind vollständig von ihren Eltern abhängig. Verstirbt ein Elternteil plötzlich. Wichtig ist das auch, wenn beide Elternteile ähnlich oder gar gleich zum Haushaltseinkommen beitragen, denn die Waisenrente stellt nur eine geringe finanzielle Erleichterung dar und die Versorgungslücke wird damit keineswegs geschlossen.
Bedingt sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare sowie nicht eingetragene Lebenspartner ohne Kinder. Wer nämlich nicht verheiratet ist, erhält bei Tod des Partners auch keine Witwen- oder Witwerrente. Die ohnehin entstehende Versorgungslücke wird somit noch größer. Sind auch bei unverheirateten Paaren Kinder im Spiel, ist eine Risikolebensversicherung natürlich dringend zu empfehlen. Zwar erhalten auch die Kinder eine Halb- oder Vollwaisenrente, allerdings ersetzt sie ebenfalls nicht das Einkommen des verstorbenen Partners.
Bei Paaren ohne Kinder erweist es sich meist nur als sinnvoll, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, wenn ein Partner finanziell vom anderen Partner abhängig ist. Bricht aufgrund des Todes des Partners der Hauptverdienst weg und fehlen auch anderweitige Absicherungen, so reicht die Witwen- oder Witwerrente in der Regel nicht zur Deckung aller anfallenden Kosten.
Eine Sonderrolle nehmen Alleinerziehende ein. Sie tragen für ihre Kinder die gesamte Verantwortung allein. Passiert einem alleinerziehenden Elternteil etwas, steht das Kind allein da. Aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung gerade für Alleinerziehende von besonderer Wichtigkeit.
Risikolebensversicherung für Immobilienkäufer sowie Bauherren und bei Darlehen
Wer für einen Hausbau oder –kauf ein Darlehen aufnimmt, muss häufig eine sogenannte Restschuldversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme. Sinnvoll ist diese immer, wenn es um die Absicherung eines Kredits geht. Profitieren können davon sowohl die Bank als auch der Darlehensnehmer. Darlehensnehmer können sicher sein, dass im Fall eines plötzlichen Todes die Ratenzahlungen abgesichert sind und sich auch die Hinterbliebenen darum nicht mehr kümmern müssen. Für die Bank stellt die Versicherung eine Garantie dar, dass die Raten in jedem Fall auch getilgt werden.
Die Versicherungssumme sollte dabei an den Tilgungsplan angepasst werden. Somit fällt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit mit der sinkenden Restschuld. Es wird also nur versichert, was wirklich notwendig ist.
Risikolebensversicherung für Geschäftspartner
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, ist für das Bestehen des Unternehmens nicht nur die Arbeitskraft wichtig. Auch das investierte Vermögen spielt eine Rolle. Kommt es zum plötzlichen Tod eines Geschäftspartners, kann dies zur Insolvenz des neu gegründeten Unternehmens führen. Zur Sicherung des gemeinsamen Unternehmens bietet sich eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung der Geschäftspartner an.
Die Risikolebensversicherung – Ist sie als Altersvorsorge sinnvoll?
Wer Interesse an einer privaten Altersvorsorge hat, für den ist eine Risikolebensversicherung nicht die richtige Wahl. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung erfolgt hier nämlich keine Ansparung und Anlage von Kapital und keine Rentenzahlung. Die Risikolebensversicherung ist lediglich darauf ausgelegt, eine einmalige Todesfallsumme auszuzahlen. Bei Auslaufen des Vertrags zum Ende der Laufzeit wird keine Leistung durch den Versicherer gezahlt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung?
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung erfolgen eine Gesundheitsprüfung sowie eine Einschätzung von Vorerkrankungen und Hobbys. Aus diesem Grund ist ein frühzeitiger Abschluss ratsam. Denn: In jungen Jahren mit guter Gesundheit und längerer Vertragslaufzeit können Versicherungsnehmer langfristig von günstigeren Beiträgen profitieren.
ACHTUNG: Die Gesundheitsfragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch wenn bestehende Vorerkrankungen oder auch Übergewicht den Beitrag erhöhen, kann es bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen zu einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer kommen.