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Der Sturm „Friederike“ hatte es in sich

umgestürzter BaumSturmtief „Friederike“ hat in der vergangenen Woche für ganz schön Wirbel gesorgt. Mittlerweile sind ein paar Tage vergangen, die Aufräumarbeiten allerdings noch im Gange. Die Züge rollen wieder. Viele Hausbesitzer haben jedoch Schäden beispielsweise an ihren Dächern. Was ist zu tun, wenn Eigentum beschädigt wurde, Züge ausgefallen sind?

Die häufigste Frage ist: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden? Die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel bei Sturmschäden am Haus. Jedoch muss der Schaden auch tatsächlich auf den Sturm zurückzuführen sein. Kommt es durch einen Sturm durch Schäden am Dach, am Schornstein oder umgefallene Bäume beschädigen das Haus, dann zahlt die Gebäudeversicherung. Auch für Folgeschäden kommt sie auf. Die Hausratversicherung hingegen kommt für die beweglichen Gegenstände auf. Beispielsweise, wenn die Möbel infolge des Sturms nass und damit unbrauchbar geworden sind.

Ist das Auto vom Sturm beschädigt worden, dann sollte der Besitzer dies sofort der Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Auch bei Schäden durch Äste oder Dachziegel oder Ähnliches, welche durch den Sturm heruntergefallen sind, muss die Teilkaskoversicherung umgehend informiert werden.

Vor allem waren es auch Bahnreisende, die aufgrund des Sturms ihre Reise nicht antreten konnten und unterwegs sozusagen strandeten. Allerdings behalten die Fahrkarten ihre Gültigkeit für die vom Sturm betroffenen Strecken. Laut Angaben der Bahn können die Fahrkarten bis eine Woche nach Ende der Störung flexibel verwendet werden. Auch darf der Bahnreisende einen Entschädigungsanspruch beispielsweise für nötige Übernachtungskosten geltend machen. Dazu gibt es auf der Webseite der Deutschen Bahn ein spezielles Formular. Dieses Formular gab es auch in der vergangenen Woche bei den Mitarbeitern der betroffenen Bahnhöfe.

Im Gegensatz dazu gibt es für den Flugreisenden wegen Sturm nicht zwangsläufig eine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen. Ein starkes Unwetter gilt häufig als außergewöhnlicher Umstand. Aus diesem Grund entfällt dann der Anspruch auf eine Entschädigung für den Flugreisenden. Jedoch gilt dies nicht pauschal. Denn Fluggesellschaften sind angehalten, alles Mögliche zu unternehmen, um Verspätungen zu vermeiden. Was genau letztlich angemessen ist, das ist das tägliche Geschäft für die Gerichte. Bei Unklarheiten aufgrund von Verspätungen oder Flugausfall ist es ratsam, sich zunächst an die Fluggesellschaft zu wenden. Kommt man auf diesem Weg nicht weiter, kann man bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr Beschwerde einreichen. Zudem gibt es noch die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesjustizamt. Ob ein Betroffener einen Anspruch auf Erstattung geltend machen kann, wird von diesen Stellen kostenlos geprüft.


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Bestimmte Umstände legen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nahe. Jedoch sind Risiken und Nachteile abzuwägen. Hier die wichtigsten Punkte.

Was ist eine Grundfähigkeits-versicherung und für wen kommt sie in Frage? Was gibt es zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

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