Viele Menschen entscheiden sich für eine private Krankenversicherung (PKV). Bis zum Abschluss heißt es, wie bei vielen anderen Versicherungsarten auch, vergleichen, vergleichen und nochmals vergleichen. Was leistet die private Krankenversicherung und was kosten die einzelnen Tarife? Das ist die Frage, die sich zunächst jeder stellt.
Die Leistungen und Kosten hängen vom gewählten Versicherungstarif ab. Daher ist bei Interesse zu empfehlen, sich bereits vor dem Vertragsabschluss Gedanken darüber zu machen, welche Leistungen am wichtigsten sind. Es gibt einige Gesundheitsleistungen, die man nur selten beanspruchen wird. Bei Bedarf ist es häufig sinnvoller, diese dann selbst zu bezahlen. Daneben gibt es diejenigen Leistungen, die im Versicherungsschutz grundsätzlich unverzichtbar sind. Hierzu gehören zum Beispiel zahnärztliche Behandlungen, die sehr teuer sind, wenn man sie aus eigener Tasche bezahlen muss.
Einer der Pluspunkte, der für die private Krankenversicherung spricht, ist der, dass sich Privatpatienten keine Sorgen machen müssen, dass vereinbarte Leistungen im Nachhinein gekürzt werden, was bei den gesetzlichen Krankenkassen vorkommt. In den letzten Jahren waren verschiedene Reformen für Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich. Privatpatienten müssen solche Leistungskürzungen nicht befürchten. Denn der Leistungsumfang in der PKV ist vertraglich genau festgelegt. Einige der Tarife der PKV beinhalten nur einen sogenannten Grundschutz. Dieser ist in etwa vergleichbar mit der gesetzlichen Regelversorgung. Daneben gibt es bei der PKV noch weitere Tarife, und zwar Premium-Tarife mit Rundum-Schutz. In diesem Premium-Schutz können zum Beispiel naturheilkundliche Behandlungsverfahren enthalten sein. Diese gehen bekanntermaßen weit über das Nievau der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Zu den weiteren typischen und gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen vorteilhaften Leistungen zählen:
- Freie Arztwahl
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Erstattung von Sehhilfen
- Zügigere Terminvergabe beim Facharzt
Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung?
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